Bereits im Jahr 2009 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen das Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 (KEP 2020) beschlossen und Ziel und Fahrplan für weniger CO2-Emissionen im Land Bremen festgelegt. Verbindlichkeit für die Zielsetzung schaffte das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG), das am 27. März 2015 in Kraft getreten ist. Damals wurde festgelegt, dass Bremen seine CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren sollte. Die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2038, wenn die Netto-Null Emissionen erreicht werden sollen, wurden mit dem Senatsbeschluss vom 7. Juni 2022 neu festgelegt.
Mit dem BremKEG und dem KEP 2020 wurden erste Grundsteine für einen wirkungsvollen und nachhaltigen Klima- und Ressourcenschutz gesetzt. Im Rahmen des KEP-Managements wurde alle fünf Jahre über den Fortschritt berichtet. Mit der novellierten Fassung des BremKEG, welche am 19. April 2023 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen an die Berichtspflichten angepasst. Aufgrund der Verfehlung der gesetzten CO2-Einsparziele hat die Bremische Bürgerschaft im Januar 2020 eine parteiübergreifende Enquetekommission zur Entwicklung einer "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" eingesetzt. Die Kommission war zusammengesetzt aus neun Mitgliedern der Bürgerschaftsfraktionen, neun Sachverständigen und 15 ständigen Gästen aus Verbänden, Kammern und Verwaltung aus Bremen und Bremerhaven. Die Enquetekommission hat im Mai 2020 ihre Arbeit aufgenommen und im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser umfangreiche Bericht wurde am 23. Februar 2022 in der 34. Sitzung von der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnis genommen. Der Senat hat auf Grundlage des Abschlussberichts der Enquetekommission und des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses mit den Beschlüssen vom 3. Mai 2022 und dem 7. Juni 2022 wichtige Grundsatzentscheidungen zum Umgang mit den Ergebnissen der Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" gefällt. Hierzu zählen unter anderem die Festlegung von Handlungsschwerpunkten, die Erarbeitung eines Aktionsplans und die Festlegung neuer Klimaschutzziele.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat sich diesen Aufgaben angenommen und auf Basis des Abschlussberichts der Enquetekommission gemeinsam mit allen Ressorts die Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen entwickelt. Diese wurde am 15. November 2022 vom Senat beschlossen.
Die "Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen" baut maßgeblich auf den Ergebnissen und Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Enquetekommission auf. Sie besteht aus vier Elementen:
Begleitend zur Entwicklung der Klimaschutzstrategie wurde auch das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert und an die neue Struktur der Klimaschutzstrategie angepasst. Mit Inkrafttreten der Novelle am 19. April 2023 sind jetzt auch die neuen ambitionierten Klimaschutzziele (pdf, 175.9 KB), die am 7. Juni 2022 vom Senat beschlossen wurden, für die Freie Hansestadt Bremen gesetzlich festgeschrieben.
Das übergeordnete Ziel des Landesprogrammes Klimaschutz ist es, einen Rahmen zu setzen, der die schrittweise und dauerhafte Senkung der CO2-Emissionen im Land Bremen und damit die Erreichung der Klimaschutzziele der Freien Hansestadt Bremen ermöglicht. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, seine Politik künftig an der Zielsetzung auszurichten, die CO2-Emissionen im Land Bremen bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent, bis zum Jahr 2033 um mindestens 85 Prozent und bis zum Jahr 2038 um mindestens 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Basisjahres 1990 zu reduzieren (einschließlich Stahlindustrie). Maßgeblich ist die Quellenbilanz, die vom Statistischen Landesamt Bremen nach der Methodik des Länderarbeitskreises (LAK) Energiebilanzen für das Land Bremen erstellt wird. Der Weg dorthin ist durch quantifizierte Zwischenziele aufgezeichnet:
Unsere Leitstelle ist bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft angesiedelt und koordiniert die Umsetzung der Klimaschutzstrategie.
