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Hemelingen

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
22.09.2024

6:30

Registriernummer der Meldung
2386371

Beschreibung der Meldung
Und direkt nochmal... Viel zu früh viel zu laut, es ist Sonntag! Kann man sich nicht erholen, der Fluglärm stresst einen.

Meldung wurde eingetragen am
22.09.2024

Antwort
Am Bremer Verkehrsflughafen sind Starts und Landungen ab 06:00 Uhr zulässig.
In der Zeit von 06:00 bis 07:00 Uhr erfolgten insgesamt drei Abflüge. Es herrschte Betriebsrichtung 09, so dass die Luftfahrzeuge Richtung Ost gestartet sind. Die Abflüge der LH351 um 06:13 Uhr, der KL1760 um 06:23 Uhr und der LH2199 um 06:39 Uhr haben das Abflugverfahren der Weser-Nienburg-Route mit Überflug über das Autobahnkreuz der Bundesautobahn 1 in Hemelingen genau eingehalten. Da sich Ihre Wohnbebauung nahe der genannten Abflugroute befindet, sind Fluggeräusche leider nicht zu vermeiden.

Hemelingen

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
22.09.2024

6;25

Registriernummer der Meldung
2386369

Beschreibung der Meldung
Viel zu früh viel zu laut, es ist Sonntag! Kann man sich nicht erholen, der Fluglärm stresst einen.

Meldung wurde eingetragen am
22.09.2024

Antwort
Am Bremer Verkehrsflughafen sind Starts und Landungen ab 06:00 Uhr zulässig.
In der Zeit von 06:00 bis 07:00 Uhr erfolgten insgesamt drei Abflüge. Es herrschte Betriebsrichtung 09, so dass die Luftfahrzeuge Richtung Ost gestartet sind. Die Abflüge der LH351 um 06:13 Uhr, der KL1760 um 06:23 Uhr und der LH2199 um 06:39 Uhr haben das Abflugverfahren der Weser-Nienburg-Route mit Überflug über das Autobahnkreuz der Bundesautobahn 1 in Hemelingen genau eingehalten. Da sich Ihre Wohnbebauung nahe der genannten Abflugroute befindet, sind Fluggeräusche leider nicht zu vermeiden.

Hemelingen

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
18.09.2024

6:30

Registriernummer der Meldung
2386338

Beschreibung der Meldung
Und wieder zwei Flieger vor 7 Uhr, die uns vor dem Wecker wecken. Das muss aufhören! Es wird keine Rücksicht auf Anwohner genommen!

Meldung wurde eingetragen am
18.09.2024

Antwort
Am Bremer Verkehrsflughafen sind Starts und Landungen ab 06:00 Uhr zulässig.
In der Zeit von 06:00 bis 07:00 Uhr erfolgten insgesamt zwei Abflüge. Es herrschte Betriebsrichtung 09, so dass die Luftfahrzeuge Richtung Ost gestartet sind. Die beiden Abflüge der KL1760 und LH2199 haben das Abflugverfahren der Weser-Nienburg-Route mit Überflug über das Autobahnkreuz der Bundesautobahn 1 in Hemelingen genau eingehalten. Da sich Ihre Wohnbebauung nahe der genannten Abflugroute befindet, sind Fluggeräusche leider nicht zu vermeiden.

Schwachhausen

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
17.09.2024

18:48-18:54

Registriernummer der Meldung
2386337

Beschreibung der Meldung
Ein übermäßig lautes Kleinflugzeug flog mehrere Schleifen über Schwachhausen. Starke Lärmbelästigung.

