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Huchting

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
18.08.2025

23.46

Registriernummer der Meldung
2391081

Beschreibung der Meldung
Flugzeug landete oder startete.
Muss es wirklich sein, das nachts Flugzeuge fliegen ? Man sollte auch mal Rücksicht auf die Anwohner nehmen.

Meldung wurde eingetragen am
18.08.2025

Antwort
Der Grund für die Landung wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 18.08.2025 um 23:47 Uhr landete der Flug SR 3289 aus Fuerteventura.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.



Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.08.2025

1.51

Registriernummer der Meldung
2391078

Beschreibung der Meldung
Beschwerde über Fluglärm. weit nach Mitternacht. Aus meiner Sicht ist hier keine Abwägung zum Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Fluglärm seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde erfolgt. Vorrang hat offensichtlich eine angenehme, bequeme Landung von wenigen Personen in BRE. Nächtlicher Fluglärm macht Krank !!. Es handelt sich um die Landung von einer FA 50 aus Jeddah von Harmonie Jets - Kein HC Flieger. MfG

Meldung wurde eingetragen am
16.08.2025

Antwort
Bei der Landung des Dassault Falcon 50 Jets am 16.08.2025 um 01:51 Uhr handelte es sich um einen Ambulanzflug.
Der Ambulanzflug war von der Flughafengenehmigung abgedeckt, so dass keine Ausnahmeerlaubnis für die Landung während der späten Nachtzeit erforderlich war.


Delmenhorst

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
15.08.2025

6:20

Registriernummer der Meldung
2391077

Beschreibung der Meldung
Flogen die Flugzeuge bisher in südlicher Richtung und einiger Entfernung an unserem Grundstück vorbei, überfliegen sie es nun teilweise unmittelbar und in geringer Flughöhe, z.B. täglich ab ca. 6:20 Uhr. Der Lärm ist teilweise unerträglich geworden!

Meldung wurde eingetragen am
16.08.2025

Antwort
Zur angegebenen Zeit handelte es sich um den Westabflug der KL 1760 nach Amsterdam.
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Fluges gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass die Flüge flugsicherungsseitig betrieblich unauffällig sind.

Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
16.08.2025

0:10 und ca. 2:00

Registriernummer der Meldung
2391076

Beschreibung der Meldung
In der Nacht landete um ca. 0:10 und um ca. 2:00 je ein Flugzeug, welche die Nachtruhe erheblich störten.

Meldung wurde eingetragen am
16.08.2025

Antwort
Bei der Landung des Dassault Falcon 50 Jets am 16.08.2025 um 01:51 Uhr handelte es sich um einen Ambulanzflug.
Der Ambulanzflug war von der Flughafengenehmigung abgedeckt, so dass keine Ausnahmeerlaubnis für die Landung während der späten Nachtzeit erforderlich war.


Blumenthal

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
11.08.2025

10-20 Uhr

Registriernummer der Meldung
2390924

Beschreibung der Meldung
Seit ca. einem Jahr ist eine deutliche Zunahme der Flugbewegungen von Groß- und Kleinflugzeugen in Bremen- Farge zu beobachten und zu hören. Vor allem die Kleinflugzeuge sind es, die gerade am Wochenende tagsüber von morgens bis abends kreuz und quer und teilweise sehr tief über die Wohngebiete fliegen. Der damit verbundene Fluglärm hat somit erheblich zugenommen und ist nicht mehr zumutbar!
Wieso ist gerade hier die Kleinfliegerei so stark angestiegen? Wurden die Flugrouten in diese Region verlegt, weil man sich anderswo auch schon über den Fluglärm beschwert hat?

Meldung wurde eingetragen am
11.08.2025

Antwort
Die DFS wurde zunächst um Überprüfung der Flüge im Bereich Farge während des angegebenen Zeitraumes am 11.08.2025 gebeten.
Das Untersuchungsergebnis der DFS zeigt, dass es sich am 11.08205 um Kleinflugzeuge handelte, die nach Sichtflugregeln geflogen sind und die nicht am Bremer Flughafen gestartet und gelandet sind. Diese kommen meist vom Flugplatz Ganderkesee. Nach stichprobenartiger Überprüfung auf Einhaltung der Mindestflughöhen von 1000 Fuß, konnte die Einhaltung bestätigt werden.
Flugverfahren wurden am Bremer Verkehrsflughafen nicht geändert. Es kommt jedoch zu einer häufigeren Nutzung eines Abflugverfahrens, das nördlich an Bremen-Farge vorbeiführt. Dabei handelt es sich um Abflüge in östliche Richtung (z.B. KLM nach Amsterdam oder Ryanair nach London), wenn die militärischen Lufträume durch die Luftwaffe genutzt werden. In diesem Fall müssen die Luftfahrzeuge das genannte Abflugverfahren bis Elsfleth befliegen.


