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Fluglärm

Welche Betriebszeit und Flugbeschränkungen gelten am Verkehrsflughafen Bremen?

Gemäß den Bestimmungen in § 6 LuftVG und der Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen sind die Betriebszeit und die Flugbeschränkungen festgelegt. Hiernach sind "Starts und Landungen von Luftfahrzeugen, die mindestens ICAO-Anhang 16 Kapitel 3 erfüllen", von 6:00 bis 22:30 Uhr erlaubt. Diese Bedingungen erfüllen heutzutage die meisten Flugzeugtypen. Weiterhin erlaubt die Genehmigung des Flughafens "zwei Landungen bis 23 Uhr von Kapitel 3-Luftfahrzeugen", deren Halter Luftfahrtunternehmen sind, die am Flughafen Bremen einen Schwerpunkt ihres Wartungsbetriebes unterhalten und von der Genehmigungsbehörde als Home Carrier anerkannt sind, sowie "verspätete Landungen bis 24 Uhr" dieser Luftfahrzeuge.

Darüber hinaus kann die Luftfahrtbehörde Ausnahmegenehmigungen auf Antrag der Fluggesellschaften erteilen. Diese sind seit 1. Januar 2012 gebührenpflichtig und nach Ankunftszeit gestaffelt. Eine Übersicht über die bisherigen Ausnahmegenehmigungen und weitere Informationen finden Sie unter den Umweltinformationen bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen. Auch die Rechtsgrundlagen dazu finden Sie auf der Internetseite bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.

Eine Übersichtskarte der Fluglärmmessstellen in Bremen.
Übersichtskarte der Fluglärmmessstellen

Mit dem Betrieb des Verkehrsflughafens in Bremen sind Lärmereignisse durch Flugzeuge mit unterschiedlich hohen Schalldruckpegeln verbunden. Die Wirkung eines Lärmereignisses ist von zahlreichen Faktoren abhängig wie z.B. der Windrichtung, der allgemeine Wetterlage sowie auch von der individuellen Lärmempfindlichkeit von lärmbetroffenen Personen.

Zur Überwachung des Fluglärms betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine kontinuierliche Fluglärm-Messanlage gemäß § 19a des Luftverkehrsgesetzes. Die Anforderungen an diese Messanlage sind in der DIN 45643 festgelegt. In Bremen wurden in der Umgebung des Flughafens insgesamt neun Fluglärmmessgeräte für die dauerhafte Erfassung der Fluggeräusche eingerichtet. Zusätzlich werden mit dem mobilen Lärmmesswagen nach Bedarf Vor-Ort-Messungen durchgeführt.

Die Mess- und Auswertungsergebnisse der Fluglärm-Überwachungsanlage sowie statistische Daten zu den Flugbewegungen und den Nachtflügen (von 22 -06 Uhr) werden auf der Internetseite der Flughafen Bremen GmbH Internetseite des Verkehrsflughafens veröffentlicht. Unter „Umweltdaten“ sind dort die Daten der vergangenen Monate und Jahre zu finden..

Neben den genannten Messungen können auch berechnete Karten eine Einschätzung der Lärmsituation am Wohnort geben. Nach dem Fluglärmgesetz sind in der Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche einzurichten, um bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen. Informationen und Kartendarstellungen zum Lärmschutzbereich für den Bremer Verkehrsflughafen veröffentlicht die Senatorin für Wissenschaft und Häfen unter Lärmschutzbereich

Zusätzlich kann der Hinweis gegeben werden, dass in der Zuständigkeit der Umweltsenatorin im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre Lärmkarten u.a. zum Fluglärm erstellt und veröffentlicht werden. Die Lärmkarten 2022 sind im GeoPortal der Stadt Bremen (unter Themen – Fachdaten – Umwelt und Klima – Lärm) veröffentlicht: Geoportal Bremen.

Nach den rechtlichen Grundlagen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist es die Aufgabe der Luftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die in der Nähe des Flughafens lebenden Menschen vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen.
Entsprechend der Vorgaben des LuftVG beschäftigt sich die Bremer Fluglärmkommission mit Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge am Verkehrsflughafen Bremen. Die Fluglärmkommission berät die Genehmigungsbehörde (Luftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen) sowie das Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und die Flugsicherungsorganisation über entsprechende Maßnahmen. Informationen zur Fluglärmkommission sowie alle Protokolle der Sitzungen seit 2005 werden von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen veröffentlicht: Fluglärmkommission bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen informiert auf der folgenden Internetseite über den neu festgelegten Lärmschutzbereich zum 03.03.2021 und die zukünftigen Erstattungsansprüchen für passive Schallschutzmaßnahem ab 03.03.2026: Lärmschutzbereich.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat unter anderem die Aufgabe, bei der Planung der An- und Abflugstrecken, bei der Flugbewegungslenkung und der Überwachung des Flugverkehrs auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.

Die Dienststelle einer Fluglärmschutzbeauftragten für den Verkehrsflughafen Bremen ist bei der Umweltsenatorin eingerichtet. Die Fluglärmschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle durch Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger und agiert im Wesentlichen mit der Kraft der Argumente, da keine Vollzugsaufgaben bestehen. Weitere Informationen werden in den nachfolgenden entsprechenden Abschnitten gegeben.

