Das Landesförderprogramm kann ergänzend zu den bestehenden Förderangeboten des Bundes genutzt werden.
Wenn Sie die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude in Bremen oder Bremerhaven planen, können Sie beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen.
Gefördert werden:
• Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden,
• Hochwärmedämmende Fenster,
• Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems,,
• Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem.
Zudem werden Bauwillige, die mehrere Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude gleichzeitig vornehmen oder sich mit Nachbarn für eine Dämmung ihrer aneinander angrenzenden Gebäude-Außenwände und -Dächer zusammenschließen, mit einem finanziellen Bonus zusätzlich belohnt.
Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden und an Eigentumswohnungen, die:
• sich im Land Bremen befinden,
• vor dem 1. Januar 1995 erbaut wurden,
• ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen,
• höchstens 12 Wohneinheiten haben.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte).
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie vor Zugang des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen wurden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen worden sind; ausgenommen hiervon ist die für die Projektvorbereitung und –beschreibung erforderliche Planung – die Einholung von Kostenvoranschlägen gilt nicht als Beginn des Vorhabens.
WICHTIG: Sofern Sie beabsichtigen, parallel eine Bundesförderung in Anspruch zu nehmen, müssen der Förderantrag und ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn als Erstes gestellt werden. Mit dem Erhalt der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn können Sie dann den Förderantrag bei der KfW stellen.
Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen sind bestimmte technische Voraussetzungen zu erfüllen, die der anhängenden Förderrichtlinie und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen zu entnehmen sind.
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie, die Ausführungsbestimmungen und die Antragsunterlagen finden Sie beim Projektträger unter www.bremo.info/.
• Ausgefülltes Antragsformular
• Flächenberechnung zur Förderung von Wärmeschutz anhand einer Excel-Tabelle
Wichtige Hinweise:
Bei der Förderung handelt es sich teilweise um einen quadratmeterbezogenen Zuschuss. Dem Förderantrag sind daher eine Berechnung der zu dämmenden Flächen sowie eine bemaßte Zeichnung/Skizze der Gebäudeflächen beizufügen. Für die Berechnung der zu dämmenden Flächen steht im Anhang eine Excel-Tabelle zur Verfügung. Alternativ kann auch eine selbst erstellte Tabelle verwendet werden, sofern der Rechengang anhand der vorzulegenden Zeichnung/Skizze nachvollziehbar bleibt.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushalts-/ Förderungsmittel.
Nach § 5 des am 01. September 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bremen (Landesmindestlohngesetz) vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300) gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Zuwendungen nur, wenn sich die Empfänger:innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den gesetzlich festgelegten Mindestlohn zu zahlen.
Eine Antragstellung ist noch bis zum 31.08.2025 möglich. Nach diesem Datum eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.
Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhält der/die Antragsteller:in von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen Zuwendungsbescheid. Sofern zuvor keine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erteilt wurde, darf erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen werden.
Das Vorhaben muss innerhalb von 13 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme dem Projektträger vorgelegt werden.
Für Vorhaben in der Stadt Bremen:
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Tel. 0421 - 835888-22
Di bis Do von 10 bis 16 Uhr
E-Mail: bremen@bremo.info
Für Vorhaben in der Stadt Bremerhaven:
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Teichgartenstraße 11
26316 Varel
Tel. 0471 - 95 89 100
Di bis Do von 10 bis 16 Uhr
E-Mail: bremerhaven@bremo.info
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie, die Ausführungsbestimmungen und die Antragsunterlagen finden Sie beim Projektträger unter www.bremo.info/.