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Hemelingen

Bodenlärm
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Zeitpunkt der Störung
04.06.2020

10:00

Registriernummer der Meldung
323559

Beschreibung der Meldung
Über weite Teile des Vormittags kommt aus Richtung des Flughafens ein immer wieder anschwellendes und über mehrere Minuten andauerndes Grollen, das sogar hier in Hastedt deutlich zu hören ist und bei geöffneten Fenster unangenehm beeinträchtigend ist.

Meldung wurde eingetragen am
04.06.2020

Antwort
Nach Mitteilung der Vorfeldkontrolle der Flughafen Bremen GmbH hat es am 04.06.2020 am Vormittag bis zur angegebenen Uhrzeit keine Triebwerksstandläufe gegeben. Das angeführte anschwellende und über Minuten andauernde Grollen - möglicherweise durch Triebwerks-Geräusche - konnte vor Ort nicht festgestellt werden.
Im betreffenden Zeitraum starteten in Richtung Osten eine Embraer sowie eine Cessna Citation der Lufthansa Aviation Training GmbH. Beide Luftfahrzeuge sind die Weser-Nienburg-Route mit Südkurve über Hemelingen geflogen. Zudem ist eine weitere Cessna Citation der Luftansa Aviation Training GmbH nach Osten gestartet, ist drei VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln geflogen (jeweils in Höhe des Autobahnzubringers in Arsten Richtung A1) und anschließend um 09:57 Uhr aus Richtung Westen am Bremer Flughafen gelandet.


Mitte

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

Ab 15.00

Registriernummer der Meldung
323541

Beschreibung der Meldung
Ständig kreisen Kleinflugzeuge mit nicht geringem Lärm über dem Parzellengebiet. Sie drehen kurzzeitig ab, kehren aber nach einiger Zeit wieder. Das geht jetzt schon seit einer Stunde so und nervt total.

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über dem angegebenen Beobachtungsort in der Neustadt, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist nicht in Bremen gestartet oder gelandet.


Neustadt

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

15:15

Registriernummer der Meldung
323540

Beschreibung der Meldung
Hiermit möchte ich das Kleinflugzeug mit der Kennung D-EAOR melden, dass heute über 30 Minuten im Tiefflug über der Bremer Neustadt gekreist ist. Die Lärmschutzverordnung erlaubt sicher nicht, dass an einem Feiertag über einem Wohngebiet in geringer Höhe ziellose flugrunden gedreht werden!

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über der Neustadt, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.
Das Luftfahrzeug ist nicht in Bremen gestartet oder gelandet.
Eine vermutete Lärmschutzverordnung zur Verhinderung des Kreisens über Wohngebieten an Sonn- oder Feiertagen gibt es nicht.
Die Bedeutung des Lärmschutzes ist wie folgt geregelt in § 29 b Luftverkehrsgesetz:
(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
(2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)enthält in
§ 5 folgendes zum Fluglärm:
Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Flugzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.

Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass das erfolgte Kreisen des Kleinflugzeuges und die damit verbundenen Geräuschimmissionen zu Belästigungen führten, jedoch liegt kein Verstoß vor.


Horn-Lehe

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
01.06.2020

13:00 bis 13:38 Uhr

Registriernummer der Meldung
323538

Beschreibung der Meldung
Ein Einmotoriger Kleinflieger kreiste in der Zeit von 13 bis 13:38 Uhr am 01.06.2020, über Horn-Lehe und verursachte einen ohrenbetäubenden Fluglärm. Das man ein Gebiet überfliegt mag ja normal sein, aber was ich nicht nachvolllziehen kann ist, dass man immer und immer wieder über einem kleinen Gebiet (direkt über unseren Häusern) eine Schleife fliegen muss. Das übersteigt mein Verständnis über den Sinn des Freizeit Fliegens.

Meldung wurde eingetragen am
01.06.2020

Antwort
Ihre zeitlichen Angaben wurden mit der Bitte um Überprüfung an die Deutsche Flugsicherung GmbH weitergeleitet.
Am 01.06.2020 handelte es sich nach Aussage des diensthabenden Fluglotsen um einen Fotoflug einer Cessna, die auffällig viele Kreise über verschiedene Stadtgebiete, auch über Horn-Lehe, geflogen ist. Die Flughöhen lagen in der Regel oberhalb von 1500 Fuß. Die einzuhaltende Sicherheitsmindesthöhe beträgt beim Betrieb von Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 1000 Fuß (300 Meter) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug.


