461 bis 470 von 605 Treffer
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
26.11.2021
24.00 Uhr
Registriernummer der Meldung1041662
Beschreibung der MeldungStart von FR 9057 um 23.56 Uhr Kennzeichen EL-EXD vom Typ 737-8AS Boing
Die Maschine ist ausgewiesen Bremen- Vaklencia planmäßiger Start 20.10 Uhr
Die Maschine machte so viel Lärm, dass die Nachtruhe massiv davon beinflusst wurde.
Meldung wurde eingetragen am27.11.2021
AntwortDer Grund für den verspäteten Abflug der Boeing 737-800 von Ryanair in Richtung Osten wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Genehmigungsbehörde.
Am 26.11.2021 um 23:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 9057, welcher das ursprüngliche planmäßige Flugziel Alicante hatte.
Planmäßiger Startzeitpunkt wäre um 20:10 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil der Flugplan (aufgrund von Problemen am ursprünglichen Zielflughafen Alicante) hin zu dem neuen Zielflughafen Valencia abgeändert werden musste und einige Passagiere vor dem Start wieder aussteigen wollten.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Stuhr
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
21.11.2021
03.32
Registriernummer der Meldung
1041623
Beschreibung der Meldung
Fluglärm
Meldung wurde eingetragen am
21.11.2021
Antwort
Am 21.11.2021 landete um 03:45 Uhr ein Ambulanzflug am Bremer Flughafen. Das Luftfahrzeug startete dann wieder um 06:05 Uhr.
Vahr
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Zeitpunkt der Störung
12.11.2021
11:00
Registriernummer der Meldung
1041462
Beschreibung der Meldung
Hallo,
seit einigen Monaten hören wir hier in Nähe/Höhe Galopprennbahn nun sehr viel Fluglärm.
Kann es sein, dass hier eine Menge Flugrouten geändert wurden, die nun neuerdings über unser Wohngebiet führen?
Hier sind nun direkt ab 6:30 Uhr bis nach 22 Uhr wirklich sehr viele Flugzeuge zu hören.
Etwaige Infos konnte ich auf dieser Seite hier jedenfalls nicht finden.
Danke und Gruß
Meldung wurde eingetragen am
12.11.2021
Antwort
Nach Überprüfung der Deutschen Flugsicherung GmbH handelte es sich am 12. November 2021 zur angegebenen Uhrzeit um einen Überflug eines Airbus A319 in 5.000 Fuß im Rahmen des Open-Skies-Abkommen. Der Flug stand nicht im Zusammenhang mit einem An- oder Abflug am Bremer Flughafen.
Im Bereich der Galopprennbahn lässt sich keine Häufung von Überflügen feststellen. Nach der Anpassung der Luftraumstruktur im März diesen Jahres kann es hier jedoch gelegentlich (ca. 1 mal am Tag) zu Überflügen in Höhen zwischen 2.000 und 3.000 m kommen. Dabei handelt es sich um Anflüge nach Bremen, die von Süden kommend in einen nördlichen Gegenanflug geleitet werden, um Flughöhe abzubauen.
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
06.11.2021
10:54
Registriernummer der Meldung
1041400
Beschreibung der Meldung
Unerträglicher Lärm beim Abbrechen des Landeanfluges und durchstarten der Triebwerke
Meldung wurde eingetragen am
06.11.2021
Antwort
Am Samstag, den 6. November 2021 handelte es sich zur angegebenen Uhrzeit um den Anflug auf die Landebahn 27 eines Airbus A321. Nach dem Überflug erfolgte eine südliche Platzrunde mit anschließender Landung um 11:05 Uhr.
Der Grund für das Fehlanflugverfahren wurde bei der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) angefragt.
Nach Mitteilung der DFS gab es einen Einsatzflug des Rettungshubschraubers. Deshalb musste das Luftfahrzeug durchstarten.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärm-Überwachungsanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens. Im östlichen Bereich des Flughafengeländes befinden sich die drei Messstellen 1, 2 und 4. Nachfolgend erhalten Sie die mit den beiden Anflügen des Aibus A321 verbundenen maximalen Schalldruckpegel in dB(A) an den genannten drei Messstellen der Fluglärm-Überwachungsanlage.
Fehlanflugverfahren A321 (aufgrund eines Rettungshubschrauber-Einsatzfluges):
MS 4: 86,5 (Werder Karree)
MS 2: 78,0 (Friedhof Huckelriede)
MS 1: 76,9 (Karl-Grunert-Straße)
Landeanflug A321 um 11:05 Uhr:
MS 4: 81,9 (Werder Karree)
MS 2: 71,9 (Friedhof Huckelriede)
MS 1: 67,6 (Karl-Grunert-Straße)
Obervieland
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Zeitpunkt der Störung
22.10.2021
23:08
Registriernummer der Meldung
1041308
Beschreibung der Meldung
Wieder Ruhestörung durch Landung nach 23:00
Warum diesmal?
M.f.G.
Meldung wurde eingetragen am
25.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 22.10.2021 um 23:08 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Obervieland
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
18.10.2021
22:58
Registriernummer der Meldung1041290
Beschreibung der MeldungStörung der Nachtruhe durch Start einer Verkehrsmaschine.
Warum erfolgt ein Start zu solcher Zeit?
Meldung wurde eingetragen am18.10.2021
AntwortDer Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 18.10.2021 um 22:56 Uhr startete der Flug der Ryanair mit der Flugnummer FR 3671 nach Porto.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 21:55 Uhr gewesen. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es auf einem vorangegangen Flug des Luftfahrzeuges zu Problemen beim Abflugflughafen (Mobilfunknetzausfall in Porto) gekommen war.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Obervieland
Verlegung einer Flugroute
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
03.10.2021
15:00
Registriernummer der Meldung
1041283
Beschreibung der Meldung
Guten Tag, ich habe den Eindruck, dass in den vergangenen 12-16 Monaten die Einflugschneise der Kleinflugzeuge über Obervieland deutlich verlagert wurde: weg von dem bisherigen Luftweg (über Friedhof Huckelriede) nach Osten hin über das Altbaugebiet "Dichterviertel". Können Sie diese Beobachtung bestätigen, und wenn ja, welchen Grund gibt es hierfür?
Anmerkung: Beim genannten Datum der Beobachtung bin ich mir unsicher, ob es korrekt ist. Es handelt sich aber nicht nur um eine Beobachtung, sondern ist im gesamten Jahr auffällig gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Meldung wurde eingetragen am
18.10.2021
Antwort
Bezüglich Ihrer Beobachtung wurde die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) gebeten, die Flüge von Kleinflugzeugen in diesem Bereich zu überprüfen.
Das Untersuchungsergebnis der DFS hat ergeben, dass die Abflugverfahren für Kleinflugzeuge nach Sichtflugregeln am Flughafen Bremen für die Abflüge in Richtung Osten unverändert sind.
Die genannten Abflüge wurden stichprobenartig im von Ihnen angegebenen Zeitraum überprüft. Es gab keine feststellbaren Veränderungen in der tatsächliche Flugführung.
Huchting
Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
17.10.2021
0.00 uhr
Registriernummer der Meldung1041281
Beschreibung der MeldungSehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich schon mehrmals an Sie gewannt, leider passiert Reim gar nichts!!!!!!
Und letzte Nacht Punkt 00.00 Uhr schon wieder ein nerviges Flugzeug!!!
Dass ist eine bodenlose Frechheit!!!!!!!
Meldung wurde eingetragen am17.10.2021
AntwortBezüglich des Nachtfluges während der Nachtflugbeschränkungszeit wurde die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angeschrieben.
Am 17.10.2021 um 00:01 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR 3281 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre am 16.10.2021 um 22:55 Uhr gewesen.
Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis für die verspätete Landung wurde erteilt, weil es
bei einem zeitlich davor liegenden Abfluges des Luftfahrzeugs vom Verkehrsflughafen Bremen aus technische Probleme gegeben hatte.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874
Gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen gibt es in Bremen kein Nachtflugverbot, sondern eine Flugbeschränkungszeit von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.
Über die zeitliche Entwicklung der Nachtflugbewegungen sowie der Verspätungsgründe ist unsere Dienststelle mit der Genehmigungsbehörde im Gespräch. Unsere Dienststelle besitzt jedoch keine Vollzugsaufgaben, sondern übernimmt diesbezüglich eine vermittelnde Tätigkeit.
Osterholz
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
11.10.2021
23:03
Registriernummer der Meldung
1041163
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 11.10.2021 um 23:03 Uhr landete der Flug der Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:35 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung sind maximal zwei Home Carrier Landungen pro Nacht zulässig. Demnach beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.
Osterholz
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
10.10.2021
23:03
Registriernummer der Meldung
1041162
Beschreibung der Meldung
Können Sie mir bitte erklären, weshalb um 23:03 Uhr trotz Nachtflugverbotes gelandet werden darf?
Meldung wurde eingetragen am
12.10.2021
Antwort
Der Grund für die Flugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) angefragt.
Am 10.10.2021 um 23:07 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Lufthansa mit der Flugnummer LH 360 von Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:40 Uhr gewesen.
Für die Landung war keine Ausnahmeerlaubnis erforderlich, da es sich um eine Home Carrier Landungen handelte. Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.
Ein Nachtflugverbot gibt es nicht. Nach der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind Flüge mit Ausnahmeerlaubnissen, zwei abendliche Home Carrier Landungen und sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.