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Warnhinweis zur Einfuhr von Oldtimern

Oldtimer
Pixabay

Die Einfuhr und das Verbringen von Oldtimern mit einer Klimaanlage, die das Kühlmittel R12 benötigt, ist strafbar.

Dabei ist es völlig irrelevant,

  • ob die Klimaanlage betriebsbereit oder defekt ist,
  • gegebenfalls mit einem Adapter im Binnenland mit einem anderen Kühlmittel befüllt werden kann,
  • im Vorfeld das Kühlmittel rückstandlos entfernt und die Klimaanlage gereinigt wurde.

In allen Fällen liegt ein Verstoß gegen das Chemikaliengesetz und die Chemikaliensanktionsverordnung vor. Die Einfuhr in Deutschland verbotener Gegenstände erfüllt zudem den Tatbestand des Bannbruchs, einer Zollstraftat.

Wirtschaftsbeteiligte in der Lieferkette sind aufgefordert, Kraftfahrzeuge mit R12-Klimaanlagen, egal ob diese befüllt oder unbefüllt sind, im Rahmen der Zollanmeldung anzumelden, da Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.

Zum rechtskonformen Verbringen ist nach derzeitiger Auslegung die Umrüstung der Anlage im Abgangsland oder ein Ausbau erforderlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Judith Engel

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen