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Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2021

22,56

Registriernummer der Meldung
1039725

Beschreibung der Meldung
Wieder ein Start - wie so oft von Ryanair. Das ist in den letzten Tagen nicht das 1. Mal, dass Maschinen nach 22.30 Uhr starteten. Die genauen Daten liegen den Verantwortlichen vor. Das Spiel kennen wir nun seit Jahren, die Genehmigungsbehörde winkt alles durch.
Es ist mehr als bekannt, dass die Umläufe einiger Gesellschaften nicht geschafft werden, umso unverschämter ist es, dass alles von der Genehmigungsbehörde genehmigt wird oder die Fluglärmschutzbeauftragte dann kontinuierlich nur die Zeit, die Lärmwerte usw. mitteilt, was ohnehin jeder nachlesen kann.
Offensichtlich gibt es weitergehende Befugnisse nicht, was den Anwohnern absolut nicht weiterhilft.

Meldung wurde eingetragen am
25.07.2021

Antwort
Am Verkehrsflughafen in Bremen startete am 24.07.2021 um 22:56 Uhr eine Ryanair-Maschine (Flugnummer FR 8456) in Richtung Osten.
Mit dem Abflug waren an den östlich vom Flughafengelände gelegenen Messstellen (MS) 1, 2 und 4 der Flughafenmessanlage die folgenden maximalen Schalldruckpegel in dB(A) verbunden:
MS 1: 79,0 ((Karl-Grunert-Straße)
MS 2: 79,8 (Friedhof Huckelriede)
MS 4: 76,9 (Werder Karree)

Der Grund für den verspäteten Start während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Zu den Aufgaben unserer Dienststelle gehört die Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden, für die auch Dritte Stellen vermittelnd kontaktiert werden. Da keine Vollzugsaufgaben bestehen, wird hinsichtlich verspäteter Nachtflüge am Bremer Flughafen die Genehmigungsbehörde kontaktiert.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Flug nach Zadar wäre um 22:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund der vorangegangenen verspäteten Ankunft des Fluges aus Zadar zu Umlaufschwierigkeiten gekommen war, weshalb sich dessen Rückflug ebenfalls verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Neustadt

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2021

22:57

Registriernummer der Meldung
1039720

Beschreibung der Meldung
relativ lauter Fluglärm
zu später Fluglärm

Meldung wurde eingetragen am
24.07.2021

Antwort
Am Verkehrsflughafen in Bremen startete am 24.07.2021 um 22:56 Uhr eine Ryanair-Maschine (Flugnummer FR 8456) in Richtung Osten.
Mit dem Abflug waren an den östlich vom Flughafengelände gelegenen Messstellen (MS) 1, 2 und 4 der Flughafenmessanlage die folgenden maximalen Schalldruckpegel in dB(A) verbunden:
MS 1: 79,0 ((Karl-Grunert-Straße)
MS 2: 79,8 (Friedhof Huckelriede)
MS 4: 76,9 (Werder Karree)

Der Grund für den verspäteten Start während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Flug nach Zadar wäre um 22:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es aufgrund der vorangegangenen verspäteten Ankunft des Fluges aus Zadar zu Umlaufschwierigkeiten gekommen war, weshalb sich dessen Rückflug ebenfalls verzögerte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Weyhe

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
21.07.2021

22:20

Registriernummer der Meldung
1039547

Beschreibung der Meldung
Gestern und auch heute Fluglärm infolge eines startenden Flugzeugs. Wieso wird hier wiederkehrend abends die Route geändert, tagsüber ist das offensichtlich nicht notwendig - für uns als Anwohner aber extrem störend

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2021

Antwort
Am 21.07.2021 startete in Bremen um 22:17 Uhr der Flug EW 6633 nach Pristina. Der Airbus A320 ist die kurze Westabflugstrecke mit Südkurve (östlich von Moordeich in Stuhr geflogen) geflogen. Am 20.07.2021 startete um 22:10 Uhr der Flug FR 3782 nach Mallorca. Die Boeing 737-800 ist ebenfalls die kurze Westabflugstrecke geflogen. Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wurde um Überprüfung der Flugverläufe gebeten. Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, das beide Luftfahrzeuge die Abflugstrecke eingehalten haben. Der Bereich Syke wurde nicht überflogen.



Stuhr

Abweichung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
17.07.2021

7.00

Registriernummer der Meldung
1039261

Beschreibung der Meldung
Nach weitgehender Öffnung des Flughafens, legen die meisten der jetzt hier vertretenden Fluggesellschaften die Kurve über Stuhr großzügig in Richtung Westen aus (auch LH). Es wird auch nicht die weite alternative Kurve geflogen, sonder irgendwo dazwischen. Das hatten wir früher bereits wesentlich besser. Ein lockerer Antwort, dass alles im Rahmen liegt, hilft hier keinesfalls. Vielleicht müssen die neuen Piloten nur richtig eingewiesen werden. Danke

