Sie sind hier:

Hier finden Sie folgende Informationen zur Vergabe

Ursprünglich veröffentlichte Unterlagen des europaweiten Vergabeverfahrens zur Übernahme, zum Transport und zur Verwertung von Bio-/Grünabfällen der Freien Hansestadt Bremen. (pdf, 7.6 MB)

Der Anhang 2 der Anlage 2 (Straßenkarte) wurde aufgrund der Dateigröße nicht beigefügt.

Hier beantworten wir Ihnen Fragen zur Bioabfallverwertung

Am 30. Juni 2018 wird der Vertrag über die Kompostierung von Bioabfall zwischen der Stadt-gemeinde Bremen und der Kompostierung Nord GmbH (KNO) auslaufen.
Der Vertrag beinhaltet die Kompostierung der Bioabfälle in der Bioabfallkompostierungsanlage am Fahrwiesendamm.
Eine Verlängerung dieses Vertrages ist nach dem Vertrag nicht vorgesehen und aus vergabe-rechtlichen Gründen auch nicht möglich.

Es wurde unter den aktuellen Rahmenbedingungen durch die ECONUM Unternehmensberatung GmbH in Zusammenarbeit mit dem auf Bio-/Grünabfallverwertung spezialisierten Witzenhausen-Institut geprüft, ob die Stadt die Behandlung von Bio- und Grünabfall zukünftig wieder selbst erbringen und am Standort Fahrwiesendamm eine Vergärungsanlage für Bioabfall errichten sollte.
Das Ergebnis war, dass vor dem Hintergrund
- des in der Verwaltung derzeit nur in geringem Maße verfügbaren Personals mit spezifischen Fachkenntnissen in Bezug auf die Ausschreibung für den Erwerb und den Betrieb von Bio-gasanlagen,
- der Genehmigungsrisiken bei Umsetzung in Eigenregie am Standort Fahrwiesendamm,
- der zügigeren Umsetzung der energetischen Nutzung von Biogas (Vergärung) durch Dritte,
einer Ausschreibung der Leistung der Vorzug zu geben ist.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) hat in Abwägung der Vor- und Nachteile der Ausschreibung der energetischen Nutzung von Bioabfall (Vergärung) zugestimmt.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr als Vergabestelle hat mit Unterstützung von ECONUM Unternehmensberatung GmbH (ECONUM) und der Rechtsberatung Büsing, Müffelmann und Theye (BMT) die Vergabeunterlagen erarbeitet.
Aufgrund des Wertumfangs mussten die Leistungen europaweit ausgeschrieben werden. Bei der Ausschreibung ist zu beachten, dass sie wettbewerbsneutral gestaltet werden muss um zu vermeiden, dass durch etwaige einseitige Vorgaben bestimmte Firmen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile erhalten. Die Beschreibung der technischen Merkmale darf nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen bevorzugt oder ausgeschlossen werden. Während des gesamten Ausschreibungsprozesses ist das Geheimhaltungsgebot von der Vergabestelle zu beachten.
Im Rahmen der Ausschreibung kann jeder Bieter ein Angebot abgeben, der die ausgeschrieben Leistung durchführen kann und will.

Ausschreibungsinhalt war die Übernahme, der Transport und die Verwertung von ca. 25.000 Mg/a Bioabfall.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist nicht die Sammellogistik für die Biotonne.
An die Verwertung des Bioabfalls wurden besondere Anforderungen gestellt. Gefordert wurde eine energetische Verwertung in einer Biogasanlage. Die energetische Nutzung musste spätestens zum 01.07.2021 erfolgen. Mit der Übergangsfrist sollten Bieter in die Lage versetzt werden, selbst eine neue Anlage zu errichten.
Es wurde ferner vorgeschrieben, dass die Entfernung für die Fahrzeuge der Abfallsammlung aus dem Sammelgebiet zur Übernahmestelle des Bieters 25 km nicht überschreiten darf.

Die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages kann vergaberechtlich nicht gefordert werden. Vorgelegt werden muss allerdings immer eine Erklärung zum Bremischen Tariftreuegesetz. Gefordert wurden ferner Nachweise für Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Die Ausschreibung beinhaltete quantitative und qualitative Zuschlagskriterien.

Zu den quantitativen Kriterien gehören
- Entgelte
- Malus für die Entfernung zwischen dem Entsorgungsgebiet und der Übernahmestelle (max. 25 km)
- Preisanpassung
- Betrachtung der Gesamtlaufzeit.

