Willkommen auf der Seite der abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bremen - 3. Stufe in der Zeit vom 15.10.2020 bis zum 15.11.2020. Zwischen dem 09.11.2020 und 04.12.2020 fand zusätzlich eine Beteiligung der Ortsämter und Beiratsmitglieder statt.
Vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung. Der Überprüfungsbericht zur Lärmaktionsplanung wurde aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung in einigen Punkten ergänzt. Eine Befassung mit der Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bremen im Senat fand am 08.02.2022 statt. Am 22.02.2022 hat die Stadtbürgerschaft der durchgeführten Überprüfung und Fortschreibung zugestimmt (Drucksache 20/314 S).
Der Überprüfungsbericht sowie der Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2014 sind am Ende der Seite im Abschnitt Ergebnisse einsehbar.
Zum 01.03.2023 ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe gestartet. Informationen hierzu finden Sie auf der Beteiligungsplattform https://lap.beteiligung.bremen.de oder unserer Informationsseite zum Thema Umgebungslärm im Abschnitt "Lärmaktionsplanung".
In einem Lärmaktionsplan erarbeitet eine Stadt oder Gemeinde Maßnahmen, mit denen die Zahl von Lärm betroffener Personen reduziert werden soll. Betrachtet werden dabei u.a. Straßen- und Schienenverkehrslärm, aber auch die Situation in der Umgebung von Industrie- und Hafenflächen kann zu relevantem Lärm führen. Als Grundlage der Lärmaktionsplanung dienen die Daten der Lärmkartierung.
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002 wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. In das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) wurde der sechster Teil „Lärmminderungsplanung“ mit den Paragrafen 47a bis 47f eingefügt. Die 34. BImschV konkretisiert als Verordnung zur Durchführung des BImschG die Anforderungen an die Lärmkartierung.
Die Lärmaktionsplanung ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Kommunen für künftige Entwicklungen und Verbesserungen der Bauleitplanung im Städtebau, bei Verkehrsplanungen und Landschaftsentwicklung.
Nach § 47d Abs. 5 BImSchG sind bestehende Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmsituation wird beschrieben und mit den Vorjahren verglichen. Erfolgsversprechende Maßnahmen werden fortgesetzt und neue Maßnahmen entwickelt auf der Grundlage von politischen Beschlüssen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Ziel der Lärmminderungsplanung in der Stadt Bremen ist eine Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen. Auf der Basis von berechneten Lärmkarten der Jahre 2007, 2012 und 2017 für den Tag LDEN und die Nacht LNight wurden ab 2008 und 2013 Lärmaktionspläne für die Stadtgemeinde Bremen entwickelt. Es wurden Lärmkarten für Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm und Industrielärm erstellt, so dass die Zahl von absoluten Zahlen von Lärmbetroffenen miteinander vergleichbar ist.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt keine konkreten Lärmpegel für die Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen an. Empfohlen wurden vom Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen 65 dB(A) für LDEN über 24 Stunden und 55 dB(A) für LNight von 22:00 bis 06:00 Uhr. Als Auslösewerte für den zweiten Aktionsplan (zweite Stufe) galten 100 Lärmbetroffene mit Lärmwerten > 65 dB(A) über 24 Stunden und > 55 dB(A) nachts.
Der Schwerpunkt des Aktionsplans 2009 auf der Basis der Kartierung von 2007 lag auf der Minderung des Lärms aus dem Straßenverkehr. Die beiden wesentlichen Maßnahmen sind Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verbesserungen durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Insgesamt gehören zu den Maßnahmen Zuschüsse zu Schallschutzfenstern, Geschwindigkeitsreduzierungen, Austausch von Fahrbahnbelägen, Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs bis hin zur stärkeren Berücksichtigung des Lärmaspekts in der Bauleitplanung.
