In den Jahren 2016-2017 wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für das Stadtgebiet Bremen eine Bedarfsanalyse zum Bahnlärm erstellt, um besonders stark vom Schienenlärm der Haupteisenbahnstrecken betroffene Gebiete zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen daraus ableiten zu können. Dabei wurde von der Verkehrsprognose bis 2025 ausgegangen. Auf einer Karte (Anlage 3, siehe unten) wird gezeigt, wie im ersten Schritt diese Gebiete über die Berechnung der LärmKennZiffer (LKZ) ermittelt wurden. Grundlage für die Berechnung der LKZ war die Grenzwertüberschreitung von 55 dB(A) im Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr. Zusätzlich wurde bei der Auswahl der Gebiete auch die Lärmbelastung im Tageszeitraum 6 bis 22 Uhr betrachtet. In der Übersichtskarte (Anlage 4) ist dargestellt, welche Gebiete anschließend für eine genauere Untersuchung ausgewählt wurden. Dabei ist der bis 2016 erfasste Gebäudebestand berücksichtigt worden (siehe Anlagen 1a bis 2b). Insgesamt ergaben sich mehr als 60 Vorschläge zu ergänzenden Bauwerken. Naheliegend war dabei die Verlängerung bzw. Ergänzung der vorhandenen Lärmschutzwände. Die Vorgehensweise der gesamten Analyse ist im Schalltechnischen Gutachten (pdf, 644.7 KB) beschrieben.
Alle Anlagen zu diesem Gutachten:
In Zusammenarbeit mit der DB Netz AG und dem Umweltzentrum der Deutschen Bahn wurden für diese Vorschläge erste Kostenschätzungen erarbeitet, um anschließend über Prioritäten bei den Maßnahmen entscheiden zu können. Die Kostenschätzungen fließen in die NKV-Berechnung ein, die Ergebnisse sind in einer Tabelle (Anlage 6) dargestellt. Das Cluster 4 (Stolzenauer Straße, Anlage 5.4) wurde in dieser Tabelle nicht mehr berücksichtigt, da die Maßnahme vom Umweltzentrum der Deutschen Bahn als Sonderprojekt geplant wird.
Das Ergebnis der Bedarfsanalyse wurde am 14. Dezember 2017 (pdf, 74.7 KB) der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft vorgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt im Einzelfall von den Verhältnissen vor Ort (Grundstückseigentümer, Art des Untergrunds usw.) und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
Diese Bedarfsanalyse ist zugleich als Ergänzung zum letzten Aktionsplan gemäß der europäischen Umgebungslärmrichtlinie zu verstehen, da bei den vorangegangenen Lärmkartierungen 2007 und 2012 keine zeitnahen Ergebnisse seitens des Eisenbahnbundesamtes vorlagen und die anschließend erstellten Aktionspläne somit in dieser Hinsicht unvollständig waren.
Aufgrund der NKV-Tabelle, die als Anlage 6 hier veröffentlicht ist, wurde eine Prioritätenliste von 14 Maßnahmen erarbeitet, wobei die mittlere Pegelminderung in dB (A) und die Zahl der lärmbetroffenen Anwohner berücksichtigt wurden.