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Stuhr
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
23.10
Registriernummer der Meldung1038995
Beschreibung der MeldungRyanair Abflug 40 Min nach 22.30 Uhr,
im Tiefflug
ausserdem mit deutlicher Flugrouten- Abweichung in Richtung Westen.
Meldung wurde eingetragen am05.07.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer FR 6587 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:12 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6587. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flughöhe sowie des Flugverlaufs gebeten. Der Flug FR 6587 hat die Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) sehr exakt eingehalten. Die Flughöhe im östlichen Bereich von Ihrem Wohngebiet betrug etwas mehr als 2.000 Fuß und lag damit im Vergleich zu anderen Abflügen im üblichen Bereich. Es gab keine Auffälligkeiten.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
23:50
Registriernummer der Meldung1038994
Beschreibung der MeldungStart zu später Stunde mit nächtlicher Ruhestörung. Vermutlich Ryanair
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Start der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer 7602 nach Vilnius während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
03.07.2021
22.45
Registriernummer der Meldung1038993
Beschreibung der MeldungKaum hat der Luftverkehr leicht zugenommen, mutet man den Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein, Verspätungen zu vermeiden. Genau wie am Vortag handelte es sich um eine LH Maschine. Was wird getan, um diese Belästigung zu vermeiden? Was war der Grund für die Verspätung? MfG
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 03.07.2021 um 22:46 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Personalmangel am Flughafen Frankfurt erst zu einem verspäteten Abflug kam, weshalb sich auch die Landung in Bremen verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
02.07.2021
22.44
Registriernummer der Meldung1038992
Beschreibung der MeldungKaum hat der Luftverkehr wieder zugenommen, mutet man uns Anwohnern wieder Lärmbelästigungen in der Nachtruhezeit zu. Es handelte sich offenbar um einen Kurzstreckenflug der LH. Speziell bei Kurzstreckenflüge sollte es doch möglich sein Verspätungen zu vermeiden. Was ist der Grund für diese Verspätung? MfG
Meldung wurde eingetragen am04.07.2021
AntwortDer Grund für die verspätete Landung der Embraer der Lufthansa CityLine aus Frankfurt während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 02.07.2021 um 22:42 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:25 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund von Umlaufschwierigkeiten zu einer Verzögerung des Abflugs in Frankfurt kam.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Weyhe
Abweichung eines Flugverfahrens
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021
18:04
Registriernummer der Meldung
1038991
Beschreibung der Meldung
Flugzeug nimmt nicht die Weserroute, sondern fliegt quer über Dreye.
Meldung wurde eingetragen am
04.07.2021
Antwort
Die Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Am 4. Juli startete um 18:02 Uhr eine Embraer der Lufthansa nach Frankfurt. Der Flug LH 357 ist wetterbedingt (zur Umfliegung von Gewitterwolken) frühzeitig von der Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) abgewichen. Die SID der Weser-Nienburg-Route führt über das Autobahnkreuz der BAB 1 in Hemelingen. Das Luftfahrzeug ist aus dem genannten Grund über das Wesertal und Dreye geflogen.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
28.06.2021
22.49 Uhr
Registriernummer der Meldung1038969
Beschreibung der MeldungDie Maschine nach Pristina startete um 22.49 Uhr. Welches war der wichtige Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung?
Meldung wurde eingetragen am30.06.2021
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 28. Juni um 22:49 Uhr startete der Flug der Fluggesellschaft Trade Air mit der Flugnummer C3 6970 nach Pristina.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 22:00 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es einen Tierschlag beim vorangegangen Flug gab, so dass das Flugzeug verspätet in Bremen landete und dadurch später wieder abgeflogen ist.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
28.06.2021
21.56 Uhr
Registriernummer der Meldung
1038968
Beschreibung der Meldung
Um 21.56 Uhr landete eine Maschine aus Pristina. Bei der Landung wurde trotz bestem Wetter der Umkehrschub eingesetzt. Bitte nehmen Sie Kontakt zu dieser Fluggesellschaft auf, um auf den restriktiven Einsatz hinzuweisen.
Meldung wurde eingetragen am
30.06.2021
Antwort
Die Fluggesellschaft wurde zum Einsatz von erhöhtem Umkehrschub angeschrieben. Gemäß Ziffer F. der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen darf bei Landungen Schubumkehr nur in dem aus Sicherheitsgründen unvermeidbarem Umfang angewendet werden.
