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Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
22.10.2021
23:08
Registriernummer der Meldung
1041308
Beschreibung der Meldung
Wieder Ruhestörung durch Landung nach 23:00
Warum diesmal?
M.f.G.
Meldung wurde eingetragen am
25.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 22.10.2021 um 23:08 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
18.10.2021
22:58
Registriernummer der Meldung1041290
Beschreibung der MeldungStörung der Nachtruhe durch Start einer Verkehrsmaschine.
Warum erfolgt ein Start zu solcher Zeit?
Meldung wurde eingetragen am18.10.2021
AntwortDer Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 18.10.2021 um 22:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 3671 nach Porto.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:55 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es auf einem vorangegangen Flug des Luftfahrzeuges zu Problemen beim Abflugflughafen (Mobilfunknetzausfall in Porto) gekommen war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Verlegung einer Flugroute
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
03.10.2021
15:00
Registriernummer der Meldung
1041283
Beschreibung der Meldung
Guten Tag, ich habe den Eindruck, dass in den vergangenen 12-16 Monaten die Einflugschneise der Kleinflugzeuge über Obervieland deutlich verlagert wurde: weg von dem bisherigen Luftweg (über Friedhof Huckelriede) nach Osten hin über das Altbaugebiet "Dichterviertel". Können Sie diese Beobachtung bestätigen, und wenn ja, welchen Grund gibt es hierfür?
Anmerkung: Beim genannten Datum der Beobachtung bin ich mir unsicher, ob es korrekt ist. Es handelt sich aber nicht nur um eine Beobachtung, sondern ist im gesamten Jahr auffällig gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
18.10.2021
Antwort
Bezüglich Ihrer Beobachtung wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gebeten, die Flüge von Kleinflugzeugen in diesem Bereich zu überprüfen.
Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass die Abflugverfahren für Kleinflugzeuge nach Sichtflugregeln am Flughafen Bremen für die Abflüge in Richtung Osten unverändert sind.
Die genannten Abflüge wurden stichprobenartig im von Ihnen angegebenen Zeitraum überprüft. Es gab keine feststellbaren Veränderungen in der tatsächliche Flugführung.
Huchting
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
17.10.2021
0.00 uhr
Registriernummer der Meldung1041281
Beschreibung der MeldungSehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich schon mehrmals an Sie gewannt, leider passiert Reim gar nichts!!!!!!
Und letzte Nacht Punkt 00.00 Uhr schon wieder ein nerviges Flugzeug!!!
Dass ist eine bodenlose Frechheit!!!!!!!
Meldung wurde eingetragen am17.10.2021
AntwortBezüglich des Nachtfluges während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angeschrieben.
Am 17.10.2021 um 00:01 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre am 16.10.2021 um 22:55 Uhr gewesen.
Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis für die verspätete Landung wurde erteilt, weil es
bei einem zeitlich davor liegenden Abfluges des Luftfahrzeugs vom Verkehrsflughafen Bremen aus technische Probleme gegeben hatte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen gibt es in Bremen kein Nachtflugverbot, sondern eine Flugbeschränkungszeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Über die zeitliche Entwicklung der Nachtflugbewegungen sowie der Verspätungsgründe ist unsere Dienststelle mit der Genehmigungsbehörde im Gespräch. Unsere Dienststelle besitzt jedoch keine Vollzugsaufgaben, sondern übernimmt diesbezüglich eine vermittelnde Tätigkeit.
Osterholz
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Zeitpunkt der Störung
11.10.2021
23:03
Registriernummer der Meldung
1041163
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 11.10.2021 um 23:03 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Osterholz
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
23:03
Registriernummer der Meldung
1041162
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Osterholz
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
22:51
Registriernummer der Meldung
1041161
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 22:51 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 22:55 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR4489 von Heraklion (Kreta).
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
23:05
Registriernummer der Meldung
1041132
Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Warum Landung nach 23:00?
Meldung wurde eingetragen am
11.10.2021
Antwort
Der Grund für die Landung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
26.09.2021
22:59
Registriernummer der Meldung
1040999
Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe durch Landung!
Was war der Grund?
Meldung wurde eingetragen am
01.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 26.09.2021 erfolgten zwei Home-Carrier-Landungen.
Um 22:57 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 2200 von München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Um 23:00 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Für die beiden Home-Carrier-Landungen waren keine Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde erforderlich. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
23.09.2021
10.08 Uhr
Registriernummer der Meldung
1040901
Beschreibung der Meldung
Wiederholt fliegt ein Kleinflugzeug sehr tief und kamikazemäßig über unser Haus hinweg. Man bekommt direkt Angst, dass es jeden Moment ins Dach kracht. Muss man solche Flugübungen oder was auch immer das sein soll unbedingt über so dicht besiedelten Wohngebieten machen?
Meldung wurde eingetragen am
23.09.2021
Antwort
Am 23.09.2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um einen Schulungsflug des ansässigen Luftfahrtunternehmens Atlas Air Service AG.
Es wurden zwei südliche Platzrunden geflogen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Flughöhe über Ihrem Wohngebiet gebeten. Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass sich das Luftfahrzeug während der beiden Überflüge jeweils in einer Flughöhe von ca. 1000 Fuß über Ihrem Wohnbereich befand.