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Förderung der "Außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche“

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gewährt auf Antrag Zuschüsse für Projekte zur „Außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche“ im Stadtgebiet Bremen. Leitgedanke dieser Förderung ist eine umweltgerechte, zukunftsfähige Entwicklung. Dazu gehören ein in allen gesellschaftlichen Gruppen verankerter verantwortungsbewusster Umgang mit Natur und Umwelt und das Wissen um die globalen Auswirkungen unseres Handelns. Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Aktivitäten, die mit einem deutlichen Umweltbezug dieser Orientierung dienen, indem Bewusstseins- und Verhaltensänderungen initiiert bzw. begleitet werden. Wünschenswert ist dabei, zielgerichtetes Umweltengagement mit einer ausgewogenen Kombination aus Professionalität, Ehrenamt und freiwilligen Diensten zu verbinden.

Grundlagen dieser Förderung sind die Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu "Umwelt- und Naturschutz" sowie zur "Bildung für nachhaltige Entwicklung" (pdf, 331.2 KB) sowie die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (pdf, 134.4 KB).
Nachstehend finden Sie Informationen über das Antrags- und Vergabeverfahren zum Förderbereich 2.2 der Richtlinie (Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche).

Gefördert werden Projekte für Kinder und Jugendliche im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), die einen aktiven inhaltlichen Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen aufweisen, insbesondere in den Themenfeldern:

  1. Umwelt- und Naturschutz
  2. globales Lernen,
  3. entwicklungspolitische bzw. interkulturelle Bildungsarbeit.

Der Vergaberat setzt in Ausschreibungen zusätzliche aktuelle Förderschwerpunkte.

Gefördert werden Einrichtungen, die den Schwerpunkt ihrer stadtteilbezogenen Umweltbildungsarbeit auf die praktische Vermittlung von grundlegenden Erfahrungen und Kenntnissen hinsichtlich Natur, Umwelt- und Ressourcenschutz legen. Ein umweltpädagogischer Grundbetrieb und während der Dauer von zwei Jahren eine personelle Kontinuität werden unterstützt. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  1. Möglichst breit gestreute Erfahrungen und Ausstattung im Bereich der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung
  2. Vorhandene Angebote und Aktivitäten zum Naturerleben und zur erlebnisorientierten Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen hinsichtlich Natur, Umwelt und Ressourcenschutz
  3. Vorhandensein eines als außerschulischer Lernort geeigneten, gut erreichbaren Geländes und von Räumlichkeiten als Wetterschutz
  4. Angebote an möglichst verschiedene Zielgruppen und Veranstaltungsformen
  5. Gute Erreichbarkeit mit festen Öffnungszeiten und Telefonpräsenz

Es werden nur Projekte gefördert, die in besonderem öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.

Hinweis

Weitergehende Informationen sowie die Formulare zum Förderbereich "Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche" erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen, Stichwort „Förderung“. Dort finden Sie auch die aktuellen Ausschreibungen, Förderschwerpunkte und Antragsfristen.

Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen

Informationen zum Antragsverfahren im Förderbereich „Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche“

Vor einer Antragstellung können Sie eine Projektskizze zum beabsichtigten Vorhaben bei der Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen des Fördervereins Umwelt Bildung Bremen e. V. einreichen, um mögliche Fragen im Vorfeld zu klären.

  • Für den Antrag auf Förderung verwenden Sie bitte die auf den Seiten www.umweltbildung-bremen.de zur Verfügung gestellten Formulare. Die im Antragsformular benannten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.
  • Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn des Projektes zu stellen.
  • Anträge können laufend eingereicht werden. Zur Orientierung, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, wird in den Ausschreibungen eine Antragsfrist benannt.
  • Die zu diesem Termin vorliegenden Anträge werden ca. 8 Wochen später durch den Vergaberat Umwelt Bildung Bremen beraten, der das Umweltressort bei den Förderentscheidungen unterstützt.
  • Dem Antragsformular sind die ausführliche Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan und der Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Bitte senden Sie alle Antragsunterlagen in der in der Ausschreibung geforderten Anzahl per Post an:

Ein digitales Exemplar senden Sie bitte per E-Mail an: info@umweltbildung-bremen.de.

Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen