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Stuhr
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
14.07.2025
täglich ab 06:00h
Registriernummer der Meldung
2390669
Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit eine Beschwerde über den in den letzten Wochen und Tagen deutlich wahrnehmbaren Anstieg des Fluglärms im Bereich "Am Fuchsberg/Brambuschweg/Schlehenweg in Stuhr-Neukrug einreichen.
Besonders in den letzten sieben Tagen ab 06:00 Uhr kam es zu mehreren extrem hintereinander folgenden lauten Überflügen und das in sehr niedriger Höhe über das o.g. Wohngebiet. Besonders Ryanair-Maschinen fallen dabei auf.
Diese Flugbewegungen waren so intensiv, dass an Schlaf oder eine normale Gesprächsführung nicht zu denken war. Die Bürger in dieser Region empfingen dies Lärmbelästigung als erheblich störend und auch gesundheitsbeeinträchtigend. Ich bitte um eine Prüfung dieser Vorfälle sowie um eine Rückmeldung, ob es sich um reguläre Flugbewegungen oder ob Ausnahmen vom normalen Flugroutenverlauf vorlagen.
Eine Verlagerung der Flugroute um 1 km in der Region würde das ganze Thema der Lärmbelastung bei den Anwohnern mindern.
Für eine Rückmeldung Ihrerseits - idealerweise mit Angabe geplanter Maßnahmen - gegen die Lärmbelastung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
14.07.2025
Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung der frühmorgendlichen Flüge über Stuhr-Neukrug hinsichtlich des Flugverlauf und der Flughöhe gebeten.
Zu den täglichen Flügen ab 06:00 kann Ihnen mitgeteilt werden, dass am Bremer Verkehrsflughafen Luftfahrzeuge ab 06:00 Uhr grundsätzlich starten und landen dürfen. Dies erfolgt gemäß der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung für den Bremer Flughafen.
An den Festlegungen von Flugverfahren (Flugrouten) sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung (DFS), das Umweltbundesamt (UBA) und die Fluglärmkommissionen beteiligt. Flugverfahren werden durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) durch eine Rechtsverordnung festgesetzt.
Die Flugverfahren sind das Ergebnis einer umfangreichen und mehrfachen Beratung in der Fluglärmkommission unter Abwägung aller relevanten Aspekte. Sie stellen immer einen Kompromiss dar, da im Umfeld eines Verkehrsflughafens eine Belästigung durch Fluggeräusche nicht für alle Menschen vermieden werden kann.
Das Untersuchungsergebnis DFS Deutsche Flugsicherung zeigt, dass die Flüge aus flugsicherungsseitiger Sicht betrieblich unauffällig sind.
Für die Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen in Ihrem Wohnbereich, die wie in der Beschwerde beschrieben, zu einem wahrgenommenen Anstieg der Geräuschpegel geführt haben, wurden die Flughöhe berechnet, die ein Abflug über Stuhr-Neukrug laut dem veröffentlichten Abflugverfahren unter Berücksichtigung des Steiggradienten erreichen sollte. Die Höhe liegt bei ca. 2.700 Fuß.
Es wurden alle Flüge seit dem 01.01.2025 ausgewertet. Insgesamt handelte es sich um ca. 2150 Abflüge, davon befanden sich ca. 24 Abflüge knapp unter der Flughöhe von 2.700 Fuß. Diese wenigen Abweichungen betreffen fast ausschließlich Klein- oder Propellerflugzeuge sowie Hubschrauber.
Wie bereits telefonisch angeboten, besteht die Möglichkeit, den mobilen Lärmmesswagen der Flughafen Bremen AG zur Erfassung der Fluggeräusche in Ihrem Wohngebiet zu installieren.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärmmessanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Im Bedarfsfall kann der mobile Lärmmesswagen der Flughafen Bremen GmbH eingesetzt werden, um die Fluglärmsituation vor Ort einschätzen zu können.
