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Klimaschutz

Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen

Bereits im Jahr 2009 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen das Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 (KEP 2020) beschlossen und Ziel und Fahrplan für weniger CO2-Emissionen im Land Bremen festgelegt. Verbindlichkeit für die Zielsetzung schaffte das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG), das am 27. März 2015 in Kraft getreten ist. Damals wurde festgelegt, dass Bremen seine CO2-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren sollte. Die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2038, wenn die Netto-Null Emissionen erreicht werden sollen, wurden mit dem Senatsbeschluss vom 7. Juni 2022 neu festgelegt.

Mit dem BremKEG und dem KEP 2020 wurden erste Grundsteine für einen wirkungsvollen und nachhaltigen Klima- und Ressourcenschutz gesetzt. Im Rahmen des KEP-Managements wurde alle fünf Jahre über den Fortschritt berichtet. Mit der novellierten Fassung des BremKEG, welche am 19. April 2023 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen an die Berichtspflichten angepasst. Aufgrund der Verfehlung der gesetzten CO2-Einsparziele hat die Bremische Bürgerschaft im Januar 2020 eine parteiübergreifende Enquetekommission zur Entwicklung einer "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" eingesetzt. Die Kommission war zusammengesetzt aus neun Mitgliedern der Bürgerschaftsfraktionen, neun Sachverständigen und 15 ständigen Gästen aus Verbänden, Kammern und Verwaltung aus Bremen und Bremerhaven. Die Enquetekommission hat im Mai 2020 ihre Arbeit aufgenommen und im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser umfangreiche Bericht wurde am 23. Februar 2022 in der 34. Sitzung von der Bremischen Bürgerschaft zur Kenntnis genommen. Der Senat hat auf Grundlage des Abschlussberichts der Enquetekommission und des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses mit den Beschlüssen vom 3. Mai 2022 und dem 7. Juni 2022 wichtige Grundsatzentscheidungen zum Umgang mit den Ergebnissen der Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" gefällt. Hierzu zählen unter anderem die Festlegung von Handlungsschwerpunkten, die Erarbeitung eines Aktionsplans und die Festlegung neuer Klimaschutzziele.

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat sich diesen Aufgaben angenommen und auf Basis des Abschlussberichts der Enquetekommission gemeinsam mit allen Ressorts die Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen entwickelt. Diese wurde am 15. November 2022 vom Senat beschlossen.

Die "Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen" baut maßgeblich auf den Ergebnissen und Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Enquetekommission auf. Sie besteht aus vier Elementen:

  1. Landesprogramm Klimaschutz, das die für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen Strukturen und Prozesse definiert und etabliert,
  2. "Aktionsplan Klimaschutz", der die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission in ihrer Gesamtheit aufgreift, operationalisiert und als integrierter Maßnahmenkatalog kontinuierlich umgesetzt und fortgeschrieben wird,
  3. Handlungsschwerpunkte des Senats zur Priorisierung von Maßnahmen, die aufgrund ihrer Wirkungsstärke mit besonderer Dringlichkeit vorangetrieben werden sollen, und
  4. "Finanzierungskonzept Klimaschutz", das die Finanzierungssystematik darlegt.
Grafische Darstellung der Elemente der Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen
Elemente der "Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen"

Begleitend zur Entwicklung der Klimaschutzstrategie wurde auch das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert und an die neue Struktur der Klimaschutzstrategie angepasst. Mit Inkrafttreten der Novelle am 19. April 2023 sind jetzt auch die neuen ambitionierten Klimaschutzziele (pdf, 175.9 KB), die am 7. Juni 2022 vom Senat beschlossen wurden, für die Freie Hansestadt Bremen gesetzlich festgeschrieben.

Das übergeordnete Ziel des Landesprogrammes Klimaschutz ist es, einen Rahmen zu setzen, der die schrittweise und dauerhafte Senkung der CO2-Emissionen im Land Bremen und damit die Erreichung der Klimaschutzziele der Freien Hansestadt Bremen ermöglicht. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, seine Politik künftig an der Zielsetzung auszurichten, die CO2-Emissionen im Land Bremen bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent, bis zum Jahr 2033 um mindestens 85 Prozent und bis zum Jahr 2038 um mindestens 95 Prozent gegenüber dem Niveau des Basisjahres 1990 zu reduzieren (einschließlich Stahlindustrie). Maßgeblich ist die Quellenbilanz, die vom Statistischen Landesamt Bremen nach der Methodik des Länderarbeitskreises (LAK) Energiebilanzen für das Land Bremen erstellt wird. Der Weg dorthin ist durch quantifizierte Zwischenziele aufgezeichnet:

  • Bis zum Jahr 2023: Reduktion um 35 Prozent
  • Bis zum Jahr 2025: Reduktion um 41 Prozent
  • Bis zum Jahr 2027: Reduktion um 49 Prozent
  • Bis zum Jahr 2029: Reduktion um 57 Prozent
  • Bis zum Jahr 2030: Reduktion um 60 Prozent
  • Bis zum Jahr 2033: Reduktion um 85 Prozent
  • Bis zum Jahr 2038: Reduktion um 95 Prozent
Grafische Darstellung der Bremer Klimaschutzziele bis zum Jahr 2038
Die Bremer Klimaschutzziele bis zum Jahr 2038

Klimacheck - neues Tool für klimafreundlichere Entscheidungen

Das Erreichen der Klimaschutzziele erfordert zum einen die konsequente Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz und insbesondere der Handlungsschwerpunkte des Senats in den Bereichen Wärme, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft im Rahmen der Klimaschutzstrategie 2038. Zum anderen sind alle Akteur:innen im Land Bremen aufgefordert, ihre Aktivitäten hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen will diesbezüglich seiner Vorbildfunktion gerecht werden und Senatsbeschlüsse systematisch auf ihren Beitrag zum Klimaschutz überprüfen.
Mittels digitalem Klimacheck-Tool werden die Ressorts befähigt, anhand eines systematischen Fragenkatalogs die klimabedingten Auswirkungen von Senatsbeschlüssen abzuschätzen und diese transparent zu machen. Sowohl positive als auch negative Auswirkungen politischer Vorhaben auf den Klimaschutz werden erfasst. Durch die Bewusstseinsbildung sollen künftig bereits im Planungsprozess klimafreundlichere Alternativen berücksichtigt werden.

Am 14. November 2023 hat der Senat den Klimacheck beschlossen. Bis Mitte April 2024 läuft eine Testphase, ab Mai 2024 wird der Klimacheck verpflichtend für alle Senatsvorlagen eingeführt.

Zur Pressemitteilung
Zum Senatsbeschluss (pdf, 141.1 KB)

Gemäß der im November 2022 beschlossenen Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen und dem darin enthaltenen Landesprogramm Klimaschutz wurde zur Steuerung und Koordination der Strategie die Leitstelle Klimaschutz bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingerichtet.

  • Sie ist für das das ressortübergreifende Programmmanagement zuständig.
  • Sie fungiert als Geschäftsstelle der anderen Arbeitsgruppen und Steuerungsstrukturen und stellt den Informationsfluss und die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Arbeitsgremien und -gruppen sicher.
  • Sie übernimmt das Controlling der Arbeitsfortschritte. Hierzu wird ein webbasiertes Tool aufgebaut, um sowohl ein dezentrales Monitoring durch alle Ressorts zu gewährleisten, als auch eine schnelle Verfügbarkeit von Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen. Dies befindet sich gerade im Aufbau.
  • Besondere Schwerpunkte der Leitstelle sind Akteur:innenbeteiligung, Stakeholder-Management und die Vernetzung innerhalb und außerhalb der Bremer Verwaltung, sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Kontakt zur Leitstelle Klimaschutz

Begleitend zur Entwicklung der Klimaschutzstrategie wurde auch das Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert und an die neue Struktur der Klimaschutzstrategie angepasst. Mit Inkrafttreten der Novelle am 19. April 2023 sind jetzt auch die neuen ambitionierten Klimaschutzziele (pdf, 175.9 KB), die am 7. Juni 2022 vom Senat beschlossen wurden, für die Freie Hansestadt Bremen gesetzlich festgeschrieben.

Hier finden Sie alle Informationen zum Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 und die Berichte für die Jahre 2009 bis 2020.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat konkrete Zahlen zur Entwicklung der CO2-Emissionen in Bremen und Bremerhaven für den Zeitraum 1990 bis 2020 veröffentlicht. Mit dem CO2-Monitoring können die Entwicklung der Kohlenstoffdioxidemissionen kontinuierlich beobachtet, Stärken und Schwächen im Klimaschutz erkannt und dies für die Optimierung und die Entwicklung neuer Klimaschutzmaßnahmen sowie zukünftig für das Monitoring der Maßnahmen der Klimaschutzstrategie genutzt werden.

Kernelement des Monitoringsystems sind jährliche CO2-Bilanzen für das Land Bremen und die Städte Bremen und Bremerhaven, die vom Statistischen Landesamt erstellt werden.

Bis zum Berichtsjahr 2020 ist die Berechnung der CO2-Emissionen nach der Methodik der Energie- und Klimaschutzszenarien, mit Schwerpunkt "Land Bremen, ohne Stahlindustrie" erfolgt, die zur Vorbereitung des Klimaschutz- und Energieprogramms (KEP) 2020 erarbeitet worden waren. Damit waren die Ergebnisse des CO2-Monitorings unmittelbar mit den Zielen und Szenarien des KEP 2020 vergleichbar.