2013 wurde unter Federführung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehrs für die Erstellung des Aktionsplans (2. Stufe) ein Arbeitskreis gebildet, dem die Senatorin für Gesundheit, das Gesundheitsamt, die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, das Amt für Straßen und Verkehrs, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Senator für Inneres und Sport, die Bremer Straßenbahn AG angehören. Außerdem wurden Unterarbeitskreise zu den Themen Straßenverkehrslärm, Ruhige Gebiete und Schienenlärm eingerichtet. Der Arbeitskreis Lärmminderungsplanung hat Maßnahmen empfohlen, bei denen eine Verbesserung von mehr als 2 dB(A) berechnet wurde.
Im Frühjahr 2013 erfolgte eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger sowie Beiräte haben mehr als 500 Anregungen, Hinweise und Vorschläge zur Lärmminderung gegeben. Von den Eingaben bezogen sich 62 % auf den Straßenverkehrslärm. Im Zuge der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2014 wurden 157 Vorschläge und Anregungen eingereicht. Nach Prüfung und Bewertung aller Eingaben von einem Arbeitskreis fand anschließend eine Anhörung statt, zu der alle Beteiligten, die eine Stellungnahme eingereicht haben, eingeladen wurden. Der beschlossene Lärmaktionsplan ist verbindlich, d.h. die enthaltenen Maßnahmen müssen bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden. Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen für Bereiche mit hohen Zahlen von Lärmbetroffenen konnten bisher nicht alle umgesetzt werden. So konnte der Ersatz von Pflaster gegen Asphalt der Straßen Steffensweg und Lange Reihe mangels finanzieller Mittel noch nicht abschließend erfolgen und wurde in die langfristige Maßnahmenplanung aufgenommen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 zeigen teilweise Erfolge der vorhandenen Lärmaktionspläne. Die Zahl der Betroffenen 2017 ist gegenüber der Kartierung 2012 nicht weiter gestiegen. Durch einzelne Projekte der Lärmsanierung konnte die Zahl der Betroffenen deutlich reduziert werden.
In der folgenden Darstellung wird die Zahl der Lärmbetroffenen in der Stadt Bremen (gemäß Umgebungslärmrichtlinie auf 100 gerundet) für die beiden Kartierungsjahre 2012 und 2017 je nach Art der Lärmquelle angegeben.
Lärmquelle | >65 dB(A) über 24h | >55 dB(A) nachts | ||
---|---|---|---|---|
Jahr der Kartierung | 2012 | 2017 | 2012 | 2017 |
Straßen | 24.400 | 22.900 | 25.600 | 23.100 |
Hauptverkehrsstraßen | 16.000 | 15.600 | 17.500 | 16.700 |
Eisenbahn | 11.400 | 12.900 | 30.300 | 29.600 |
Schiene | 8.100 | 7.000 | 10.000 | 10.500 |
Industrie und Häfen | 400 | 700 | 700 | 1.000 |
Luftverkehr | 100 | 100 | 100 | 0 |
Straßenlärm | >65 dB(A) über 24h | % | >55 dB(A) nachts | % |
---|---|---|---|---|
2007 | 29.000 | 31.400 | ||
2012 | 24.400 | -16% | 25.600 | -18% |
2017 | 22.900 | -6% | 23.100 | -10% |
Die Lärmpegel von Hauptverkehrsstraßen und -bahnlinien sowie der sonstigen Geräuschquellen (Industrie, Flughafen) wurden im Jahr 2017 berechnet und in Lärmkarten kartographisch aufbereitet. Beispielhaft ist hier die Lärmkarte für den Straßenverkehrslärm 24h dargestellt.
Die berechneten Lärmkarten finden Sie auf der Seite zum Thema Umgebungslärm im Abschnitt "Kartierung im Land Bremen".
Aus der Lärmkartierung 2017 (vorheriger Verfahrensschritt) ergeben sich die Zahlen von Lärm betroffener Personen 2017. Die Entwicklung dieser Zahlen gegenüber dem Lärmaktionsplan 2014 (pdf, 3 MB) und der dort genannten Maßnahmen zum Lärmschutz wurde analysiert. Der bestehende Lärmaktionsplan wurde überprüft. Die Überprüfung ist in einem Bericht (pdf, 830.9 KB) dokumentiert.
