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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken

Programmbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.

Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für:
1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
2. Prozess- und Organisationsinnovationen
3. Durchführbarkeitsstudien
4. Innovationscluster
5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Die Entwicklungsvorhaben sollen insbesondere auf produktionsintegrierte Umweltschutztechniken, aber auch auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall, Abwasser und auf die Wiederverwertung der eingesetzten Materialien abzielen.
Durch die Förderung soll das hohe technische und wirtschaftliche Risiko bei derartigen Entwicklungsvorhaben gemindert und die Wettbewerbsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens gestärkt werden. Gleichzeitig wird bei Verbundprojekten angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und bremischen Unternehmen weiterzuentwickeln, wobei beide Partner von den Projektergebnissen profitieren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Anbieter von Dienstleistungen, die ihren Sitz oder eine Betriebstätte im Land Bremen haben; insbesondere KMU.

Gefördert wird

die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten sowie projektbezogene Sachkosten. Bei Verbundprojekten werden auch die Kosten der wissenschaftlichen Partner gefördert. Im Einzelnen kann die Zuwendung in folgenden Größenordnungen gewährt werden:

  • 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    Zuschüsse: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 100.000 € bei Pilotprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
    Zinsgünstige Darlehen: Darlehen können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für ein FuE-Vorhaben abdecken. Die max. Höhe des Darlehens beträgt 500.000 €. Die Laufzeit sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
  • 2. Prozess- und Organisationsinnovationen
    Zinsgünstige Darlehen (max. 500.000 €) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten für ein Projekt abdecken.
  • 3. Durchführbarkeitsstudien
    Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
  • 4. Innovationscluster
    Investitionsbeihilfen und Betriebsbeihilfen werden in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt. Der Zuschuss ist auf max. 200.000 € jährlich begrenzt. Die Laufzeit soll drei Jahre nicht überschreiten.
  • 5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
    Gefördert wird der Erwerb von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen zu Marktpreisen um direkte oder indirekte Umweltentlastungen zu erreichen. Maßnahmen (Auszug): Betriebsführungsberatung, Technische Unterstützung, Marktforschung, Technologietransfer, Qualifizierung, Nutzung von Laboratorien, Zertifizierung.
    Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (nur Fremdleistungen) gewährt. Der Zuschuss ist auf max. 20.000 € begrenzt.

Beratung & Antragsverfahren

Vor Antragstellung können Sie sich beraten lassen.
Unternehmen in der Stadt Bremen wenden sich bitte an die
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. 0421 9600-10

Unternehmen in der Stadt Bremerhaven wenden sich bitte an die
Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS)
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Tel. 0471 94646-610

Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind vor Beginn des Vorhabens auf den entsprechenden Formblättern mit den dort geforderten Angaben an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften zu richten. Die Gesellschaften BIS und BAB informieren über die erforderlichen Unterlagen und den Verfahrensablauf und stellen die entsprechenden Formblätter auf Nachfrage zur Verfügung. Der Antrag auf Förderung ist vor Projektbeginn einzureichen.

Die relevanten Dateien finden Sie auf der übergeordneten Seite "Umweltinnovation" unter "Dienstleistungen Wirtschaft Förderprogramm für anwendungsnahe Umwelttechniken (PFAU)".