Meldung wurde eingetragen am
17.07.2021

Antwort
Am 17.07.2021 startete in Bremen um 06:58 Uhr der Bombardier CRJ900 von Lufthansa CityLine nach München. Für Abflüge in Richtung Westen mit südlichen Destinationen gibt es zwei Varianten. Überwiegend wird das kurze Westabflugverfahren für Startrichtung Westen mit der Linkskurve unmittelbar nach dem Abheben über Alt-Stuhr geflogen. Diese Variante hat im Vergleich zur längeren Variante den Vorteil, dass nicht der Stadtteil Huchting überflogen wird. Der Pilot entscheidet vor dem Start, ob er die kurze oder lange Variante über Huchting fliegt. Bei dem Abflug um 06:59 Uhr konnte ein Überschießen der Idealfluglinie der kurzen Abflugstrecke festgestellt werden. Das Luftfahrzeug ist westlich der Idealfluglinie geflogen, befand sich jedoch innerhalb des Flugerwartungsgebiets. Aufgrund von verschiedene Faktoren ((vor allem meteorologische Verhältnisse) kann die Ideallinie nicht immer exakt eingehalten werden, so dass es zur Streuung um die Ideallinie kommen kann. Die Spurtreue wird im Blick behalten.
Die erteilte Antwort auf Ihre Fluglärmbeschwerde Nr. 1038995 war nicht als "lockere Antwort" gemeint, sondern basierte auf den Radardaten des Flugspuraufzeichnungssystem FANOMOS (Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System). Das Untersuchungsergebnis zeigte beim Abflug am 04. Juli, dass die Ideallinie östlich von Ihrem Wohnbereich exakt eingehalten wurde.


andere

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.07.2021

22:35

Registriernummer der Meldung
1039238

Beschreibung der Meldung
Fluglärm durch start in Bremen von: GW6970 /TDR6970
GetJet Airlines

bitte um stellungnahme

Meldung wurde eingetragen am
16.07.2021

Antwort
Am 16.07.2021 startete am Bremer Flughafen um 22:27 Uhr ein Airbus A319 in Richtung Westen nach Pristina. Das Abflugverfahren der kurzen Westabflugstrecke sieht für Startrichtung Westen eine Linkskurve unmittelbar nach dem Abheben vor. Im weiteren Verlauf flog das Luftfahrzeug um 22:30 Uhr östlich im Bereich Melchiorshausen Richtung Syke.
Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt eine Nachtflugbeschränkungszeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Der der Abflug vor der Flugbeschränkungszeit stattfand, bedurfte es keiner Ausnahmeerlaubnis von der Luftfahrtbehörde.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2021

23.14

Registriernummer der Meldung
1039021

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über eine Nachtruhestörung. Wiederholt landet nun ein Kurzstreckenflug der LH verspätet in der Nachtruhezeit. Welche Maßnahmen erfolgen vom Betreiber des Flughafens um diese Belästigungen abzustellen? Permanent positiv erteilte Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge sind kein geeignetes Mittel um Anwohner einen nächtlichen Lärmschutz zu vermitteln. MfG

Meldung wurde eingetragen am
10.07.2021

Antwort
Der Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Hemelingen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2021

23:11

Registriernummer der Meldung
1039020

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über Fluglärm in der Nacht.
Wer ist für diesen Lärm in der Nacht verantwortlich zu machen?

Meldung wurde eingetragen am
10.07.2021

Antwort
Der Grund für die Landung um 23:12 Uhr des Fluges LH 360 der Lufthansa aus Frankfurt wurde bei der Bremer Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 aus Frankfurt wäre um 22:25 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil mangels Personal am Frankfurter Flughafen das Luftfahrtzeug dort nicht planmäßig starten konnte. Aufgrund des verspäteten Abflugs verzögerte sich auch die Landung in Bremen.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021

22.45 - 23.45

Registriernummer der Meldung
1038996

Beschreibung der Meldung
Nachtruhestörung durch Lärmbelästigung. In Zeiten der noch eingeschränkten Flugverkehre kann man davon ausgehen, daß hierfür 16 Stunden / Tag ausreichen. Nicht so in Bremen. Leichtfertig hebt die zuständige Behörde zum Nachteil der Anwohner die Nachtflugbeschränkung auf und genehmigt die Lärmbelästigung durch eine Landung um 22.45, eine Landung eines Kurzstreckenfluges aus HAMBURG um 23.15 sowie einen Start kurz vor Mitternacht. Soll das so weitergehen?? MfG

Meldung wurde eingetragen am
05.07.2021

Antwort
Die Gründe für die Nachtflüge am 4. Juli 2021 während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurden bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Über Obervieland erfolgt am 4. Juli die folgenden drei Flüge (zwei Landungen 27 sowie ein Start 09).
1) Um 22:40 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6586 von Mallorca. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:20 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
2) Um 23:10 Uhr landete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7601 von Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters eine Landung zur geplanten Zeit nicht möglich war.
3) Um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602 nach Vilnius. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021

23.10

Registriernummer der Meldung
1038995

Beschreibung der Meldung
Ryanair Abflug 40 Min nach 22.30 Uhr,
im Tiefflug
ausserdem mit deutlicher Flugrouten- Abweichung in Richtung Westen.


Meldung wurde eingetragen am
05.07.2021

Antwort
Der Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer FR 6587 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:12 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 6587. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:45 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Die Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung der Flughöhe sowie des Flugverlaufs gebeten. Der Flug FR 6587 hat die Standardisierte Abflugstrecke für Instrumentenflüge (SID) sehr exakt eingehalten. Die Flughöhe im östlichen Bereich von Ihrem Wohngebiet betrug etwas mehr als 2.000 Fuß und lag damit im Vergleich zu anderen Abflügen im üblichen Bereich. Es gab keine Auffälligkeiten.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
04.07.2021

23:50

Registriernummer der Meldung
1038994

Beschreibung der Meldung
Start zu später Stunde mit nächtlicher Ruhestörung. Vermutlich Ryanair

Meldung wurde eingetragen am
04.07.2021

Antwort
Der Grund für den verspäteten Start der Boeing 737-800 von Ryanair mit der Flugnummer 7602 nach Vilnius während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 04.07.2021 um 23:48 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 7602. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:10 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil aufgrund eines Unwetters ein Abflug zur geplanten Zeit nicht möglich war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



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