Obervieland

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
10.08.2025

13:30-14:30 und darüber hinaus

Registriernummer der Meldung
2390912

Beschreibung der Meldung
Obwohl es vorgeschrieben ist, dass auf einem Sonntag nach 13:00 Uhr keine Kleinflugzeuge mehr fliegen sollen, sind diverse Kleinflugzeuge am Himmel und verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung durch ihre lauten Motoren und das tiefe Fliegen. Es liegt eine permanente Belästigung vor. Ich bitte um Angabe der Gründe, warum trotz Verbot, hierr so viel geflogen wird?
Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
10.08.2025

Antwort
Zunächst wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung der Flüge im angegebenen Zeitraum gebeten.
Nachfolgend erhalten Sie die Rückmeldung der DFS.
Am 10. August 2025 fand im genannten Zeitraum eine Kontrollzonenbefliegung mit ca. 20 Kleinflugzeugen vom Flughafen Ganderkesee aus statt.
Alle Flüge wurden gemäß den Regeln nach Sichtflugbedingungen durchgeführt. Die Kleinflugzeuge sind aus unterschiedlichen Richtungen in die Kontrollzone eingeflogen.
Ziel dieser Maßnahme war in erster Linie die Erhöhung der Flugsicherheit für alle Luftfahrzeuge innerhalb der Kontrollzone des Flughafen Bremens. Im Rahmen des begleitenden Vortrags durch die DFS wurde das gegenseitige Verständnis für den Betrieb in der Kontrollzone vermittelt.
Ein Verbot bzw. Verstoß gegen die Vorgaben der Genehmigung ist aus Sicht der Deutschen Flugsicherung nicht erkennbar.
Es wurde besonders darauf geachtet, dass keine unmittelbar aufeinanderfolgenden Starts und Landungen stattfanden.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
04.08.2025

22.41- 23.00

Registriernummer der Meldung
2390848

Beschreibung der Meldung
Wie allgemein bekannt gilt die Nachtflugbeschränkung ab 22.30 Uhr. Ausgenommen 2 HC Flieger. Wieso wurden am 4.8. 2025 - drei Flieger eingeplant - die dann auch ab 22.41 Uhr bis 23.00 Uhr gekommen sind. Bitte um eine Aufklärung ob die Regeln für HC Flieger geändert wurden - und wo ich das nachlesen kann. MfG

Meldung wurde eingetragen am
05.08.2025

Antwort
Die entsprechenden Regelungen zu zeitlichen Flugbeschränkungen finden Sie in der bestandskräftigen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen. Die Ihnen bekannte Home Carrier Regelung wurde nicht geändert und ist in den Ziffern E.2.1.3 und E.2.1.4 der Flughafengenehmigung enthalten.

In Ziffer E.2.1.3 heißt es:
„Zwei Landungen bis 23.00 Uhr von Luftfahrzeugen, die mindestens ICAO-Anhang 16, Kap. 3 erfüllen, deren Halter Luftfahrtunternehmer sind, die am Flughafen Bremen einen Schwerpunkt ihres Wartungsbetriebes unterhalten und von der Genehmigungsbehörde als "Home-Carrier" anerkannt sind.“

In Ziffer 2.1.4 heißt es:
„Verspätete Landungen bis 24.00 Uhr von Luftfahrzeugen, die unter E.2.1.3 genannt sind.“

Zudem kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation gemäß Ziffer E.2.2 der Flughafengenehmigung in begründeten Fällen, insbesondere zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen Interesses, Ausnahmegenehmigungen von den Nachtflugbeschränkungen erteilten.

Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 04.08.2025 um 22:41 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (LH 2200 um 22:54 Uhr und SR 3289 um 22:58 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Probleme am Abflughafen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
28.07.2025

23.16

Registriernummer der Meldung
2390756

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis 23.16 Uhr. Zwei davon genehmigungsfrei als HC Carrier plus eine LH Maschine. Wie üblich mit einer Ausnahmegenehmigung versehen. Die dafür zuständige Behörde verwechselt offenbar den Begriff "Ausnahme" mit "Dauer". Bitte um eine sachdienliche Antwort. MfG

Meldung wurde eingetragen am
29.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 28.07.2025 um 23:01 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (LH 2200 um 22:49 und SR 3289 um 23:14 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 22:30 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren Verzögerungen durch Zeitnischenvergaben früher am Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug LH 360 wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874



Stuhr

Abweichung eines Flugverfahrens
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Zeitpunkt der Störung
29.07.2025

08:49

Registriernummer der Meldung
2390755

Beschreibung der Meldung
heute um 08:49 Uhr über unser Wohngebiet.

Flog das Flugzeug wirklich im Bereich der festgelegten Abflugrouten- und höhen ?

MFG

Meldung wurde eingetragen am
29.07.2025

Antwort
Am 29.07.2025 handelte es sich um den Abflug um 08:47 Uhr der Lufthansa mit der Flugnummer LH 353 nach Frankfurt.
Das Luftfahrzeug ist das lange Westabflugverfahren mit Südkurve vor Delmenhorst geflogen. Aufgrund der Vorgaben des Abflugverfahrens muss das Luftfahrzeug bis zum Erreichen von 2.500 Fuß (760 Meter) mit einem Steiggradienten von 6 % 365 Fuß (ca. 110 Meter) pro Nautischer Meile oder 1,852 km steigen. Über Groß Mackenstedt muss das Flugzeug mindestens eine Höhe von 2.200 Fuß (ca. 670 Meter) erreichen.

Das Luftfahrzeug ist im Bereich Ihrer Wohnbebauung in einer Höhe von ca. 4.460 Fuß (ca. 1.360 Meter) über Groß Mackenstedt geflogen.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
27.07.2025

23.40

Registriernummer der Meldung
2390747

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis weit nach 23.00 Uhr. Davon waren allerdings zwei HC Carrier. Warum durfte eine dritte Maschine landen? Gibt es einen nachvollziehbaren Grund warum nun fast täglich drei Landungen in der zu schützenden Nachtzeit kommen? Gibt es Aktionen von der zuständigen Behörde die zu einer Vermeidung / Minderung führen? MfG

Meldung wurde eingetragen am
28.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 27.07.2025 um 23:22 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (SR 4799 um 22:47 Uhr und und LH 2200 um 23:19 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:20 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse an diesem Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
26.07.2025

23.56

Registriernummer der Meldung
2390746

Beschreibung der Meldung
Nächtliche Ruhestörung durch eine laute Landung einer Maschine kurz vor Mitternacht ohne HC Status.
Eine Ausnahmegenehmigung aufgrund von " Vermeidung von Störungen Luftverkehr" kann nicht vorliegen, da die Maschine erst um 7.20 Uhr wieder ab BRE starten musste. Zeit genug also von z.B. Hannover hierher zu kommen. Bitte um eine nachvollziehbare Antwort. MfG

Meldung wurde eingetragen am
27.07.2025

Antwort
Der Grund für die Landungen wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 26.07.2025 um 23:54 Uhr landete der Flug SR 4587 aus Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme und daraus resultierende Zeitnischenprobleme.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874




Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2025

22.47 - 23.15

Registriernummer der Meldung
2390742

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 Uhr von drei Flugzeugen. Hiervon waren zwei Flieger HC Carrier. Warum wurde ein dritter Nachtflug genehmigt ?. Nächtlicher Fluglärm macht krank ! MfG

Meldung wurde eingetragen am
25.07.2025

Antwort
Am 24.07.2025 erfolgten am Bremer Flughafen während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr die drei Landungen SR443 um 22:46 Uhr, LH 360 um 22:48 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr.
Die Gründe für die Landungen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen SR443 um 22:46 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr landete um 22:48 Uhr der Flug LH 360 aus Frankfurt, für den eine Ausnahmeerlaubnis zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt wurde. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:15 Uhr gewesen. Grund für die Verspätung waren Abfertigungsprobleme am Abflughafen.

Am Bremer Verkehrsflughafen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr, Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde sowie sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.



