Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
28.06.2022
Um ca. 00:30 und 00:45
Registriernummer der Meldung1277037
Beschreibung der MeldungWir wohnen in der Funkschneise im Ortsteil Arbergen in Hemelingen. Es kann nicht sein, dass es für die gehäuften Spätflüge immer wieder Ausnahmeerlaubnisse gibt.
Eine derartige Lage mit späten genehmigten Flügen gab es vor Beginn der Corona-Zeit nicht. Wenn ich schlafe, werde ich von den Spätflügen geweckt, das macht mich wütend. Zur extrem späten Landung um ca. 00:30 Uhr kam es am 28. Juni und um 00:45 eine weitere Maschine.
Die Spätflüge waren oft schon ein Thema bei uns im Beirat Hemelingen.
Meldung wurde eingetragen am29.06.2022
AntwortDer Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde mit der Bitte um Angabe der Gründe für die genannten späten Flüge während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr an die Bremische Luftfahrtbehörde (Senatorin für Wissenschaft und Häfen) weitergeleitet.
Nachfolgend erhalten Sie die Informationen der Luftfahrtbehörde zu den beiden späten Landungen am 28.06.2022.
Um 00:25 Uhr landete der Flug der Sundair mit der Flugnummer SR 3289 von Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 27.06.2022 um 22:55 Uhr gewesen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde erteilt, weil es eine Zwischenlandung aufgrund eines medizinischen Notfalls gegeben hatte.
Um 00:46 Uhr landete der Flug der Fluggesellschaft Sundair mit der Flugnummer SR5915 aus Antalya.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre am 27.06.2022 um 22:30 Uhr gewesen.
Eine Ausnahmeerlaubnis wurde aufgrund von Problemen bei der Zeitnischenvergabe erteilt.
Die Landesluftverkehrsbehörde beobachtet die Nachtflugsituation am Verkehrsflughafen Bremen. Sie weist darauf hin, dass es in Ausnahmesituationen (Auswirkungen der Corona-Pandemie, Ferienzeiten, Personalmangel an Flughäfen etc.) zu erhöhtem Nachtflugaufkommen kommen kann.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wissenschaft und Häfen Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wissenschaft und Häfen:
https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874