Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Erzeugung von Raumwärme, warmem Brauchwasser und die Kühlung von Gebäuden verursacht einen erheblichen Energieverbrauch und klimaschädliche CO2-Emissionen. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bundesweit Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien bei zu errichtenden Gebäuden sowie an Gebäudeerweiterungen und -umbauten festgeschrieben.
Informieren Sie sich über die bei der Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes einzuhaltenden Verfahren.
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