Seehausen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2025

0:00

Registriernummer der Meldung
2390724

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli wurde unser Wohnhaus gegen Mitternacht mehrfach von einem tief fliegenden Propellerflugzeug mit dem Kennzeichen PCT379 überflogen.
Das Flugzeug passierte unser Haus in kurzen Abständen insgesamt sechs Mal.

Diese nächtlichen Überflüge führten zu erheblicher Lärmbelästigung und Schlafstörung.
Ich bitte Sie daher um Auskunft, aus welchem Grund diese Flüge durchgeführt wurden und ob sie mit den geltenden Vorschriften für nächtlichen Flugbetrieb vereinbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
24.07.2025

Antwort
In der Nacht vom 23.07.2025 auf den 24.07.2025 fand am Bremer Verkehrsflughafen um 22:50 Uhr die letzte Flugbewegung (Landung LH 2200 aus München) statt.

Bei dem angemahnten Flug handelte es sich um Überpflüge des Ölaufklärers Dornier 228 entlang der Weser.
Das Turbopropellerflugzeug ist für den Umweltschutz im Einsatz und in der Lage am Tag sowie auch in der Nacht Gewässerverschmutzungen festzustellen.
Die Überflüge der Dornier 228 erfolgten in Flughöhen von ca. 1.500 bis 2.000 Fuß.
Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz aufgrund des Unfalls am Abend des 23.07.2025 im Bremer Industriehafen mit Öl-Austritt auf dem Gewässer geflogen wurde.


Stuhr

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
23.07.2025

15:28

Registriernummer der Meldung
2390723

Beschreibung der Meldung
um 15:28 Uhr überquerte heute ein Flugzeug in einer sehr ungewöhnlichen Flugkurve unser Haus.
Das Flugzeug befand sich unserer Meinung nach weder in der sog. kurzen Abflugroute noch in der langen aus Richtung Delmenhorst und war auch sehr tief.
Hatte das einen Grund ?
Wie schon mal erwähnt, haben wir im allgemeinen das Gefühl, dass die Flugzeuge tiefer
starten als gewöhnlich.
Hat sich da etwas geändert ?
MfG

Meldung wurde eingetragen am
23.07.2025

Antwort
Bei dem Flug vom Bremer Verkehrsflughafen handelte es sich am 23.07.2025 um 15:25 Uhr um den Abflug der Sundair mit der Flugnummer SR 4738 nach Rhodos. Das Luftfahrzeug ist das lange Westabflugverfahren mit Südkurve vor Delmenhorst geflogen. Aufgrund der Vorgaben des Abflugverfahrens muss das Luftfahrzeug bis zum Erreichen von 2.500 Fuß (760 Meter) mit einem Steiggradienten von 6 % 365 Fuß (ca. 110 Meter) pro Nautischer Meile oder 1,852 km steigen. Über Groß Mackenstedt muss das Flugzeug mindestens eine Höhe von 2.200 Fuß (ca. 670 Meter) erreichen.

Das Luftfahrzeug ist, etwas weiter östlich Ihrer Wohnbebauung, gemäß dem veröffentlichten Abflugverfahren in einer Höhe von ca. 4.090 Fuß (ca.1.240 Fuß) über Groß Mackenstedt geflogen.


Obervieland

Bodenlärm
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Zeitpunkt der Störung
22.07.2025

Ca. 14:30h bis 15:00h

Registriernummer der Meldung
2390710

Beschreibung der Meldung
DAUERHAFTES Geräusch eines Motors mit Propeller. Ich vermute Kleinflugzeug. Warmlaufen einer Maschine kann so lange nicht dauern.

Meldung wurde eingetragen am
22.07.2025

Antwort
Am 22.07.2025 erfolgten auf dem Gelände des Bremer Flughafens im Zeitraum von 14:28 Uhr bis 15:03 Uhr technische Arbeiten an einer Beechcraft King Air 350.
Diese fanden auf der hierfür ausgewiesenen Fläche auf dem Flughafengelände statt. Die Kompensierfläche liegt aus Gründen der Minimierung der Lärmbelastung möglichst weit von Wohnbebauungen entfernt. Leider lassen sich trotzdem die Geräuscheinwirkungen auch in entfernteren Bereichen nicht komplett verhindern, insbesondere bei für die Schallausbreitung günstigen Wetterlagen.