Stuhr
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
12.07.2025
23.42
Registriernummer der Meldung2390667
Beschreibung der MeldungWie kann es sein, dass in Bremen eine Maschine noch
um diese Zeit startet?
Meldung wurde eingetragen am13.07.2025
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Stuhr
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
12.07.2025
23:45
Registriernummer der Meldung2390666
Beschreibung der Meldunggegen 23:45 über unser Wohngebiet ein Startendes Flugzeug ausserhalb der geregelten
Abflugzeiten.
Warum ??
Meldung wurde eingetragen am12.07.2025
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
09.07.2025
23:33 Uhr
Registriernummer der Meldung
2390647
Beschreibung der Meldung
Die Nachtruhe wurde gestern um 23:33 Uhr und vorgestern um 23:13 Uhr gestört. In letzter Zeit kommt es häufiger zu späten Flügen.
Nachtflüge bis 23 Uhr kann ich noch tolerieren, aber nicht nach 23 Uhr über dicht bebautem Wohngebiet.
Es werden hier Ausnahmen zur Regel gemacht.
Meldung wurde eingetragen am
10.07.2025
Antwort
Der Gründe für die verspäteten Landungen am 8. Juli um 23:21 Uhr sowie am 9. Juli um 23:34 Uhr am Bremer Flughafen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 08.07.2025 um 23:21 Uhr landete der Flug LH 2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Am 09.07.2025 um 23:35 Uhr landete der Flug SR 4739 aus Rhodos.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Grolland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
09.07.2025
13:30-14:10
Registriernummer der Meldung
2390646
Beschreibung der Meldung
Ein großer grauer Militärhubschrauber dreht seine Runden über Grolland. Die niederfrequenten Rotorgeräusche sind sehr störend. Warum in der Mittagszeit?
Meldung wurde eingetragen am
10.07.2025
Antwort
Bezüglich der Fluggeräusche kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärm-Messanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Ihre Wohnbebauung befindet sich weiter nördlich von der Messstelle 6 in der Schwäbisch Hall Straße. An der Messstelle 6 verursachte der Überflug des Militärhubschraubers einen maximalen Schalldruckpegel von 62, 3 dB(A), der noch unterhalb der Auslöseschwelle für ein korreliertes Fluglärmereignis an der Messstelle liegt. D.h. die Auslöseschwelle wurde nicht überschritten bzw. die Geräuschdauer war nicht ausreichend. Bezüglich der beschriebenen störenden niederfrequenten Geräusche können anhand der Auswertung keine Aussagen getroffen werden.
Da es sich um militärischen Flugbetrieb handelte, können Sie sich für detaillierte Auskünfte wie z.B. zu militärischem Flugbewegungen während der angemahnten Mittagszeit an die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8620730 (von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail wenden:
Tel.: 0800 8620730 (Bürgertelefon)
Email: fliz@Bundeswehr.org
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
05.06.2025
00:07
Registriernummer der Meldung
2389965
Beschreibung der Meldung
Landung eines großen Flugzeugs
Meldung wurde eingetragen am
09.06.2025
Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 05.06.2025 um 00:08 Uhr landete der Flug LH2200 aus Bremen. Planmäßiger Zeitpunkt der Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme, die zu einem Flugzeugwechsel führten. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde von der Landesluftfahrtbehörde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Oberneuland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
20.05.2025
00:26
Registriernummer der Meldung
2389953
Beschreibung der Meldung
Ich kann die Beobachtung zur Registriernummer der Meldung
2389831 teilen und habe auch einen Screenshot von flightradar gemacht zum dem Zeitpunkt, weil cih die Flughöhe auch extrem niedrig fand.
Da wird der Flug GAF483 angezeigt der Germany Air Force.
Es muss doch möglich sein im Nachhinein transparent die Hintergründe dafür darzustellen. Das hat anscheinend ja mehrere Bürger aufgeschreckt.