Huchting

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
23.04.2067

Registriernummer der Meldung
322461

Beschreibung der Meldung
Fluglärmbeschwerde über den Schulbetrieb zum 23.04.2020 und diversen anderen Flugbetrieb obwohl im Tagesflugplan nicht ein einziger Flug eingetragen ist.
Diese fremde bunt lackierte Maschine flog tatsächlich 4 Platzrunden um 18:25 Uhr, 18:30 Uhr, 18:34 Uhr und 18:39 Uhr (Varreler Bäke Überflug)
Immer genau den gleichen Kurs aus Süden über Stuhr-Varrel und Höhe Varreler Bäke
auf den Leitstrahl über Huchting eingedreht ! Höhe ca. 200 m
Fragen zu diesen 4 Runden:
1.) Wo kommt die Maschine her?
2.) Was ist der Grund für die
Flüge über Bremer Wohngebiete
3.) Fand eine Landung statt?
4.) Waren Passagiere an Bord?
5.) Wo flog die Maschine jetzt hin?

Weiterer Landeanflug aus Westen um 18:20 Uhr.
Frage: Im Tagesflugplan war kein Flug
eingetragen! Was ist dann der Grund
für den Flug?


Meldung wurde eingetragen am
27.04.2020

Antwort
Am 23.04.2020 handelte es sich nach den allgemein zugänglichen Informationen um einen von Sundair betriebenen Flug. Im Zeitraum von 18:21 bis 18:40 Uhr erfolgten vier VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln mit anschließender Landung in Richtung Osten.
Bei dem Landeanflug um 18:20 Uhr über Ihre Wohnbebauung handelte es sich um den Anflug der aus Hamburg kommenden Sundair-Maschine auf die Piste 09.
An internationalen Flughäfen sind Platzrunden aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Insofern gibt es auch in Bremen keine festgelegte Platzrunde. Diese wird jedoch grundsätzlich im Süden des Flughafens geflogen.
Bezüglich der in Bremen durchgeführten Übungsanflüge wurde die Sundair GmbH angeschrieben.
Der Flug erfolgte tagsüber während der regulären Flugbetriebszeiten und nach luftrechtlichen Vorgaben.
Mit dem Flug des Airbus A320 waren an der Messstelle 9 (Hengeloer Straße, Sodenmatt) der Fluglärmmessanlage maximale Schalldruckpegel von 80,4 und 67,9 dB(A) verbunden.


Obervieland

Abweichung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
23.04.2020

ca. 18:20 bis 18:35 Uhr

Registriernummer der Meldung
322422

Beschreibung der Meldung
Wir fühlen uns in der Sicherheit und aus Lärmgründen stark beeinträchtigt durch die Flüge am 23. April 2020 von ca. 18:20 bis ca. 18:35 Uhr. Es waren erhebliche Abkürzungen der Flüge mit ausgefahrenem Fahrwerk.

Meldung wurde eingetragen am
24.04.2020

Antwort
Am 23.04.2020 handelte es sich nach den allgemein zugänglichen Informationen um einen von Sundair betriebenen Flug. Im Zeitraum von 18:21 bis 18:40 Uhr erfolgten vier VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln mit anschließender Landung in Richtung Osten. Das Luftfahrzeug befand sich jeweils nach den Abflügen in Startrichtung Ost in Höhe der Südkurve westlich von Ihrem Wohngebiet (zweimal westlich und zweimal östlich vom Autobahnzubringer Arsten). An internationalen Flughäfen sind Platzrunden aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Insofern gibt es auch in Bremen keine festgelegte Platzrunde. Diese wird jedoch grundsätzlich im Süden des Flughafens geflogen.
Bezüglich der in Bremen durchgeführten Übungsanflüge wurde die Sundair GmbH angeschrieben.
Der Flug erfolgte tagsüber während der regulären Flugbetriebszeiten und nach luftrechtlichen Vorgaben.
Mit dem Flug des Airbus A320 waren an der Messstelle 1 (Karl-Grunert-Straße, Kattenturm) der Fluglärmmessanlage maximale Schalldruckpegel von 78,9; 75,8; 76,4 und 70,2 dB(A) verbunden.



