Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
09.09.2025
23:20 und 23:39
Registriernummer der Meldung2391219
Beschreibung der MeldungDienstag, 09.09.25, fanden am späten Abend 2 Abflüge statt, die meiner Meinung nach unter keine der Ausnahme-Kategorien fallen:
• 23:20 FR 3782 nach Mallorca / geplante Abflugzeit 20:25
• 23:39 SR 220 nach Beirut / geplante Abflugzeit 20:30
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, daß Hunderte, wenn nicht Tausende, Anwohner aus dem Schlaf geweckt werden, nur weil ein paar Touristen mit oft verspäteten Billigfliegern in den Urlaub fliegen wollen.
Oder gibt es doch eine nachvollziehbare Begründung dafür ??
Meldung wurde eingetragen am12.09.2025
AntwortDie Gründe für die Nachtflugbewegungen während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 09.09.2025 um 23:20 Uhr startete der Flug FR 3782 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:25 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch eine Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Am 09.09.2025 um 23:40 Uhr startete der Flug SR 220 nach Beirut.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine Verzögerung durch eine Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874