Nachfolgend werden Ihnen die erteilten Informationen von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt. "Der Wind am Flughafen war umlaufend während unseres Sinkfluges und Anfluges und die Landerichtung wurde während unserer Anflugvorbereitungen einige Male geändert. In Anbetracht dieser Tatsachen entschlossen wir uns im Rahmen unseres Threat and Error Managements nach dem Aufsetzen kurz Schubumkehr anzuwählen, um ein mögliches langes Ausschweben und Rückenwind auszugleichen. Abgesehen von offensichtlichen Sicherheitsgründen mussten wir auch an die Bremstemperaturen denken, da wir an diesem Tag (wegen schlechter Wetterbedingungen über Deutschland) sehr viel Verspätung hatten. Da Bremen den Flughafen wegen der Nachtflugbeschränkungen bald schließen musste, waren wir angewiesen worden, das Flugzeug so schnell wie möglich wieder abflugbereit zu machen. Es wird stets auf Lärmschutzregeln geachtet. Die Sicherheit steht jedoch an erster Stelle."
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
28.06.2021
22.50
Registriernummer der Meldung1038963
Beschreibung der MeldungStart einer Maschine um 22.50 Uhr. Nun geht es also wieder mit den Billigfliegern los, die ihre Umläufe nicht schaffen. Flugzeugtyp müssen Sie hier nicht mitteilen, das kann im Internet nachgelesen werden. Ebenso helfen die mitgeteilten Lärmwerte nicht weiter. Nach wie vor sind Abflüge laut und stören die Nachtruhe. Es erhebt sich die Frage, wann endlich mal relevante Ursachen für derartige Störungen vorliegen und dann mitgeteilt werden, die nichts mit Umlauf, Vogelschlag o.ä. zusammenhängen.
Das wäre im Sinne der Anwohner - und keine Sprechblasen, die sich jahrelang wiederholen.
Meldung wurde eingetragen am29.06.2021
AntwortDer Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 28. Juni um 22:49 Uhr startete der Flug der Fluggesellschaft Trade Air mit der Flugnummer C3 6970 nach Pristina.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 22:00 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es einen Tierschlag beim vorangegangen Flug gab, so dass das Flugzeug verspätet in Bremen landete und dadurch später wieder abgeflogen ist.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
12.06.2021
14:05
Registriernummer der Meldung
1038822
Beschreibung der Meldung
Flug XQ 984 war viel lauter als andere Flugzeuge. Außerdem landete es während der Mittagsruhe.
Meldung wurde eingetragen am
12.06.2021
Antwort
Am 12.06.2021 landete um 14:08 Uhr ein Luftfahrzeug von SunExpress in Richtung Westen. Mit dem Anflug der Boeing 737-800 waren folgende maximale Schalldruckpegel an den Messstellen 4 (Werder Karree), 2 (Friedhof Huckelriede) und 1 (Karl-Grunert-Straße) der Fluglärmmessanlage verbunden:
Anflug XQ 984 um 14:08 Uhr
MS 4: 82,9 dB(A)
MS 2: 69,4 dB(A)
MS 1: 67,3 dB(A)
Zuvor landete ein Passagierflugzeug von Ryanair um 11:25. Mit diesem Anflug einer Boeing 737-800 waren die folgenden maximalen Schalldruckpegel an den drei Messstellen verbunden.
MS 4: 84,2 dB(A)
MS 2: 71,5 dB(A)
MS 1: 71,0 dB(A)
Die Genehmigung des Verkehrsflughafens Bremen enthält in Ziffer E.2 Flugbeschränkungsregelungen für den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Flughafen ist keine Mittagsruhe vorgeschrieben. Ebenso gibt es keine allgemeingültige gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe auf Bundesebene sowie in den Bundesländern.
Obervieland
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
03.06.2021
10.35
Registriernummer der Meldung
806672
Beschreibung der Meldung
Beschwerde über die Nichteinhaltung der Abflugroute Richtung Ost. Zwei offenbar Transall Flugzeuge flogen dröhnend - aus Richtung Flughafen kommend direkt über unsere Häuser in Richtung Süd. Warum müssen diese Lärmkracher und schadstoffausstoßende Maschinen direkt über dicht bebaute Wohngebiete fliegen. Gelten für Militärmaschinen nicht die vorgeschriebenen An. und Abflugrouten??. Wenn militärische Übungsflüge schon über die Stadt Bremen erlaubt sind, dann setzen sie sich doch bitte dafür ein das, das hier nicht im Wild - West Verfahren geflogen wird. MfG
Meldung wurde eingetragen am
03.06.2021
Antwort
Zunächst wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH um Überprüfung der Flugwege gebeten. Am 3. Juni erfolgte um 10:30 Uhr ein Übungsanflug 09 einer Transall C-160. Das Luftfahrzeug ist entlang des Autobahnzubringers Arsten abgeflogen, so wie es für Abflüge nach Sichtflugregeln vorgesehen ist. Über dem Autobahnzubringer in Höhe Krimpelsee befand sich das Luftfahrzeug in einer Flughöhe von ca. 200 m.
Im östlichen Bereich waren mit dem Flug an den beiden Messtellen 1 (Karl-Grunert-Straße) und 2 (Friedhof Huckelriede) maximale Schalldruckpegel von 79,3 und 79,1 dB(A) verbunden.