Der Bericht liefert folgendes Ergebnis:
Im jetzigen Schritt soll die Öffentlichkeit an der Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans beteiligt werden. Über die Kontaktmöglichkeiten am Ende der Seite können Lob, Kritik und Einwände gegen den bestehenden Lärmaktionsplan und die Überprüfung anhand der Zahlen der Kartierung 2017 geäußert werden. Die benötigten Unterlagen sind hier verlinkt. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend in einem Bericht evaluiert.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Anmerkungen evaluiert und eingearbeitet. Der fertige Lärmaktionsplan wird durch die entsprechenden Gremien im Senat beschlossen und der Bürgerschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Jahr 2022 findet die nächste Lärmkartierung in der Stadt Bremen statt. Bei der Berechnung werden Veränderungen in den Verkehrszahlen, Bebauung und Nutzungsarten von Gebäuden und Flächen berücksichtigt. Da es für 2022 ein neues Berechnungsmodell geben wird, das ggf. zu leicht abweichenden Ergebnissen führen kann, ist für die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung die Aufstellung eines neuen Lärmaktionsplans geplant. Dort werden auch Ideen der jetzigen Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werden.
Grundlage für die Überprüfung und Fortschreibung ist der Lärmaktionsplan von 2014 (2. Stufe). Die Lärmkartierungen der Jahre 2007, 2012 und 2017 sowie die beiden Aktionspläne 2009 und 2014 wurden evaluiert. Das Ergebnis ist in einem Bericht (pdf, 830.9 KB) beschrieben. Wichtig für die aktuelle Fortschreibung ist Ihre persönliche Einschätzung und Erfahrung. Ihre Anmerkungen und Fragen können Sie uns über die Kontaktmöglichkeiten am Ende der Seite mitteilen.
Eine Auswertung der Eingaben erfolgt anonym unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung fließt in die Lärmaktionsplanung ein und wird in einem Bericht evaluiert.
Bereitgestellte Unterlagen:
Aktionsplan zur Lärmminderung für die Stadt Bremen, Stand: 10. Juni 2014 (pdf, 3 MB) (Kurzfassung (pdf, 199 KB))
Anlage 1a: Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung (pdf, 381.2 KB)
Anlage 1b: Ergebnisse der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung (pdf, 508.9 KB)
Anlage 2: Ruhige Gebiete (pdf, 3 MB)
Anlage 2a: Straßen in der Stadt Bremen, Zahl der Lärmbetroffenen und vorgeschlagene Maßnahmen (pdf, 96 KB)
Bericht zur Evaluierung bisheriger Lärmaktionspläne in Bremen (pdf, 830.9 KB)
Infoseite zur Bedarfsanalyse Bahnlärm aus den Jahren 2016 und 2017
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Sie in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. November 2020 die Möglichkeit, uns Ihre Hinweise direkt mitzuteilen. Diese Beteiligung ist mittlerweile beendet. Mit Rückmeldung auf die eingegangenen Hinweise ist bis Anfang 2022 zu rechnen.
Bei Fragen zum abgeschlossenen Beteiligungsverfahren wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Kontaktdaten.
Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen und Hinweise!
Die Bürger:innen konnten im Zeitraum vom 15.10.2020 bis 15.11.2020 und die Ortsämter vom 09.11.2020 bis 04.12.2020 ihre Anregungen, Hinweise und Vorschläge zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans einreichen. Insgesamt sind 131 Eingaben eingegangen. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, alle Eingaben sowie die Rückmeldungen der zuständigen Behörden sind im Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2014 (pdf, 2.9 MB) einsehbar.
Der Überprüfungsbericht zur Lärmaktionsplanung wurde aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung in einigen Punkten ergänzt. Eine Befassung mit der Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bremen im Senat fand am 08.02.2022 statt. Am 22.02.2022 hat die Stadtbürgerschaft der durchgeführten Überprüfung und Fortschreibung zugestimmt (Drucksache 20/314 S).
Der finale Überprüfungsbericht zum Lärmaktionsplan 2014 ist hier (pdf, 1.1 MB) zu finden.