Die Fluglärmkommission mit der vollständigen Bezeichnung „Kommission zur Abwehr von Fluglärm und Luftverunreinigungen für den Verkehrsflughafen Bremen“ ist ein gesetzlich nach § 32 b Absatz 1 LuftVG eingerichtetes Beratungsgremium. Die Kommission hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde sowie die Deutsche Flugsicherung über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Zum Aufgabenspektrum gehören beispielsweise Beratungen zum Lärmminderungspotential von Flugverfahren, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, Entgeltordnung und die Fluglärm-Überwachungsanlage. Die Kommission ist berechtigt, Maßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen. Die oben genannten Behörden sind allerdings bei ihrer Entscheidung über Maßnahmen nicht an das Beratungsergebnis der Fluglärmkommission gebunden. Halten die Behörden die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht geeignet oder für nicht durchführbar, so wird dies der Kommission unter Angabe der Gründe mitgeteilt.

Informationen über Aufgaben, Mitglieder, Sitzungen sowie den Protokollen finden Sie auf den Seiten der Fluglärmkommission bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau ist die Dienststelle einer Fluglärmschutzbeauftragten eingerichtet. Die Fluglärmschutzbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle durch Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Im Wesentlichen agiert die Fluglärmschutzbeauftragte mit der Kraft der Argumente und hat grundsätzlich niemandem gegenüber Durchgriffsrechte.

Die Aufgaben sind wie folgt beschrieben:

  • Be- und Erarbeitung von Vorschlägen zur Lärmminderung, auch im Rahmen der Lärmminderungsplanung nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, insbesondere Streckenführung bei An- und Abflügen, Steig- und Landeverfahren und Maßnahmen am Boden, z.B. Ausweisung besonderer Positionen für Stand-, Probe- und Warteläufe, Errichtung von Schallschutzanlagen, Einschränkung des Umkehrschubs sowie Einschränkung des Flugbetriebs.
  • Mitarbeit bei der Prüfung der Einhaltung der von der Deutschen Flugsicherung (DFS) festgelegten An- und Abflugverfahren und Mitarbeit bei der Prüfung der Einhaltung der vom Senator für Wirtschaft und Häfen, der Flughafen Bremen GmbH, der DFS oder von den Luftverkehrsgesellschaften eingeführten Maßnahmen zur Minderung des Bodenlärms.
  • Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsgesellschaften, dem Luftfahrtpersonal sowie den zivilen und militärischen Dienststellen mit dem Ziel der Begrenzung des auftretenden Flug- und Bodenlärms auf ein unvermeidbares Mindestmaß.
  • Bearbeitung, Auswertung und Beantwortung der mit dem Flugbetrieb des Verkehrsflughafens Bremen zusammenhängenden Lärmbeschwerden sowie Berichte und Auskünfte gegenüber der Bremischen Bürgerschaft, den Beiräten, der Fluglärmkommission und anderen Gremien
  • Unterrichtung der zuständigen Behörden sowie der Fluglärmkommission über alle mit dem Themenfeld Fluglärm zusammenhängenden Fragen, soweit sie den jeweiligen Aufgabenbereich berühren. Die Fluglärmschutzbeauftragte nimmt an den Sitzungen der Fluglärmkommission beratend teil, hat jedoch kein Stimmrecht. Die Geschäftsführung für die Fluglärmkommission wird derzeit von der Senatorin für Wissenschaft und Häfen - Referat 33 Luftverkehr und Flugplätze wahrgenommen.

Der Online Service Fluglärm bietet lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürgern seit 2011 die Möglichkeit, Fluglärmbeschwerden zu An- und Abflügen am Verkehrsflughafen Bremen zum Zwecke der Information einzureichen.

Ihre aktuelle Fluglärmbeschwerde mit Angabe von Datum und Uhrzeit der Flugbewegung, welche mit dem Flugbetrieb des Verkehrsflughafens Bremen in Zusammenhang steht, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau im Online-Service-Fluglärm melden. Hier finden Sie neben dem Eingabeformular für Ihre Fluglärmbeschwerde auch die bereits veröffentlichen Einträge mit den erteilten Antworten. Die elektronischen Daten im Online-Portal bleiben über einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert.

Nach dem Absenden einer Beschwerde erhalten Sie automatisiert eine Registriernummer. Der Eintrag selbst ist erst nach Freischaltung durch die Behörde im Internet sichtbar. Adressdaten werden nicht angezeigt, personenbezogene Kommentare werden vor der Veröffentlichung gelöscht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur sachliche und ernst gemeinte Einträge bearbeitet werden.

Hier finden Sie aktuelle und historische Berichte der Fluglärmschutzbeauftragten.

Auf den Internetseiten der Deutschen Flugsicherung werden die Flüge im Umfeld ausgewählter Flughäfen dargestellt. Hierzu dient das System STANLY_Track mit Informationen zu Flugzeiten, Flugzeugtyp, Flugverlauf und Flughöhe. Die Darstellung der Flugverläufe im Nahbereich des Verkehrsflughafens Bremen kann auf der Internetseite der Deutschen Flugsicherung eingesehen werden.

Sie können wählen, ob Sie aktuelle Flüge (mit einer Verzögerung von einer Viertelstunde) oder Flugspuren aus der Vergangenheit (innerhalb einer bestimmten Zeit innerhalb der letzten 14 Tage) ansehen möchten.

Kontakt

Anja Gätjen

Fluglärmschutzbeauftragte

Postanschrift:
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Hinweis

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