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Bahn- und Schienenlärm

Worum geht es beim Thema Bahnlärm?

Bahnlärm (auch Schienenverkehrslärm) ist Lärm, der von öffentlichen Schienenwegen ausgeht. Der Lärm wird zum größten Teil von Schienenfahrzeugen verursacht und entsteht überwiegend an folgenden Quellen:

  • Berührungsstellen zwischen Rad und Schiene (Reibung und Rollgeräusch)
  • Motoren, Lüfter und Kompressoren
  • Luftverwirbelungen an Loks und Wagen bei hohen Geschwindigkeiten
  • in Rangier- und Umschlagbahnhöfen durch Rangier- und Verladevorgänge
  • Gleiskurven, Weichen und Bremsanlagen der Fahrzeuge

Aufgrund der europäischen Umgebungslärmrichtlinie soll die Lärmbelastung durch Schienenwege systematisch erfasst werden.

Kartenauszug von Bremen, der Lärmisophone anzeigt.
Lärmisophone LDEN, Ausschnitt aus der Lärmkarte des EBA für das Stadtgebiet Bremen (Quelle: Eisenbahnbundesamt)

Im Rahmen der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung durch Schienenwege im Lande Bremen berechnet. Die Lärmkarten für die bundeseigenen Schienenwege wurden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) erstellt und können auf den Internetseiten des EBA eingesehen werden. Im Kartendienst des Eisenbahnbundesamtes finden Sie außerdem Angaben zur Anzahl der Züge/Jahr auf den einzelnen bundeseigenen Strecken (siehe dortige Legende), und Sie können auch nach Straße und Hausnummer suchen.

In den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sind rund 9.700 Menschen an den bundeseigenen Strecken der Bahn durch nächtliche Lärmpegel von 55 dB(A) und mehr betroffen. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Mittelungspegel über 8 Stunden. Über 24 Stunden betrachtet sind es im Durchschnitt 4.000 Menschen ab einem Lärmpegel von 65 dB(A).

Die Lärmkarten für die Strecken der Bremer Straßenbahn (Stadtgemeinde Bremen) und die übrigen Schienenwege (z.B. die Hafeneisenbahn und die Farge-Vegesacker Eisenbahn) im Lande Bremen wurden vom Umweltressort in Zusammenarbeit mit einem Gutachterbüro erstellt und sind hier im GeoPortal der Stadt Bremen einsehbar.

Die Lärmminderung an Schienenwegen ist vergleichbar mit den Maßnahmen beim Straßenverkehr. Allerdings kommen im Interesse eines störungsfreien Verkehrsablaufs nur langfristige Maßnahmen in Betracht:

  • Verlagerung und Bündelung des Güterverkehrs
  • Umrüstung von Fahrzeugen
  • Nutzung von Abschirmungen durch entsprechende Gebäudegestaltung bei Neuplanungen
  • Schallschutzwände und -wälle
  • Einbau von Schallschutzfenstern (passive Maßnahme)
  • Einbau von Schienenstegdämpfern (aktive Maßnahme)
  • Schmierung zur Minderung von Geräuschen in Kurven und an Weichen

Wie bei den Maßnahmen gegen Straßenlärm wird außerdem im Einzelfall geprüft, ob eine aktive Maßnahme (z.B. Lärmschutzwand) oder eine passive Maßnahme (Einbau von Schallschutzfenstern) wirtschaftlicher ist. Aus städtebaulicher Sicht und auch für die Anwohner sind hohe Lärmschutzwände (zum Beispiel mit einer Höhe von 3 m oder mehr) nur in einem gewissen Maß zumutbar.

Durch die europäische Umgebungslärmrichtlinie wurden in zwei Stufen die Haupteisenbahnstrecken erfasst, und zwar zunächst die Strecken mit 60.000 Zügen pro Jahr, ab der zweiten Stufe waren es 30.000 Züge. Die durch Bremen verlaufenden Haupteisenbahnstrecken sind bundeseigene Strecken. Das Streckennetz wird von der DB Netz AG betreut. Diese Institution ist auch für die Durchführung des Lärmsanierungsprogramms zuständig. Aktuelle Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.

Im März 2017 hat der Bundestag das Schienenlärmschutzgesetz verabschiedet, das ab 13. Dezember 2020 den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verbietet. Am 1. Januar 2019 ist eine neue Förderrichtlinie zur Lärmsanierung in Kraft getreten.

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Für Ballungsräume wie Bremen und Bremerhaven gilt als Besonderheit, dass die Kommunen für die Aktionspläne zuständig sind und das Eisenbahnbundesamt dabei mitwirkt. Ein gesamtdeutscher Lärmaktionsplan liegt seit 18. Juli 2018 vor; im Anhang zum Teil A befindet sich ein Verzeichnis der festgestellten Lärmsanierungsbereiche.

Nach allgemeiner Einschätzung stellt der Güterverkehr auf der Schiene ein maßgebliches Lärmproblem dar. Das EBA hat festgestellt, dass durch das Kriterium der europäischen Umgebungslärmrichtlinie, wonach außerhalb der Ballungsräume alle Haupteisenbahnstrecken ab 30.000 Zügen pro Jahr erfasst werden sollen, keine realitätsnahe Erfassung der Lärmbelastung durch Güterzüge erfolgt. Die Berechnungen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Bundes gelten als zuverlässiger.

In den Jahren 2016-2017 wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für das Stadtgebiet Bremen eine Bedarfsanalyse erstellt. Naheliegend waren dabei die Verlängerung bzw. Ergänzung von Lärmschutzwänden und der Einbau von Schienenstegdämpfern. Zur Umsetzung der Maßnahmen, die aufgrund dieser Bedarfsanalyse vorgeschlagen wurden, erfolgen zur Zeit Verhandlungen mit der Deutschen Bahn bzw. den jeweiligen Grundstückseigentümern.

Für Fragen zum Thema Bahnlärm im Land Bremen wurde ein Bahnlärmbeauftragter eingesetzt. Dieser

  • nimmt Anfragen und Beschwerden entgegen,
  • leitet diese weiter und
  • gibt Auskünfte über weitere Ansprechpartner bei Bund und Bahn.

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können hinterlassen Sie bitte stets Ihren Namen, Emailadresse und/oder Postanschrift sowie Zeitraum, Ort, Art und Umfang der Lärmbelästigung.

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Der Bahnlärmbeauftragte

Postanschrift:
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Hinweis

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