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Zeitpunkt der Störung
12.07.2025
23:41
Registriernummer der Meldung2390675
Beschreibung der MeldungAm Abend des 12. Juli 2025 startete der Flug SDR48QM der GetJet Airlines (Boeing 737-800, Route Bremen – Heraklion) laut Flightradar24 erst um 23:41 Uhr, obwohl die planmäßige Abflugzeit 22:45 Uhr war.
Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in Stuhr, wo der Flug deutlich hörbar war und die Nachtruhe empfindlich gestört hat.
Nach meinem Kenntnisstand gilt für den Flughafen Bremen ein Nachtflugverbot ab 22:30 Uhr – abgesehen von engen Ausnahmen wie medizinischen Notfällen, Postflügen oder verspäteten Heimflügen bestimmter Airlines.
Daher bitte ich Sie um Auskunft:
1. War der verspätete Abflug von SDR48QM genehmigt?
2. Welche Gründe führten zu dieser erheblichen Verspätung?
3. Handelte es sich um einen genehmigungsfähigen Ausnahmefall gemäß den Bestimmungen des Nachtflugverbots?
Ich danke Ihnen im Voraus für eine transparente Klärung und hoffe auf eine Rückmeldung zu diesem Vorfall.
Sollten weitere solcher Flüge auftreten, behalte ich mir vor, dies regelmäßig zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am16.07.2025
AntwortDer Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Start der Boeing 737 nach Heraklion während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Antworten bezüglich Ihrer Fragen.
1. War der verspätete Abflug von SDR48QM genehmigt?
Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen. Für den Flug wurde von der Luftfahrtbehörde Bremen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt. Das Erteilen dieser Erlaubnis von den Nachtflugbeschränkungszeiten ist unter Ziffer E.2.2 der Flughafengenehmigung geregelt.
2. Welche Gründe führten zu dieser erheblichen Verspätung?
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.
3. Handelte es sich um einen genehmigungsfähigen Ausnahmefall gemäß den Bestimmungen des Nachtflugverbots?
Ein generelles Nachtflugverbot gibt es nicht, sondern Nachtflugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr gemäß der Flughafengenehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen.
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen sowie auch die Genehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen werden auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation veröffentlicht:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874