Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 zur Aufstellung der Haushalte 2026 und 2027 werden für dieses Förderprogramm bis auf weiteres keine Förderanträge angenommen. Über Änderungen wird an dieser Stelle informiert.
Genauere Informationen zum weiteren Ablauf und den Zuständigkeiten in Bezug auf die Ko-Finanzierung zur Kommunalrichtlinie finden Sie in dieser Ablaufübersicht (pdf, 96.9 KB). Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Für Fragen und Details wenden Sie sich bitte an:
Katharina Kirchhoff
Telefon: +49 421 361-65681
E-Mail
Die BEKS EnergieEffizienz GmbH unterstützt in unserem Auftrag potentielle Antragsteller:innen bei Bedarf bei der Erstellung der Förderanträge für die oben genannten Bundesförderprogramme.
Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an uns für die Kontaktdaten.
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds) vom 15.09.2023 weiter