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Förderprogramm Angewandte Umweltforschung

Programmbeschreibung

Das Förderprogramm Angewandte Umweltforschung unterstützt innovative Wissenschaftsprojekte, die dazu beitragen, die natürliche Umwelt zu schützen und die Lebensqualität zu erhalten. Gleichzeitig stärkt das Programm Forschung, die Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Land Bremen und in der Region gibt. Das Förderprogramm hat folgende Ziele:

  • effektive Umsetzung von Forschungsergebnissen in die wirtschaftliche Praxis
  • Verbesserung der F&E-Rahmenbedingungen im Umweltschutz
  • verstärkte Entwicklung von marktfähigen und innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren mit hoher Umweltverträglichkeit
  • Bildung von wissenschaftlichen Netzwerken unter Einbeziehung von Unternehmen

Thematische Cluster sollen die F&E-Anstrengungen und damit den Einsatz der Fördermittel auf zukunftsfähige Themenfelder konzentrieren. Aktuell gilt die besondere Aufmerksamkeit folgenden vier Schwerpunkten:

  • Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ziel ist die sinnvolle Ergänzung bzw. Ablösung konventioneller Energieträger durch den nachhaltigen Einsatz regenerativer Energien sowie die Verbesserung der Energieeffizienz (auch bei konventionellen Energien)

  • Integrierte Produktpolitik

Verbesserung der Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen über ihren Lebensweg

  • Umwelttechnische/ Produktionsintegrierte Verfahrens- und Methodenentwicklung

Neu- und Weiterentwicklung von produktionsintegrierten Verfahren, von innovativen Sensor- und Analysetechniken sowie von Monitoring- und Screeningverfahren

  • Spezifische Lenkungs- und Anreiz-Instrumente zur Änderung des Produzenten- und Konsumentenverhaltens

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Institute der Universität Bremen und der Fachhochschulen in Bremen und Bremerhaven und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen sowie Unternehmen als Kooperationspartner, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen haben.

Gefördert werden

  • anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen
  • anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können
  • ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen
  • vorlaufende Forschungsstudien als Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben

Bevorzugt werden Projekte, deren Praxisorientierung sich in einer Firmenkooperation zeigt. Fördervoraussetzung für beteiligte Unternehmen ist der Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Bremen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten der Forschungseinrichtungen sowie projektbezogene Sachkosten. Im Einzelnen kann die Zuwendung in folgenden Größenordnungen gewährt werden:

  • für wissenschaftliche Einrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten
  • für beteiligte Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten

Die Gesamtfördersumme eines Projektes soll 150.000,- € bzw. bei Kooperationsprojekten 200.000 € nicht überschreiten.

Antragsverfahren & Beratungsgremium

  • Vor Antragstellung sollte eine kurze Projektskizze zwecks Vorweg-Prüfung eingereicht werden.
  • Es wird empfohlen, in einem frühen Stadium Kontakt mit den Ansprechpartner*nnen bei den Wirtschaftsförderungsgesellschaften aufzunehmen.
  • Beratungsgremium für die Anträge ist der "Vergabeausschuss für Angewandte Umweltforschung". Dem Vergabeausschuss gehören Vertreter*innen der jeweils für Umwelt (geschäftsführend), Wirtschaft und Wissenschaft zuständigen Senatsressorts, der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH, der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sowie der/die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz an.

Kontakt

Vor Antragstellung können Sie sich beraten lassen.
Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen

Tel. 0421 9600-10
www.bab-bremen.de

Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die
Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS)
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel. 0471 94646-610
www.bis-bremerhaven.de

Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind vor Beginn des Vorhabens an die genannten Gesellschaften zu richten. Diese informieren über die erforderlichen Unterlagen und den Verfahrensablauf. Projekte dürfen nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.