Das CO2-Monitoring für den Zeitraum 1990 bis 2020 ist in dem
Bericht der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Entwicklung der CO2-Emissionen im Land Bremen (pdf, 596.6 KB) dokumentiert.

Seit dem Berichtsjahr 2021 erfolgt die CO2-Berichterstattung anhand der Quellenbilanz nach der Methodik des Länderarbeitskreises Energiebilanzen und beinhaltet auch die Emissionen der Stahlindustrie.

Das CO2-Monitoring für den Zeitraum 1990 bis 2021 ist in dem
Bericht der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zur Entwicklung der CO2-Emissionen im Land Bremen (pdf, 294.1 KB) dokumentiert.

Für den Zeitraum 1990 bis 2022 ist der Bericht der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zur Entwicklung der CO2-Emissionen im Land Bremen hier (pdf, 633.8 KB) abrufbar.

EEA, europäisches Gold-Label
Europäisches Gold-Label

Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nehmen am European Energy Award (eea®) teil, einem internationalen Qualitätsmanagementprozess und Zertifizierungsverfahren für kommunale Energieeffizienz und Klimaschutz.

Der eea®-Prozess verfolgt einen integrativen Ansatz, der die Betrachtung und Bewertung diverser klimarelevanter Maßnahmen zusammenhängend bewertet und neben dem strukturierten Prozess selbst eine Vielzahl von Chancen bietet, z.B. die Identifikation und Nutzung von Energie- und Kosteneinsparpotenzialen und die ressortübergreifende Zusammenarbeit der Akteur:innen aus verschiedenen Ressorts, städtischen Beteiligungsgesellschaften und Betrieben.

Die Stadt Bremen ist seit 2005 eea®-Mitglied und konnte bereits viermal den Goldstatus erlangen; in den Jahren 2010 (jpg, 104 KB), 2014 (pdf, 3.3 MB), 2018 (pdf, 1.6 MB) und 2022 (pdf, 1.2 MB). Die Goldstatus-Auszeichnung ist für Städte mit mehr als 500.000 Einwohner:innen eine Besonderheit: In Deutschland trifft dies – neben Bremen – nur auf Leipzig zu (Stand Oktober 2022)!

Die vierte eea®-Gold-Auszeichnung hat am 26.10.2022 in einem feierlichem Rahmen in Düsseldorf stattgefunden. Am 16. März 2023 fand zur Feier der mehrfachen eea®-Gold-Auszeichnung ein Senatsempfang in der Oberen Rathaushalle statt.

Die Präsentation von Dr. Felix Chr. Matthes, Öko-Institut e.V.
Energiewende zur Klimaneutralität: Hintergründe, Perspektiven, Handlungsfelder und die Rolle kommunaler und regionaler Aktivitäten (pdf, 890.6 KB)

Kontakt
Carmen Vullriede
Tel: 0421-361-10871
Email: Carmen.Vullriede@umwelt.bremen.de

Impressionen vom Senatsempfang zur vierten eea®-Gold-Auszeichnung in Folge

☆ Einige Bilder dieser Bildleiste enthalten Bildnachweise. Die Bildnachweise für die entsprechenden Bilder finden Sie dann im Alternativtext und der Bildbeschreibung des jeweiligen Bildes.

Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Land Bremen fördert daher gemeinnützige Projekte und Aktivitäten zur weiteren Aktivierung und Verstetigung klimafreundlichen Alltagshandelns im Quartier und im Stadtteil. Mit handlungsbezogenen Klimaschutzaktivitäten soll ein erhöhtes Bewusstsein der Menschen für Klimaschutz im Alltag und eine Veränderung im persönlichen Verhalten und im Lebensstil eines jeden Einzelnen erzielt werden. Hierfür wurde ein Förderprogramm für gemeinnützige Projekten zum alltagsbezogenen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren in Bremen und Bremerhaven aufgesetzt.

Bereits am 15. Mai 2020 endete das Projekt "Klimaschutz in Blumenthal - ein Quartier im (Klima-) Wandel" der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Kooperation mit dem Quartierstreff Blumenthal, der evangelisch-reformierten Gemeinde Blumenthal, dem Förderverein Bürgerstiftung Blumenthal e.V. und Quartier gGmbH. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Bundesprogramms "Kurze Wege für den Klimaschutz" des Bundesumweltministeriums gefördert. Dank finanzieller Unterstützung der Umweltsenatorin konnten der entstandene Blumenthaler Gemeinschaftsgarten "BlumenKohl" sowie das Repair-Café im Anschluss von der evangelisch-reformierten Gemeinde Blumenthal übernommen werden.