Unsere Aufgaben:
Haben Sie Fragen, Anregungen oder Ideen? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Kontakt Leitstelle Klimaschutz
Der Klimacheck ist unser Tool, um sicherzustellen, dass politische Entscheidungen klimafreundlich sind. Mithilfe eines Fragenkatalogs können wir die klimabedingten Auswirkungen von Senatsbeschlüssen abschätzen und transparent machen. Sowohl positive als auch negative Auswirkungen politischer Vorhaben werden erfasst. Durch die Bewusstseinsbildung sollen künftig bereits im Planungsprozess klimafreundlichere Alternativen berücksichtigt werden. Seit Mai 2024 ist der Klimacheck verpflichtend für alle Senatsvorlagen – ein wichtiger Schritt, um den Klimaschutz in Bremen konsequent voranzutreiben.
Wie entwickeln sich die CO2-Emissionen in Bremen und Bremerhaven? Das CO2-Monitoring der Freien Hansestadt Bremen liefert dazu regelmäßig Zahlen und hilft, Fortschritte im Klimaschutz messbar zu machen.
Seit 1990 werden die Emissionen genau erfasst und analysiert. Diese Daten sind die Grundlage, um Stärken und Schwächen im Klimaschutz zu erkennen, bestehende Maßnahmen zu verbessern und neue Wege für eine klimafreundliche Zukunft zu entwickeln.
So funktioniert das CO2-Monitoring:
Transparente Berichte für alle
Die Ergebnisse des CO2-Monitorings sind für alle Interessierten zugänglich:
Begleitend zur Entwicklung der Klimaschutzstrategie wurde auch das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert und an die neue Struktur der Klimaschutzstrategie angepasst. Mit Inkrafttreten der Novelle am 19. April 2023 sind jetzt auch die neuen ambitionierten Klimaschutzziele (pdf, 175.9 KB), die am 7. Juni 2022 vom Senat beschlossen wurden, für die Freie Hansestadt Bremen gesetzlich festgeschrieben.
Hier finden Sie alle Informationen zum Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 und die Berichte für die Jahre 2009 bis 2020.
Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nehmen am European Energy Award (eea®) teil, einem internationalen Qualitätsmanagementprozess und Zertifizierungsverfahren für kommunale Energieeffizienz und Klimaschutz.
Der eea®-Prozess verfolgt einen integrativen Ansatz, der die Betrachtung und Bewertung diverser klimarelevanter Maßnahmen zusammenhängend bewertet und neben dem strukturierten Prozess selbst eine Vielzahl von Chancen bietet, z.B. die Identifikation und Nutzung von Energie- und Kosteneinsparpotenzialen und die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Akteur:innen aus verschiedenen Ressorts, städtischen Beteiligungsgesellschaften und Betrieben.
Die Stadt Bremen ist seit 2005 eea®-Mitglied und konnte bereits viermal den Goldstatus erlangen; in den Jahren 2010 (jpg, 104 KB), 2014 (pdf, 3.3 MB), 2018 (pdf, 1.6 MB) und 2022 (pdf, 1.2 MB). Die Goldstatus-Auszeichnung ist für Städte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen eine Besonderheit: In Deutschland trifft dies – neben Bremen – nur auf Leipzig zu (Stand Oktober 2022)!
Die vierte eea®-Gold-Auszeichnung hat am 26.10.2022 in einem feierlichem Rahmen in Düsseldorf stattgefunden. Am 16. März 2023 fand zur Feier der mehrfachen eea®-Gold-Auszeichnung ein Senatsempfang in der Oberen Rathaushalle statt.
Die Präsentation von Dr. Felix Chr. Matthes, Öko-Institut e.V.
Energiewende zur Klimaneutralität: Hintergründe, Perspektiven, Handlungsfelder und die Rolle kommunaler und regionaler Aktivitäten (pdf, 890.6 KB)
Kontakt
Carmen Vullriede
Tel: 0421-361-10871
Email: Carmen.Vullriede@umwelt.bremen.de