Meldung wurde eingetragen am
17.09.2024

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Das Untersuchungsergebnis zeigt, dass es sich im angegebenen Zeitraum um einen Flug nach Sichtflugregeln handelte. Es ist davon auszugehen, dass Sie die Fluggeräusche des einmotorigen Leichtflugzeuges der Piper Archer P28A als störend wahrgenommen haben.
Im Bereich von Schwachhausen befand sich das Kleinflugzeug in einer Höhe von ca. 1.700 Fuß (ca. 500 Meter).
Mit Verweis auf § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie die Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe gemäß SERA.5005 f sind Überflüge von Kleinflugzeugen erlaubt. Die Mindestflughöhe für den Sichtflug besagt, dass ein Flug über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von mindestens 300 Metern (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 Metern um das Luftfahrzeug durchgeführt werden muss. Dies gilt nicht für Starts und Landungen.
Die Flughafen Bremen GmbH betreibt eine Fluglärmmessanlage mit neun ortsfesten Messstellen in der Flughafenumgebung. In Schwachhausen befindet sich keine Messstelle, so dass leider keine Aussagen zur Geräuschexposition getroffen werden können.


Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.09.2024

23:22

Registriernummer der Meldung
2386336

Beschreibung der Meldung
Störung der Nachtruhe!

Meldung wurde eingetragen am
16.09.2024

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 16.09.2024 um 23:23 Uhr landete der Flug SR 3289 aus Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.

Obervieland

Abweichung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
07.09.2024

Registriernummer der Meldung
2386298

Beschreibung der Meldung
Es geht um den Fluglärm hier in Habenhausen. Heute, am Sonnabend d. 7.9. ist es wieder unerträglich. Die achte startende Maschine laut und tief über unsere Terrasse .
Es ist nicht nur der Krach , sondern auch die Aerosole die die Maschine hinterlässt, die uns krank machen.
Es muss doch die Möglichkeit bestehen, dass die Maschinen nicht so direkt über unsere Köpfe starten. Sondern etwas südlicher über die Habenhauser Landstraße , Deich und Weser.
Das müsste zur Überlegung, Diskussion gebracht werden. Wir wären Ihnen natürlich sehr dankbar.
Mit lieben Grüßen und vielen Dank für ihr kümmern

Meldung wurde eingetragen am
11.09.2024

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde zunächst um Überprüfung der Flüge gebeten.
Bei dem beschriebenen Flugzeug handelte es sich um eine Piper PA31 Cheyenne.
Der Flug ist in Kassel mit einem Ziel in Dänemark gestartet.
Auf dem Weg dorthin wurde ein Anflug mit Tiefanflug oder Touch and Go am Bremer Flughafen gemacht.
Die Flugverläufe als auch die Flughöhen sind flugsicherungsseitig unauffällig. Das Abflugverfahren wurde eingehalten.
Den dargestellten Flugverlauf erhalten Sie per E-Mail.

Bezüglich der angesprochenen Aerosole kann Ihnen mitgeteilt werden, dass Ende September 2024 eine Messkampagne zur Überwachung der Luftqualität im Bereich des Bremer Verkehrsflughafens startete. Gemessen werden Feinstaubpartikel, die Anzahl an ultrafeinen Partikeln sowie Stickstoffmonoxid, um den Einfluss des Flugbetriebs auf die Luftqualität in den angrenzenden Wohn- und Erholungsgebieten zu bewerten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft unter Aktuelle Messprogramme unter Einfluss des Bremer Flughafens auf die Luftqualität:
https://umwelt.bremen.de/umwelt/luft/sondermessprogramme-37287


Neustadt

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
07.09.2024

7:00 Uhr

Registriernummer der Meldung
2386285

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie auf einen erheblichen Fluglärm aufmerksam machen, der regelmäßig morgens in unsere Wohnsiedlung Neuenlanderstraße, Schleichermacherstraße dringt. Besonders störend ist der Lärm beim Anfahren der Maschinen. Der Lärmpegel ist dabei derart hoch, dass es kaum möglich ist, draußen auf dem Balkon ungestört zu sitzen.

Meine Vermutung ist, dass dies durch das Gebäude an der Neuenlander Straße, wo zuletzt die Firma Kärcher ansässig war nun aber abgerissen wurde den Lärm begünstigt. Das Gebäude hat zuvor den Schall aufgenommen und gefiltert, und nun scheint der Luftstrom ungefiltert in unseren Wohnbereich zu gelangen. Es könnte aber auch sein, dass die Maschinen einen neuen Parkplatz oder Startplatz haben, was beim Anfahren zu dieser Lärmbelastung führt.

