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Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren in Bremen und Bremerhaven

Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Land Bremen fördert daher gemeinnützige Projekte und Aktivitäten zur weiteren Aktivierung und Verstetigung klimafreundlichen Alltagshandelns im Quartier und im Stadtteil. Mit handlungsbezogenen Klimaschutzaktivitäten soll ein erhöhtes Bewusstsein der Menschen für Klimaschutz im Alltag und eine Veränderung im persönlichen Verhalten und im Lebensstil eines jeden Einzelnen erzielt werden.
Grundlage dieser Förderung ist die Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Bremer Nachbarschaften, Stadtteilen und Quartieren vom 30. Juni 2021 (pdf, 678.5 KB)

Beispiel für Klimaschutz im Alltagshandeln

Gefördert werden Vorhaben mit einem Schwerpunkt in der stadtteilbezogenen Klimaschutzarbeit, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren im Bereich des Alltagshandelns von Bürgerinnen und Bürgern schaffen:

  • Maßnahmen zur praktischen Vermittlung von grundlegenden Erfahrungen und Kenntnissen im Klimaschutz insbesondere durch die Ansprache der Bürger:innen in ihrem persönlichen Wohnumfeld und ihrer individuellen Lebenssituation mit niedrigschwelligen und zielgruppenspezifischen Angeboten,
  • Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im Klimaschutz, die einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Nachbarschaft beinhalten,
  • Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und zum konkreten Handeln aktivieren,
  • die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungsstätten/-flächen sowie deren Weiterentwicklung mit klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene,
  • innovative Ideen mit oben genanntem Ziel.

In der ersten Förderperiode von 2022 bis 2025 werden derzeit 13 Vorhaben gefördert - elf in der Stadt Bremen und zwei in Bremerhaven.

Übersicht der geförderten Projekte 2022-2025 (pdf, 420.9 KB)

Kommende Ausschreibungsrunden

Die nächste Ausschreibungsrunde beginnt voraussichtlich Ende 2024.

Vergangene Ausschreibungsrunden

Ausschreibungsrunde 2021

Rahmenbedingungen

Laufzeit der Vorhaben:
24 bis 36 Monate

Maximale Förderquote:
95 Prozent der förderfähigen Kosten

Maximaler Förderumfang:
65.000 Euro pro 12 Monate
(195.000 Euro für Projekte mit 36-monatiger Laufzeit)

Antragsverfahren

Zu den Unterlagen für die Beantragung der Fördermittel gehören

  • der vollständig ausgefüllte Förderantrag,
  • die ausführliche Projektbeschreibung,
  • der vollständig ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan,
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Die Projektbeschreibung sollte 12 Seiten (Arial 10, 1,5 zeilig) nicht überschreiten, kann aber auch gerne kürzer sein.

Falls vorhanden, können aussagefähige Referenzen von vorausgegangenen Aktivitäten als Anlage beigelegt werden.

Formulare für die Antragstellung:

Der Kosten- und Finanzierungsplan wird nicht im Open Source-Format zur Verfügung gestellt, da hier ein Schutz der Zellen, die Formeln enthalten, nicht möglich ist. Sofern keine Möglichkeit zur Nutzung des Excel-Formats besteht, kann auf Nachfrage (Kontaktdaten siehe rechts) eine Open Source-Version zur Verfügung gestellt werden.

Die kompletten Antragsunterlagen müssen digital beim zuständigen Senatsressort eingereicht werden.

Zum Umfang der Bewerbung gehört ebenfalls eine unterschriebene schriftliche Ausfertigung der Antragsunterlagen, die Sie bitte parallel per Post senden an:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Referat 21
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Die Information nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutzgrundverordnung bei Datenerhebung finden Sie hier (pdf, 205.9 KB).