Status der Meldung
Grün
Zeitpunkt der Störung
22.08.2026
00:06 Uhr
Registriernummer der Meldung
2456513
Beschreibung der Meldung
Am Samstag, den 22.08.2026, gegen 00:06 Uhr flog eine Ryanair Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-DCJ vom Flughafen Bremen (BRE) ab. Die Maschine flog anschließend in südlicher Richtung über den Bereich Stuhr/Weyhe hinweg.
Der Start erfolgte somit deutlich nach Beginn der für den Bremer Flughafen geltenden Nachtflugbeschränkung.
Der Flug war aufgrund der Uhrzeit und der damit verbundenen erheblichen Geräuschentwicklung für mich deutlich wahrnehmbar und ruhestörend.
Ich bitte Sie daher um Mitteilung,
1. auf welcher Rechtsgrundlage der Start der EI-DCJ zu diesem Zeitpunkt zulässig war,
2. ob für diesen konkreten Start eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
3. falls ja, aus welchem Grund diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
4. ob es sich bei dem Flug um einen planmäßigen Flug, einen verspäteten Flug oder beispielsweise um einen Positionierungsflug handelte und
5. welche tatsächliche Startzeit für EI-DCJ bei der zuständigen Stelle dokumentiert ist.
Ich bitte ausdrücklich darum, den konkreten Vorgang bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu prüfen und mir die Begründung für die nächtliche Flugbewegung mitzuteilen.
Meldung wurde eingetragen am
25.08.2026
Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 22.08.2026 um 00:05 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre am 21.08.2026 um 20:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine abweichende Zeitnischenvergabe in Folge eines technischen Problems am Luftfahrzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874