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Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
22.09.2025

22.47 - 23.10

Registriernummer der Meldung
2391299

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die Nachtruhestörung von drei Flugzeugen nach 22.46 Uhr - obwohl nur zwei HC Flieger landen dürfen - warum also wieder einmal drei nächtliche Störungen? MfG

Meldung wurde eingetragen am
23.09.2025

Antwort
Die Gründe für die Nachtflugbewegungen während der Nachtflugbeschränkungszeit wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 22.09.2025 um 22:46 Uhr landete (zusätzlich zu den beiden Home Carriern LH 2200 aus München und SR 3289 aus Fuerteventura) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Verzögerungen bei der Abfertigung in Frankfurt.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation für Starts und Landungen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Weyhe

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
20.09.2025

5:18

Registriernummer der Meldung
2391251

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher massiver Fluglärm über Sudweyhe. Dauer ca. 60 Sekunden.

Meldung wurde eingetragen am
20.09.2025

Antwort
Bei der nächtliche Flugbewegung vor 06:00 Uhr handelte es sich nicht um einen Flug am Bremer Verkehrsflughafen.
Die Ruhestörung ging von einem Überflug eines Rettungshubschraubers der ADAC Luftrettung im Bereich Ihrer Wohnbebauung aus.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
18.09.2025

23.30

Registriernummer der Meldung
2391248

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die Nachtruhestörung einer LH Maschine - Landung nach 23.00 Uhr. Der Flug war kein HC Carrier. Irgendetwas läuft hier aus dem Ruder. Ausnahmegenehmigungen werden offenbar routinemäßig täglich erteilt. MfG

Meldung wurde eingetragen am
19.09.2025

Antwort
Der Grund für die genannte Landung während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 18.09.2025 um 23:28 Uhr landete der Flug LH360 aus Frankfurt. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren IT-Probleme bei der Abfertigung in Frankfurt.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
17.09.2025

0.15

Registriernummer der Meldung
2391241

Beschreibung der Meldung
der zweite Tag hintereinander wo nach Mitternacht ein Linienflieger, der auch kein HC Flieger ist, hier landet. Was erfolgt von der zuständigen Behörde außer Ausnahmegenehmigungen zu erteilen? Nächtlicher Fluglärm macht krank! MfG

Meldung wurde eingetragen am
17.09.2025

Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den späten Nachtflug während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 17.09.2025 um 00:14 Uhr landete der Flug KL 1767 aus Amsterdam.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse in Amsterdam.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.09.2025

0.20 Uhr

Registriernummer der Meldung
2391238

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über einen Kurzstreckenflieger der nach Mitternacht landete. War auch kein HC Flieger. Die Ausnahmen gegen die Nachtflugbeschränkungen nehmen überhand. Nächtlicher Fluglärm macht krank ! MfG

Meldung wurde eingetragen am
16.09.2025

Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den späten Nachtflug während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 16.09.2025 um 00:28 Uhr landete der Flug KL 1767 aus Amsterdam.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 21:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse in Amsterdam.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Obervieland

Abweichung eines Flugverfahrens
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Zeitpunkt der Störung
10.09.2025

19:00

Registriernummer der Meldung
2391231

Beschreibung der Meldung
Beech King Air 350 flog mehrere Runden um den Flugplatz. Sehr tief, sehr laut und abseits der normalen Route…

Meldung wurde eingetragen am
15.09.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Am 10.09.2025 handelte es sich um Flüge einer Beechcraft King Air 350 der Atlas Air Service AG.
Nach Rückmeldung des ansässigen Unternehmens wurden Platzrunden im Rahmen der Ausbildung für neue Piloten auf dem Flugzeugtypen geflogen.
Flugsicherungsseitig sind die Flüge betrieblich unauffällig.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
14.09.2025

22.45-23.09

Registriernummer der Meldung
2391230

Beschreibung der Meldung
Nachtflugbeschränkung ab 22.30 - Ausnahmen zwei HC - Carrier. Warum kamen in der Nacht zwischen 22.45 und 23.09 Uhr wieder einmal drei Flugzeuge?. Nächtlicher Fluglärm macht krank! MfG


Meldung wurde eingetragen am
15.09.2025

Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Flug während der Nachtflugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 14.09.2025 um 22:46 Uhr landete (zusätzlich zu den beiden Home Carriern SR 4699 aus Rhodos sowie LH 2200 aus München) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:20 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme in Frankfurt.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Am Bremer Verkehrsflughafen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen sind während der Nachtflugbeschränkungszeit zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr sowie Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Obervieland

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
14.09.2025

19:24

Registriernummer der Meldung
2391225

Beschreibung der Meldung
Zweimotorige Beech King Air 350 donnert direkt in geringer Höhe übers Haus -B350-.
Startet am Flughafen wieder durch.. und folgt dann der Einflugschneise.

Meldung wurde eingetragen am
14.09.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Es handelte sich am 14.09.2025 um eine Beech King Air 350 der Atlas Air Service AG.
Nach Rückmeldung des ansässigen Unternehmens wurden Platzrunden im Rahmen der Ausbildung für neue Piloten auf dem Flugzeugtypen geflogen.
Flugsicherungsseitig sind die Flüge betrieblich unauffällig.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
13.09.2025

23.09

Registriernummer der Meldung
2391224

Beschreibung der Meldung
Restriktionen für die Nachtflugbeschränkungen in Bremen sind bekannt. Zwei HC-Carrier können nach 22.30 Uhr landen. Warum kamen in der Nacht drei Flugzeuge - der letzte Flieger um 23.09 Uhr ? MfG

Meldung wurde eingetragen am
14.09.2025

Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Flug während der Nachtflugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 13.09.2025 um 23:09 Uhr landete der Flug SR 4587 aus Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme in Bremen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Am Bremer Verkehrsflughafen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen sind während der Nachtflugbeschränkungszeit zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr sowie Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Stuhr

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
09.09.2025

23:20 und 23:39

Registriernummer der Meldung
2391219

Beschreibung der Meldung
Dienstag, 09.09.25, fanden am späten Abend 2 Abflüge statt, die meiner Meinung nach unter keine der Ausnahme-Kategorien fallen:
• 23:20 FR 3782 nach Mallorca / geplante Abflugzeit 20:25
• 23:39 SR 220 nach Beirut / geplante Abflugzeit 20:30
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, daß Hunderte, wenn nicht Tausende, Anwohner aus dem Schlaf geweckt werden, nur weil ein paar Touristen mit oft verspäteten Billigfliegern in den Urlaub fliegen wollen.
Oder gibt es doch eine nachvollziehbare Begründung dafür ??

Meldung wurde eingetragen am
12.09.2025

Antwort
Die Gründe für die Nachtflugbewegungen während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 09.09.2025 um 23:20 Uhr startete der Flug FR 3782 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:25 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch eine Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Am 09.09.2025 um 23:40 Uhr startete der Flug SR 220 nach Beirut.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch eine Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



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