Auf dieser Webseite stellen wir Ihnen Informationen bereit, die für Ihre Arbeit in den Beiräten sowie für die Zusammenarbeit mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hilfreich sind. Hierzu zählen Grundlagen der Bauleitplanung im Zusammenhang mit Beiratsangelegenheiten, die im Rahmen einer Fortbildungsreihe vorgestellt worden sind und in Form einer Präsentationen zur Beirätefortbildung jederzeit abgerufen werden können.
Umfangreiche Informationen zum Stadtteilbudget mit der Höhe des jeweiligen Budgets für die Stadtteile sowie Beispiele für Kosten kleinerer Baumaßnahmen sind nach erstmaliger Einführung von besonderer Bedeutung.
Neben den in Kraft gesetzten Richtlinien über die Zusammenarbeit des SUBV mit Beiräten und Ortsämtern sowie zu §10 Abs. 1 Nr. 3 – die sogenannte „Verkehrsrichtlinie“ – finden Sie eine digitale Straßenkarte, die das Netz mit stadtteilübergreifender Funktion darstellt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat gemeinsam mit der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) vereinbart, fünf mobile Mastanlagen zur Aufnahme von Geschwindigkeitsmesstafeln (GMT) zu beschaffen und zu betreiben. Lesen Sie hierzu mehr.
Hier finden Sie alle Dokumente, die im Rahmen des Service für die Beiräte erstellt wurden:
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat gemeinsam mit der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) vereinbart, fünf mobile Mastanlagen zur Aufnahme von Geschwindigkeitsmesstafeln (GMT) zu beschaffen und zu betreiben. Diese sind ergänzend zur bestehenden Vereinbarung. Seitens der BSAG ist die Beschaffung sowie die für die Inbetriebnahme notwendige Vorbereitung erfolgreich abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund können die bereits im Betrieb befindlichen Messtafeln ab sofort in Kombination mit diesen fünf mobilen Mastanlagen zum Einsatz kommen.
Um die mobilen Mastanlagen anzufordern, möchten sich die Beiräte, analog zu der bestehenden Vorgehensweise in Sachen [AKB GMT;Geschwindigkeitsmesstafel], an die BSAG wenden. Als Ansprechpartner für die mobilen Masten steht Herr Junge von der BSAG (Tel.: 0421-55 96 175) zur Verfügung.
Die Reihenfolge der Bedarfsanmeldungen ergibt sich aus den jeweiligen Eingangsdaten, wobei den jeweiligen Beiräten nur eine Mastanlage zurzeit gewährt werden kann (es sei denn, Bedarfsanmeldungen anderer Beiräte liegen nicht vor). Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit können die Mastanalgen ferner nur mit einer zeitlichen Einschränkung von maximal 3 Monaten an einem Standort betrieben werden.“
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung unsere