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Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren in Bremen und Bremerhaven

Logo Klimaschutz im Alltag, eine bunte Wolke mit kleinen Abbildungen mit Bezug zu Klimaschutz wie ein Fahrrad oder eine Jutetasche. In der Mitte der Schriftzug Klimaschutz im Alltag.

Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Land Bremen fördert daher gemeinnützige Projekte und Aktivitäten zur weiteren Aktivierung und Verstetigung klimafreundlichen Alltagshandelns im Quartier und im Stadtteil. Mit handlungsbezogenen Klimaschutzaktivitäten soll ein erhöhtes Bewusstsein der Menschen für Klimaschutz im Alltag und eine Veränderung im persönlichen Verhalten und im Lebensstil eines jeden Einzelnen erzielt werden.
Grundlage dieser Förderung ist die Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Nachbarschaften, Stadtteilen und Quartieren im Land Bremen vom 15. August 2024

Förderaufruf

Bis zum 15. Oktober 2024 können wieder Förderanträge eingereicht werden. Details zu den Förderbedingungen und zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem Punkt "Förderaufruf 2024" auf dieser Website.

Informationen zum letzten Förderaufruf finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter dem Punkt "Archiv / Förderaufruf 2021".

Klimaschutz im Alltag - Projektförderung

Förderaufruf 2024 - Einreichungsfrist: 15. Oktober 2024

Das Land Bremen stellt auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenem Klimaschutz in Nachbarschaften, Stadtteilen und Quartieren im Land Bremen (Klimaschutz im Alltag)" in den Jahren 2025 bis 2028 Finanzmittel zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zur weiteren Aktivierung und Verstetigung klimafreundlichen Alltagshandelns zur Verfügung.

Die Einreichungsfrist für die Anträge endet am 15. Oktober 2024.

Eine Förderentscheidung soll im Dezember 2024 getroffen werden.

Projektinhalte

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben im Land Bremen mit einem Schwerpunkt in der nachbarschaftlichen, stadtteil- oder quartiersbezogenen Klimaschutzarbeit. Sie sollen Rahmenbedingungen und Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten und klimabewussten Verhaltens im Alltag schaffen. Beispiele aus der Förderperiode 2022-2025 sind Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen, Klima-Stadtteilfeste, Upcycling-Workshops oder Veranstaltungen zu Klimabildung und nachhaltigem Konsum.

Gefördert werden insbesondere:

Das Bild zeigt eine Person, die einer Selbsthilfewerkstatt ein Fahrrad repariert.
Erdgeschoss Torhaus 2 e.V.
Selbsthilfewerkstatt für Fahrradreparatur im Stadt.Teil.Raum an der Waller Mitte
  • Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und die zu konkretem Handeln anreizen und aktivieren,
  • Maßnahmen zur praktischen Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Erfahrungen im Klimaschutz insbesondere durch die Ansprache der Bürger und Bürgerinnen in ihrem persönlichen Wohnumfeld und ihrer individuellen Lebenssituation mit niedrigschwelligen und zielgruppenspezifischen Angeboten,
  • Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im Klimaschutz mit dem Fokus auf aufsuchender Klimaschutzarbeit, die einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Nachbarschaft befördert.

Projektlaufzeiten

Die Projekte sollen im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 29.02.2028 umgesetzt werden und eine Laufzeit von mindestens 24 Monate aufweisen.

Bewertungskriterien

Das Bild zeigt vier große Gläser, in denen verschiedene Gemüsesorten eingelegt wurden.
NABU Stadtverband Bremen e.V.
Eingelegtes Gemüse beim NABU Stadtverband Bremen in Hemelingen

Bewertungskriterien für die Vergabe der Mittel sind neben dem thematischen Bezug zu alltagsbezogenem Klimaschutz unter anderem eine bedarfsgerechte Planung der Projektinhalte, die Sicherstellung des Einbezugs der Menschen und bereits bestehender Angebote im Stadtteil sowie ein innovativer Charakter des Projektes. Zielgruppe der Maßnahmen sind vorrangig volljährige Personen im Quartier.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen und sonstige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen, die gemäß § 52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Außerdem antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.