Neustadt

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
22.07.2025

10:55

Registriernummer der Meldung
2390703

Beschreibung der Meldung
Es fliegen über unsere wohnunhen täglich mehrfach hubschrauber so extrem niedrig das bei uns die ganze wohnung wackelt..
Wir haben haustiere zuhause die mehrmals am tag wegen diese hubschrauber die direkt über unseren dächern fliegen extrem verängstigt sind.. teilweise ist so mehrmals hintereinander und ist extrem störend.. wenn ich nicht zuhause bin während die hunschrauber über die dächer fliegen bekommen unsere haustiere mega die panik attacken.. das läuft schon seid jahren so und ich bitte um aufklärung.. die hunschrauber sind meistens von der ADAC !!

Meldung wurde eingetragen am
22.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Fluglärmbeschwerde zu den Hubschrauber-Überflügen wurde zuständigkeitshalber an die Luftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation weitergeleitet.
Bei den benannten Flügen handelt es sich der Beschreibung nach um Flüge des Rettungshubschraubers „Christoph 6“ der ADAC Luftrettung in Bremen. Der Hubschrauber wird in Bremen und Umgebung als Rettungsmittel und als Notarzt-Einsatzmittel eingesetzt. Die Flüge können somit Notarzt-Einsätze, Flüge zum Krankenhaus oder Flüge zurück zum Standort am Klinikum Links der Weser gewesen sein. Für Flüge zur medizinischen Hilfeleistung (HEMS – Helicopter emergency medical services) gelten besondere Vorschriften, die eine Abweichung von den Mindestflughöhen erlauben, um möglichst schnelle Hilfe zu gewährleisten und Konflikte mit der sonstigen Luftfahrt zu vermeiden.


Obervieland

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
21.07.2025

18.36

Registriernummer der Meldung
2390702

Beschreibung der Meldung
Tiefer und entsprechend lauter Überflug (Start) direkt über unser Grundstück mit einer großen Maschine der Turkish Airlines. Bitte um eine aussagefähige Begründung warum diese Lärmbelästigung erfolgt ist und die offizielle Flugroute nicht eingehalten werden konnte. MfG

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Abfluges TK 1334 am 21.07.2025 um 18:54 Uhr mit früher Südkurve über Wohngebiete in Habenhausen und Arsten gebeten.
Nach Mitteilung der DFS konnte die Cockpit-Besatzung des Fluges TK 1334 aus Wettergründen dem veröffentlichten Abflugverfahren nicht folgen und beantragte bei der DFS eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe. Dieser Antrag wurde von der DFS bewilligt.
Für die sichere Führung eines Luftfahrzeuges ist ausschließlich die jeweilige Cockpit-Besatzung verantwortlich. Folgerichtig bewertet diese auch, ob beispielsweise dem originär zugewiesenen Abflugverfahren weiter gefolgt werden kann.
Ist dies nicht möglich, muss die DFS davon ausgehen, dass der entsprechende Antrag einer Cockpit-Besatzung um eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe ausschließlich im Interesse der Sicherheit im Luftverkehr erfolgt.


Obervieland

Verlegung einer Flugroute
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
21.07.2025

1857

Registriernummer der Meldung
2390701

Beschreibung der Meldung
Flugroute start abweichend Drehpunkt zu früh. Kennziffer TC-JZH, Bremen nach Istanbul

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Abfluges TK 1334 am 21.07.2025 um 18:54 Uhr mit früher Südkurve über Wohngebiete in Habenhausen und Arsten gebeten.
Nach Mitteilung der DFS konnte die Cockpit-Besatzung des Fluges TK 1334 aus Wettergründen dem veröffentlichten Abflugverfahren nicht folgen und beantragte bei der DFS eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe. Dieser Antrag wurde von der DFS bewilligt.
Für die sichere Führung eines Luftfahrzeuges ist ausschließlich die jeweilige Cockpit-Besatzung verantwortlich. Folgerichtig bewertet diese auch, ob beispielsweise dem originär zugewiesenen Abflugverfahren weiter gefolgt werden kann.
Ist dies nicht möglich, muss die DFS davon ausgehen, dass der entsprechende Antrag einer Cockpit-Besatzung um eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe ausschließlich im Interesse der Sicherheit im Luftverkehr erfolgt.


