Um noch mehr Investitionen in den Klimaschutz auf kommunaler Ebene zu ermöglichen, stellt das Land Bremen ergänzende Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung.
Ob Wärmerückgewinnung, LED-Beleuchtung, oder Quartiersmanagement - die Liste der nötigen Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist lang. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Landes Bremen zu erreichen, sind vielfältige Klimaschutzmaßnahmen nötig. Diese sind meist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden und werden daher mit vielfältigen Förderprogrammen unterstützt. Um eine möglichst breite und zielgerichtete Inanspruchnahme von Fördermitteln zu ermöglichen, hat das Land Bremen einen Ko-Finanzierungsfonds zur komplementären Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus Bundesförderprogrammen eingerichtet.
Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die angestrebten Klimaschutzziele bereits umfangreiche Förderaktivitäten zur Unterstützung von Projekten im kommunalen Klimaschutz aufgelegt. Je nach programmatischem Ansatz schwanken die Förderquoten zwischen 20 und 90 Prozent. Der Ko-Finanzierungsfonds ist als Ergänzung entsprechender Förderprogramme anderer Fördermittelgeber vorgesehen, um diese Förderquoten zu erhöhen. Damit sollen insgesamt mehr Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen ermöglicht werden. Die zusätzliche Förderung für Projekte im Land Bremen gilt insbesondere für Vorhaben im Sinne der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ("Kommunalrichtlinie") und für Vorhaben des Programms 432 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Energetische Stadtsanierung – Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement.
Das Förderprogramm richtet sich an:
Gefördert werden Ko-Finanzierungen insbesondere folgender Vorhaben im Land Bremen:
Die Förderung erfolgt projektbezogen als Zuschuss zur Erhöhung der Förderungsquoten der Bundesprogramme unter Berücksichtigung von deren Mindesteigenanteilsquoten in Höhe von:
Die kompletten Antragsunterlagen müssen digital beim zuständigen Senatsressort eingereicht werden. Zum Umfang der Bewerbung gehört ebenfalls eine unterschriebene schriftliche Ausfertigung der Antragsunterlagen. Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie. Bitte sprechen Sie uns gerne vor Antragstellung an.
Genauere Informationen zum weiteren Ablauf und den Zuständigkeiten in Bezug auf die Ko-Finanzierung zur Kommunalrichtlinie finden Sie in dieser Ablaufübersicht (pdf, 96.9 KB). Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Ko-Finanzierung für das KfW-Programm 432 beantragt werden kann, da das Bundesförderprogramm gestoppt wurde.
Für Fragen und Details wenden Sie sich bitte an:
Katharina Kirchhoff
Telefon: +49 421 361-65681
E-Mail
Die BEKS EnergieEffizienz GmbH unterstützt in unserem Auftrag potentielle Antragsteller:innen bei Bedarf bei der Erstellung der Förderanträge für die oben genannten Bundesförderprogramme.
Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an uns für die Kontaktdaten.