Huchting

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
23.04.2020

ca. 18.20 -18.40

Registriernummer der Meldung
322406

Beschreibung der Meldung
Am 23.04.20 sind drei Passagierflugzeuge von Süden kommend in der o.g. Zeit, beträchtlich weit vor der eigentlichen Einflugschneise, mit ausgefahrenen Fahrwerken zur Landung eingeflogen.

Meldung wurde eingetragen am
23.04.2020

Antwort
Am 23.04.2020 handelte es sich nach den allgemein zugänglichen Informationen um einen von Sundair betriebenen Flug. Im angegebenen Zeitraum erfolgten vier VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln mit anschließender Landung in Richtung Osten. Durch die südlichen Platzrunden überflog das Luftfahrzeug insgesamt viermal von Süden kommend Ihren Wohnbereich.
An internationalen Flughäfen sind Platzrunden aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Insofern gibt es auch in Bremen keine festgelegte Platzrunde. Diese wird jedoch grundsätzlich im Süden des Flughafens geflogen.
Bezüglich der in Bremen durchgeführten Übungsanflüge wurde die Sundair GmbH angeschrieben.
Der Flug erfolgte tagsüber während der regulären Flugbetriebszeiten und nach luftrechtlichen Vorgaben.
Mit dem Flug des Airbus A320 waren die folgenden maximalen Schalldruckpegel in dB(A) an den Messtellen 9 (Hengeloer Straße, Sodenmatt) und 7 ((Roland Center, Kirchhuchting) der Fluglärmmessanlage verbunden:
Messstelle 9: 80,4 und 67,9 dB(A)
Messstelle 7: 76,3; 76,9; 74,9; 77,4 und 74,9 dB(A)


Huchting

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
17.04.2020

Von 14:23 bis 15:43 Uhr, genaue Auflistung per E-Mail

Registriernummer der Meldung
322289

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über eine Serie von Übungsflügen
mit den Schulmaschinen der Fliegerschule
über der Huchtinger Wohnbebauung
am Freitag, 17.04.2020.
Anflüge a l l e aus Westen bzw. HIER an der Varreler Bäke
seitwärts aus Süden kommend auf den Leitstrahl eingedreht.
Diese Übungsflüge der Flugschule sind eine nicht unerhebliche
Zusatzbelastung für die betroffenen Anwohner!
Die Art des Landeanfluges wirkt durch den Flugzeugtyp aggressiv
und bedrohlich wie ein Kamikazeflug auf die Anwohner!
Diese oft als Platzrunde geflogenen Übungen hier über der Wohnbebauung
auf einem Stadtflugplatz auszuüben zeigt, das überhaupt keine
Rücksichtnahme auf die betroffene Bevölkerung genommen wird!
Hier ist kein freier Raum - hier leben Menschen!

Meldung wurde eingetragen am
20.04.2020

Antwort
Ihre Fluglärmbeschwerde wurde an die Lufthansa Aviation Tranining GmbH (LAT) weitergeleitet.
In dem benannten Zeitraum waren zwei Luftfahrzeuge der LAT DE im Flugbetrieb. Beide haben sich an die mit der Luftverkehrskontrolle Bremen getroffen Vereinbarungen gehalten. Das eine Luftfahrzeug hat lediglich einen Instrumentenanflug 27 in dem benannten Zeitraum absolviert. Das andere Luftfahrzeug absolvierte zwei Instrumentenanflugverfahren sowie eine Platzrunde nach Sichtflugregeln.

Im angeführten Zeitraum erfolgten noch insgesamt fünf Testanflüge 27 einer von Atlas Air Service AG betriebenen Embraer sowie deren Start und Landung. Vermutlich sorgen auch diese VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln für die Fluglärmbelastung.
Im Vergleich zu dem sonst übliche Flugbetrieb am Bremer Flughafen ist dieser in der aktuellen Situation der Corona Pandemie fast zum Erliegen gekommen.