Fördervolumen

Die Förderung wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximale Förderquote beträgt 95 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ein dreijähriges Projekt kann eine maximale Förderung in Höhe von 204.000 Euro beantragt werden.

Die Förderung setzt eine Eigenbeteiligung der antragstellenden Einrichtung in einer Höhe von mindestens 5 Prozent der förderfähigen Projektkosten voraus. Diese kann durch Eigenmittel oder Drittmittel erbracht werden.

Antragsverfahren

Zur Bewerbung sind folgende Formulare auf dieser Website (Stichwort "Formulare und Informationen zur Antragstellung, Förderaufruf 2024") herunterzuladen und vollständig auszufüllen:

  • der Förderantrag sowie der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan, jeweils unterschrieben durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) der antragstellenden Organisation,
  • die ausführliche Vorhabenbeschreibung,
  • ein Projektplan,
  • die Angaben zu Indikatoren und Zielkennzahlen.

Zu den Antragsunterlagen gehören außerdem:

  • ein Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • ein Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister,
  • ein Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung (sofern zutreffend).

Die kompletten Antragsunterlagen müssen bis zum 15. Oktober 2024 digital beim Umweltressort unter klimaschutzfoerderung@umwelt.bremen.de eingereicht werden.

Zum Umfang der Bewerbung gehört ebenfalls eine unterschriebene schriftliche Ausfertigung der Antragsunterlagen, die Sie bitte parallel per Post senden an:

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Referat 42
Katharina Kirchhoff
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Bitte beachten Sie die Information nach Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung bei Datenerhebung (pdf, 181 KB).

Beratungstermin

Am 17. September 2024 fand von 10:00 bis 11:30 Uhr eine Online-Beratung zu Förderaufruf und Antragsprozess statt. Die Präsentation inklusive der besprochenen Fragen können Sie unter dem Punkt "Formulare und Hinweise für die Antragstellung, Förderaufruf 2024" herunterladen.

In der ersten Förderperiode von 2022 bis 2025 werden derzeit 13 Vorhaben gefördert - elf in der Stadt Bremen und zwei in Bremerhaven.

Übersicht der geförderten Projekte 2022-2025 (pdf, 170 KB)

Archiv

Kommende Ausschreibungsrunden

Die nächste Ausschreibungsrunde beginnt voraussichtlich im Sommer 2024.

Vergangene Ausschreibungsrunden

Ausschreibungsrunde 2021

Rahmenbedingungen

Laufzeit der Vorhaben:
24 bis 36 Monate

Maximale Förderquote:
95 Prozent der förderfähigen Kosten

Maximaler Förderumfang:
65.000 Euro pro 12 Monate
(195.000 Euro für Projekte mit 36-monatiger Laufzeit)

Antragsverfahren

Zu den Unterlagen für die Beantragung der Fördermittel gehören

  • der vollständig ausgefüllte Förderantrag,
  • die ausführliche Projektbeschreibung,
  • der vollständig ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan,
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Die Projektbeschreibung sollte 12 Seiten (Arial 10, 1,5 zeilig) nicht überschreiten, kann aber auch gerne kürzer sein.

Falls vorhanden, können aussagefähige Referenzen von vorausgegangenen Aktivitäten als Anlage beigelegt werden.

Formulare für die Antragstellung:

Der Kosten- und Finanzierungsplan wird nicht im Open Source-Format zur Verfügung gestellt, da hier ein Schutz der Zellen, die Formeln enthalten, nicht möglich ist. Sofern keine Möglichkeit zur Nutzung des Excel-Formats besteht, kann auf Nachfrage (Kontaktdaten siehe rechts) eine Open Source-Version zur Verfügung gestellt werden.

Die kompletten Antragsunterlagen müssen digital beim zuständigen Senatsressort eingereicht werden.

Zum Umfang der Bewerbung gehört ebenfalls eine unterschriebene schriftliche Ausfertigung der Antragsunterlagen, die Sie bitte parallel per Post senden an:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 21
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Die Information nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutzgrundverordnung bei Datenerhebung finden Sie hier (pdf, 205.9 KB).