Mit ChatGPT wurde der Screenshot wie folgt ausgewertet:
Auf dem Screenshot von Flightradar24 sehen wir die aktuellen Flugdaten eines Flugzeugs der Luftwaffe (Germany - Air Force) mit dem Rufzeichen GAF483. Es handelt sich um ein Airbus A400M Atlas, ein militärisches Transportflugzeug.
Zur Analyse der Flughöhe:
Barometrische Flughöhe: 2.825 Fuß (feet)
Das entspricht ca. 861 Meter über dem Meeresspiegel.
Das ist eine vergleichsweise geringe Flughöhe, was auf einen Anflug, Trainingsflug in geringer Höhe oder ein Tiefflugmanöver hindeuten könnte – alles typische Einsätze für militärische Maschinen wie den A400M.
Zusätzliche Hinweise:
Der Flug hat vor 2:34 Stunden begonnen und ist laut Anzeige vor 2:01 Stunden angekommen – das könnte ein Trackingfehler oder eine Übung mit Touch-and-Go-Manöver sein.
Die Geschwindigkeit von 282 Knoten (ca. 522 km/h) ist für diese Höhe ziemlich hoch, was ebenfalls für einen militärischen Einsatz oder Übungsflug spricht.
----------- Analyse Ende
Warum konnten Sie dazu keine Angaben machen? Die KI ordnet die Flughöhe selbst niedrig ein bei hoher Geschwindigkeit dafür. Mit bitte um Transparenzherstellung! MfG
Meldung wurde eingetragen am
04.06.2025
Antwort
Der Online Service Fluglärm bietet Ihnen die Möglichkeit Beschwerden zu Fluglärm im Zusammenhang mit An- und Abflügen am Bremer Flughafens einzureichen. Die genannte Flugbewegung stand nicht mit dem Bremer Verkehrsflughafen in Verbindung.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH konnte den Überflug des militärischen Luftfahrzeugs A400M in einer Flughöhe von ca. 3000 Fuß feststellen. Es handelte sich um einen Sichtflug.
Bei Fragen und Beschwerden zu militärischen Überflügen können Sie sich bitte direkt an die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden. Dort können detaillierte Auskünfte zu militärischen Flugbewegungen unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8620730 (von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail fliz@Bundeswehr.org angefragt werden.
Oberneuland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
31.05.2025
23:45
Registriernummer der Meldung
2389942
Beschreibung der Meldung
Kleinflugzeug über Wohngebiet um 23:45h
Meldung wurde eingetragen am
31.05.2025
Antwort
Am 31.05.2025 erfolgte am Bremer Verkehrsflughafen die letzte Flugbewegung (Flugnummer LH2200 aus München) um 22:57 Uhr.
Ein Flug zur angegebenen Uhrzeit konnte nicht festgestellt werden. Möglicherweise handelte es sich um den Überflug eine Polizeihubschraubers.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
21.05.2025
ca. 16.00 Uhr
Registriernummer der Meldung
2389885
Beschreibung der Meldung
Eine B747, die nicht im Flugplan gelistet war, übte mit Höllenlärm einen Anflug und einen Durchstart am Bremer Flughafen.
Meldung wurde eingetragen am
27.05.2025
Antwort
Bei dem genannten Flug am 21.05.2025 handelte es sich um eine militärische Flugbewegung.
Um 16:01 Uhr erfolgte ein Überflug der Egytpian Air Force in Betriebsrichtung 27.
Mit dem Überflug der Boeing 747 waren an den beiden Messtellen 2 (Friedhof Huckelriede) und 4 (Werder Karree) der Fluglärmmessanlage der Flughafen Bremen GmbH die folgenden maximalen Schalldruckpegel verbunden.
Messstelle 2: 72,8 dB(A)
Messstelle 4: 88,5 dB(A)
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
22.05.2025
23:05
Registriernummer der Meldung
2389851
Beschreibung der Meldung
Sehr späte Landung
Meldung wurde eingetragen am
22.05.2025
Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 22.05.2025 um 23:05 Uhr landete der Flug LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung in der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.