Stuhr

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
17.04.2020

14:00 Uhr - ff

Registriernummer der Meldung
99217

Beschreibung der Meldung
Mehrfacher Überflug (mind. 7x) von E545 in niedriger Höhe (380-400m) mit ausgefahrenem Fahrwerk über dicht besiedeltem Wohngebiet zur Mittagsruhe-Zeit.
Warum dreht er nicht seine Runden über Bremen?


Meldung wurde eingetragen am
17.04.2020

Antwort
Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Die von der Atlas Air Service AG betriebene Embraer hat am 17. April 2020 insgesamt fünf Testanflüge in Bremen durchgeführt sowie den Start und die Landung. Die VFR-Platzrunden nach Sichtflugregeln erfolgten in Höhen von ca. 1200 Fuß im Bereich Ihres Wohnortes.
An internationalen Flughäfen sind Platzrunden aufgrund sehr unterschiedlicher Leistungsdaten verschiedener Luftfahrzeugtypen nicht festgelegt und somit nicht eindeutig definiert. Das ist aus Sicherheitsgründen auch nicht möglich, da unterschiedliche Luftfahrzeugmuster, in den verschiedenen Phasen des Anflugs, unterschiedliche Anforderungen an Flugzeugkonfiguration und damit auch
an Geschwindigkeiten bzw. Mindestgeschwindigkeiten bedeuten.
Insofern gibt es auch in Bremen keine festgelegte Platzrunde. Diese wird jedoch grundsätzlich im Süden des Flughafens geflogen, um das dichtbesiedelte Bremen zu meiden. Die mit dem Flugspuraufzeichnungssystem FANOMOS (Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System) dargestellten Flugverläufe erhalten Sie als Anhang in einer E-Mail.


Huchting

Abweichung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
05.03.2020

Ca. 10:45 bis 10:50 Uhr

Registriernummer der Meldung
98632

Beschreibung der Meldung
Bitte prüfen Sie diese durch Zufall heute abgespeicherten Flugrouten!
Der Start geht in Ordnung aber was ist mit der zweiten Maschine die über Kattenturm laut STANLY_Track nur noch eine angezeigte Höhe von 29 Metern hatte und dann in einer engen Kurve wendete! Diese Maschine kam im ständigen Sinkflug aus Norden und flog knapp vor der Landebahn durch die Einflugschneise am Airport vorbei, hatte über Kattenturm nur noch 29 Meter angezeigte Höhenangabe und drehte in enger Kurve zurück Richtung Einflugschneise, wo eine Maschine startete. Stanly_Track zeigte nur kurz beide Maschinen, dann wurde die "herumirrende" Maschine entfernt.
Die entstandene Situation mit dem Start erscheint mir als sehr gefährlich?
Was war das für eine Maschine und warum ist der Flug über einem Wohngebiet nur in 29 Meter Höhe? Hat den Flug jemand so genehmigt und überwacht? Gehört die Maschine zur Flugschule?


Meldung wurde eingetragen am
02.04.2020

Antwort
Bei dem beschriebenen Flug handelte es sich um den Rettungshubschrauber Christoph 6 der ADAC Luftrettung. Die Air France nach Paris startete in Bremen um 10:45 Uhr in Richtung Osten.
Nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen bei der Deutschen Flugsicherung kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden.
Der Rettungshubschrauber CHX06 flog von Nordosten kommend durch den Abflugbereich 09 zum Klinikum Links der Weser. Kurz vor der Landung hat er offensichtlich in Richtung Nordosten umgedreht und hat dabei den Abflugsektor wieder gekreuzt. Nach diesem Kreuzen erfolgte der sichere Start der Embraer E170 von Air France. Beide Flugzeuge waren unter der Kontrolle des Kontrollturms und erhielten entsprechende Freigaben. Der Flugverkehr wurde jederzeit sicher abgewickelt.
Es wurde kein Flug entfernt. STANLY_Track wurde in erster Linie für die Darstellung der An- und Abflüge entwickelt und ist ein reines Informationstool. Daher kann die Flugspur eines Kleinflugzeuges oder Hubschraubers ohne unmittelbaren Bezug zum Flughafen fehlerhaft sein.



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