Ich bitte Sie, die Situation zu prüfen und nach Möglichkeiten zu suchen, um den Fluglärm zu reduzieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
10.09.2024

Antwort
Am Samstag, den 7. September herrschte am Bremer Verkehrsflughafen Betriebsrichtung Ost, so dass vormittags in der ersten Stunde der zulässigen Flugbewegungen von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr insgesamt vier Luftfahrzeuge in Richtung Ost gestartet sind. Um 07:06 Uhr erfolgte der Abflug der Lufthansa mit der Flugnummer LH2199. Mit dem Betrieb auf dem Flughafengelände waren hinsichtlich der Lärmentwicklung keine Auffälligkeiten verbunden. Nach Mitteilung der Flughafen Bremen GmbH wurden an diesem Vormittag auch keine Triebwerksprobeläufe (als Bestandteil von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Luftfahrzeugen) auf dem Verkehrsflughafen durchgeführt. Für die Nachbarschaft von Flugplätzen sind Geräuschimmissionen durch startende und landende Luftfahrzeuge eine Lärmbelastung. Zur objektiven Ermittlung dieser Belastungen gibt es mit einer 1. Verordnung zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ein Regelwerk zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche. Bestandteil dieses Regelwerkes sind auch Methoden zur Berücksichtigung von am Boden auf Flugplätzen erzeugte Geräuschemissionen beim Rollen der Flugzeuge zum Start und nach der Landung sowie beim Betrieb der Hilfsgasturbinen am Boden. Ihr Wohnbereich befindet sich außerhalb des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Bremen.
Außer den berechneten Fluggeräuschen des Flugbetriebes am Bremer Flughafen nach Fluglärmgesetz werden die Fluggeräusche in der Umgebung des Flughafens auch gemessen. Hierfür betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärmmessanlage mit insgesamt neun Messstellen, um die Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen fortlaufend zu erfassen. In der Neustadt befindet sich keine Fluglärmmessstelle.
Es ist davon auszugehen, dass in Abhängigkeit der Windrichtung die Fluggeräusche auch in ihrem Wohngebiet deutlich wahrnehmbar sind, ob dies jedoch seit Abriss des genannten Gebäudes zugenommen haben könnte, kann nicht beurteilt werden.
Gerne können Sie zwecks Überprüfung nochmals eine genaue Zeitangabe (Datum und Uhrzeit) mitteilen.


Osterholz

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.09.2024

00:18

Registriernummer der Meldung
2386188

Beschreibung der Meldung
Nachtflugverbot nicht eingehalten!
Ruhestörung der schlafenden Anwohner

Meldung wurde eingetragen am
09.09.2024

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 09.09.2024 um 00:18 Uhr landete der Flug SR 4699 aus Rhodos. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.09.2024 um 22:35 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme beim Abflug durch Vogelschlag.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.09.2024

0.17

Registriernummer der Meldung
2386187

Beschreibung der Meldung
Leider wurden wir wieder in unserer Nachtruhe gestört.
Ich erwarte die Einhaltung der Ruhezeiten!


Meldung wurde eingetragen am
09.09.2024

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 09.09.2024 um 00:18 Uhr landete der Flug SR 4699 aus Rhodos. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 08.09.2024 um 22:35 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme beim Abflug durch Vogelschlag.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Hemelingen

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
08.09.2024

22:36

Registriernummer der Meldung
2386186

Beschreibung der Meldung
Spät und laut, wir wollen schlafen!!

Meldung wurde eingetragen am
08.09.2024

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 08.09.2024 um 22:39 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:55 Uhr gewesen. Grund für die Verspätung waren Probleme bei der Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Am 08.09.2024 um 22:37 Uhr landete der Flug LH 360 aus Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:20 Uhr gewesen. Grund für die Verspätung waren Umlaufprobleme. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



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