Zu den qualitativen Kriterien gehören
- Umweltverträglichkeit (Entfernung zur Behandlungsanlage)
- Energieeffizienz bezogen auf die Vergärung von Bioabfall ab dem 01.07.2021
- Vergärung vor dem geforderten Termin 01.07.2021.

Die Vergabestelle muss hierbei die Wirtschaftlichkeit der Angebote zugrunde legen. Andere Aspekte, wie zum Beispiel ökologische Aspekte werden über die qualitativen Kriterien ebenfalls berücksichtigt. Es ist allerdings auf ein angemessenes Verhältnis des Preises zu den übrigen Kriterien zu achten. In der Umsetzung dieser Vorgaben gab es bei der Punktzahl Abzüge für eine große Entfernung der Entsorgungsanlage vom Entsorgungsgebiet Bremen. Derjenige konnte hingegen die höchste Punktzahl erreichen, der eine Biogasanlage in Bremen betreiben wollte.
Vergaberechtlich wäre es jedoch nicht zulässig gewesen, die Behandlung in Bremen vorzuschreiben.

Für die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfall ab dem 1. Juli 2018 hat die Firma Remondis GmbH & Co. KG, Region Nord unter Berücksichtigung aller o.g. Kriterien das beste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten.

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen. Es ist eine maximale Vertragslaufzeit von 18 Jahren möglich.

Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt ab dem 1. Juli 2018 in 49163 Bohmte-Hunteberg.

Die Firma Remondis beabsichtigt den Abtransport über Sattelauflieger. Daraus ergeben sich gut 1.000 Fahrzeugbewegungen pro Jahr. Auf der Strecke zur Verwertungsanlage ist daher arbeitstäglich mit 6 LKW-Transporten zu rechnen.

In der Kompostierungsanlage am Fahrwiesendamm findet derzeit keine energetische Nutzung von Bioabfall statt.
Die energetische Nutzung von Bioabfall liegt jedoch im Interesse des Senats und hat auch Eingang in die Koalitionsvereinbarung für die 19. Wahlperiode gefunden. Daher wurde zur Umsetzung der politischen Ziele das Auslaufen des Vertrages mit der KNO zum 30. Juni 2018 genutzt, für die Ver-wertung von Bioabfall eine energetische Verwertung vorzuschreiben. Die Frage der Fortführung einer Kompostierung von Bioabfall hat sich daher nicht gestellt.

Die Firma Remondis hat in der Windhukstraße den Umschlag von Bioabfall in einer bereits abfallrechtlich genehmigten Anlage angezeigt. Da die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller Remondis einen Anspruch auf Zustimmung zum beantragten Vorhaben. Der Anzeige wurde mit Bescheid vom 3. Mai 2018 zugestimmt.
Ein Umschlag der Bioabfälle auf dem Gelände der Kompostierung Nord GmbH am Fahrwiesendamm wird aktuell ebenfalls noch geprüft und verhandelt. Das Ergebnis liegt in der Verantwortung der beteiligten Firmen Nehlsen und Remondis. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Gespräche.

Nach der Anlieferung der Abfälle durch die Sammelfahrzeuge verbleiben diese maximal 24 Stunden in der geschlossenen Umschlagshalle (in begründeten Ausnahmesituationen max. 3 Werktage). Anschließend werden die Abfälle in größeren Fahrzeugen zur Verwertung nach Bohmte transportiert. Die Be- und Entladung erfolgt stets hinter verschlossenen Toren. Aufgrund dieser Maßnahme ist nicht mit einer Geruchs- oder Sporenbelastung zu rechnen.

Ja. Ein Geruchsgutachten ist Bestandteil der Genehmigung. Es besagt, dass die Anlage von Bioabfällen den Geruchsimmissionswert von 1 GE/m³ bei den nächstliegenden Betrieben während 92,5 % der Jahresstunden sicher unterschreitet. Der nächste Betrieb ist 100 Meter entfernt.

Die energetische Nutzung des Bioabfalls zur Stromerzeugung vermeidet die Verbrennung fossiler Energieträger in konventionellen Kraftwerken und führt damit zu einer entsprechenden Minderung der CO2-Emissionen.
Andererseits wird beim Transport des Bioabfalls zur Verwertungsanlage Dieselkraftstoff verbrannt, wodurch zusätzliche CO2-Emissionen entstehen.
Nach vorläufigen Berechnungen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr ist zu erwarten, dass trotz der Transporte infolge der energetischen Nutzung des Bioabfalls rund 1.800 Tonnen CO2 netto pro Jahr eingespart werden.