581 bis 590 von 692 Treffer
Stuhr
Abweichung eines Flugverfahrens
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Zeitpunkt der Störung
17.07.2021
7.00
Registriernummer der Meldung
1039261
Beschreibung der Meldung
Nach weitgehender Öffnung des Flughafens, legen die meisten der jetzt hier vertretenden Fluggesellschaften die Kurve über Stuhr großzügig in Richtung Westen aus (auch LH). Es wird auch nicht die weite alternative Kurve geflogen, sonder irgendwo dazwischen. Das hatten wir früher bereits wesentlich besser. Ein lockerer Antwort, dass alles im Rahmen liegt, hilft hier keinesfalls. Vielleicht müssen die neuen Piloten nur richtig eingewiesen werden. Danke
Meldung wurde eingetragen am
17.07.2021
Antwort
Am 17.07.2021 startete in Bremen um 06:58 Uhr der Bombardier CRJ900 von Lufthansa CityLine nach München. Für Abflüge in Richtung Westen mit südlichen Destinationen gibt es zwei Varianten. Überwiegend wird das kurze Westabflugverfahren für Startrichtung Westen mit der Linkskurve unmittelbar nach dem Abheben über Alt-Stuhr geflogen. Diese Variante hat im Vergleich zur längeren Variante den Vorteil, dass nicht der Stadtteil Huchting überflogen wird. Der Pilot entscheidet vor dem Start, ob er die kurze oder lange Variante über Huchting fliegt. Bei dem Abflug um 06:59 Uhr konnte ein Überschießen der Idealfluglinie der kurzen Abflugstrecke festgestellt werden. Das Luftfahrzeug ist westlich der Idealfluglinie geflogen, befand sich jedoch innerhalb des Flugerwartungsgebiets. Aufgrund von verschiedene Faktoren ((vor allem meteorologische Verhältnisse) kann die Ideallinie nicht immer exakt eingehalten werden, so dass es zur Streuung um die Ideallinie kommen kann. Die Spurtreue wird im Blick behalten.
Die erteilte Antwort auf Ihre Fluglärmbeschwerde Nr. 1038995 war nicht als "lockere Antwort" gemeint, sondern basierte auf den Radardaten des Flugspuraufzeichnungssystem FANOMOS (Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System). Das Untersuchungsergebnis zeigte beim Abflug am 04. Juli, dass die Ideallinie östlich von Ihrem Wohnbereich exakt eingehalten wurde.
andere
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
16.07.2021
22:35
Registriernummer der Meldung
1039238
Beschreibung der Meldung
Fluglärm durch start in Bremen von: GW6970 /TDR6970
GetJet Airlines
bitte um stellungnahme
Meldung wurde eingetragen am
16.07.2021
Antwort
Am 16.07.2021 startete am Bremer Flughafen um 22:27 Uhr ein Airbus A319 in Richtung Westen nach Pristina. Das Abflugverfahren der kurzen Westabflugstrecke sieht für Startrichtung Westen eine Linkskurve unmittelbar nach dem Abheben vor. Im weiteren Verlauf flog das Luftfahrzeug um 22:30 Uhr östlich im Bereich Melchiorshausen Richtung Syke.
Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt eine Nachtflugbeschränkungszeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Der der Abflug vor der Flugbeschränkungszeit stattfand, bedurfte es keiner Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2021
23.14
Registriernummer der Meldung1039021
Beschreibung der MeldungBeschwerde über eine Nachtruhestörung. Wiederholt landet nun ein Kurzstreckenflug der LH verspätet in der Nachtruhezeit. Welche Maßnahmen erfolgen vom Betreiber des Flughafens um diese Belästigungen abzustellen? Permanent positiv erteilte Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge sind kein geeignetes Mittel um Anwohner einen nächtlichen Lärmschutz zu vermitteln. MfG
Meldung wurde eingetragen am10.07.2021
AntwortDer Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Hemelingen
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2021
23:11
Registriernummer der Meldung1039020
Beschreibung der MeldungBeschwerde über Fluglärm in der Nacht.
Wer ist für diesen Lärm in der Nacht verantwortlich zu machen?
Meldung wurde eingetragen am10.07.2021
AntwortDer Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
22.45 - 23.45
Registriernummer der Meldung1038996
Beschreibung der MeldungNachtruhestörung durch Lärmbelästigung. In Zeiten der noch eingeschränkten Flugverkehre kann man davon ausgehen, daß hierfür 16 Stunden / Tag ausreichen. Nicht so in Bremen. Leichtfertig hebt die zuständige Behörde zum Nachteil der Anwohner die Nachtflugbeschränkung auf und genehmigt die Lärmbelästigung durch eine Landung um 22.45, eine Landung eines Kurzstreckenfluges aus HAMBURG um 23.15 sowie einen Start kurz vor Mitternacht. Soll das so weitergehen?? MfG
Meldung wurde eingetragen am05.07.2021
AntwortDie Gründe für die Nachtflüge am 4. Juli 2021 während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Über Obervieland erfolgt am 4. Juli die folgenden drei Flüge (zwei Landungen 27 sowie ein Start 09).
1) Um 22:40 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6586 von Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
2) Um 23:10 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7601 von Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
3) Um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602 nach Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Stuhr
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
23.10
Registriernummer der Meldung1038995
Beschreibung der MeldungRyanair Abflug 40 Min nach 22.30 Uhr,
im Tiefflug
ausserdem mit deutlicher Flugrouten- Abweichung in Richtung Westen.
Meldung wurde eingetragen am05.07.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer FR 6587 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:12 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6587. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flughöhe sowie des Flugverlaufs gebeten. Der Flug FR 6587 hat die Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) sehr exakt eingehalten. Die Flughöhe im östlichen Bereich von Ihrem Wohngebiet betrug etwas mehr als 2.000 Fuß und lag damit im Vergleich zu anderen Abflügen im üblichen Bereich. Es gab keine Auffälligkeiten.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
23:50
Registriernummer der Meldung1038994
Beschreibung der MeldungStart zu später Stunde mit nächtlicher Ruhestörung. Vermutlich Ryanair
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Start der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer 7602 nach Vilnius während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
03.07.2021
22.45
Registriernummer der Meldung1038993
Beschreibung der MeldungKaum hat der Luftverkehr leicht zugenommen, mutet man den Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein, Verspätungen zu vermeiden. Genau wie am Vortag handelte es sich um eine LH Maschine. Was wird getan, um diese Belästigung zu vermeiden? Was war der Grund für die Verspätung? MfG
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 03.07.2021 um 22:46 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Personalmangel am Flughafen Frankfurt erst zu einem verspäteten Abflug kam, weshalb sich auch die Landung in Bremen verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
02.07.2021
22.44
Registriernummer der Meldung1038992
Beschreibung der MeldungKaum hat der Luftverkehr wieder zugenommen, mutet man uns Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Es handelte sich offenbar um einen Kurzstreckenflug der LH. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein Verspätungen zu vermeiden. Was ist der Grund für diese Verspätung? MfG
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 02.07.2021 um 22:42 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Umlaufschwierigkeiten zu einer Verzögerung des Abflugs in Frankfurt kam.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Weyhe
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
18:04
Registriernummer der Meldung
1038991
Beschreibung der Meldung
Flugzeug nimmt nicht die Weserroute, sondern fliegt quer über Dreye.
Meldung wurde eingetragen am
04.07.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Am 4. Juli startete um 18:02 Uhr eine Embraer der Lufthansa nach Frankfurt. Der Flug LH 357 ist wetterbedingt (zur Umfliegung von Gewitterwolken) frühzeitig von der Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) abgewichen. Die SID der Weser-Nienburg-Route führt über das Autobahnkreuz der BAB 1 in Hemelingen. Das Luftfahrzeug ist aus dem genannten Grund über das Wesertal und Dreye geflogen.