Der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms für den vierten Bewirtschaftungszeitraum startet. Abweichend vom bisherigen Vorgehen haben sich die Länder für den vierten Bewirtschaftungszeitraum darauf verständigt, die Anhörung zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung um ein Jahr vorzuziehen und gemeinsam mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans bereits am 22.12.2024 zu starten. Dieser frühe Start soll es ermöglichen, die Stellungnahmen aus der Anhörung besser zu würdigen und die Ergebnisse in den Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms zielgerichtet einfließen lassen zu können.
Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung sowie zum Zeitplan und Arbeitsprogramm für den vierten Bewirtschaftungszeitraum können Sie vom 22.12.2024 bis 21.06.2025 Stellung nehmen.
Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungsmaßnahmen zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2027 bis 2033 für die Flussgebietseinheit Weser (pdf, 1.3 MB)
Die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in der Flussgebietseinheit Weser - Anhörungsdolument 2024 zur Information der Öffentlichkeit (pdf, 3.6 MB)
Die diesbezüglichen Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.12.2024 bis zum 21.06.2025 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, An der Reeperbahn 2, Zi. Nr. 5.09, 28217 Bremen sowie beim Magistrat der Stadt Bremerhaven (Umweltschutzamt, Wasserbehörde), Grashoffstr. 7, 3. Etage Zi. Nr. 4, 27570 Bremerhaven. Zu den Unterlagen kann innerhalb des Auslegungszeitraumes bei den genannten Stellen schriftlich Stellung genommen werden.
Eine Veröffentlichung der Anhörungsdokumente erfolgt ebenso im Internet unter der Adresse:
www.ffg-weser.de