Neustadt

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2025

11:00

Registriernummer der Meldung
2390700

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit einer dringlichen Beschwerde an Sie, da die Belastung durch den Flugverkehr von Hobby- und Kleinflugzeugen in meiner Wohngegend zunehmend unerträglich geworden ist.

Insbesondere an Wochenenden, vor allem samstags, sowie an wetterbedingt schönen Tagen kommt es zu einer auffällig hohen Frequenz von Kleinflugzeugen, die mitunter in sehr niedriger Flughöhe und damit extrem lautstark über unsere Wohngebiete hinwegfliegen. Die dabei entstehende Lärmbelastung beeinträchtigt nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern stellt auch ein nicht zu vernachlässigendes gesundheitliches Risiko für Anwohner:innen dar, die Erholung im eigenen Zuhause suchen.

Was auffällt:
• Die Flugzeuge fliegen häufig niedriger als erwartet, wodurch der Lärm besonders stark wahrgenommen wird.
• Es handelt sich nicht um einzelne Flüge, sondern oft um eine dauerhafte Abfolge von Überflügen – mit teils nur wenigen Minuten Abstand.
• Gerade in den Mittags- und Nachmittagsstunden entsteht eine permanente Geräuschkulisse, die an freie Tage kaum noch Erholung zulässt.

Ich bitte daher eindringlich darum,
1. den Umfang dieser Flüge zu prüfen,
2. die Einhaltung von Flughöhen und Flugrouten zu kontrollieren,
3. und ggf. Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu veranlassen – insbesondere an Wochenenden.

Als Anwohner bin ich auf einen erträglichen Lärmhintergrund angewiesen. Ich erwarte eine Rückmeldung zu den Möglichkeiten, wie sich die Situation für uns vor Ort verbessern lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung gebeten.

Nach Mitteilung der DFS sind am 19.07.2025 im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr lediglich zwei Kleinflugzeuge im Drei-Minuten-Abstand entlang der Weser, nahe Ihres Wohnbereichs in der Neustadt geflogen. Die Flüge erfolgten in Höhen von etwa 1.500 bzw. 1.600 Fuß (ca. 460 bis 490 Meter).

Allgemein ist zu beachten, dass sich Ihre Wohnbebauung querab der Sichtabflugstrecke zum Pflichtmeldepunkt „November“ befindet. Diese Abflugstrecke verläuft entlang der Weser und dient dazu, die Kontrollzone nach Norden zu verlassen. In diesem Bereich ist daher grundsätzlich mit Verkehr von Kleinflugzeugen, Motorflugzeugen sowie Flügen nach Sichtflugregeln zu rechnen. Vor allem an Wochenenden. Dies zeigt sich auch bei den Flügen vom 19.07.2025, die die Abflugstrecke „November“ nutzten.

Bei der Auswertung des gesamten Tages konnten zwischen ca. 12:21 Uhr und 17:00 Uhr Überflüge eines Kleinflugzeuges von einem Flugplatz in Niedersachsen über der Neustadt festgestellt werden.
Diesbezüglich wurde der Luftfahrt-Verein kontaktiert.
Nach Mitteilung des Piloten des einmotorigen Leichtflugzeuges Robin DR 400 des Luftfahrt-Vereins wurden im Rahmen einer Veranstaltung zur Jugend- und Nachwuchsförderung im Luftsport auf dem Flugplatz In diesem Jahr am 19.07.2025 insgesamt vier Flüge durchgeführt. Dabei wurde jeweils vom Flugplatz in Niedersachsen aus in die Bremer Kontrollzone eingeflogen und über der Bremer Altstadt jeweils 1-2 Vollkreise gedreht. Im Anschluss wurde ein Anflug auf die Piste 09 des Bremer Flughafens durchgeführt. Der Weg von der Altstadt zum Flughafen führte dabei über Teile der Bremer Neustadt. Nach dem Tiefanflug folgte im Anschluss der Ausflug aus der Kontrollzone Richtung Verden. Die Flüge wurden mit der Genehmigung der zuständigen Flugsicherung „Bremen Turm“ und unter Einhaltung der Mindestflughöhen und Luftraumgrenzen durchgeführt. Zudem wurde darüber informiert, dass Lärmschutz ein wichtiges Anliegen, sowohl beim Flugbetrieb in der Umgebung des eigenen Flugplatzes als auch an anderen Flugplätzen oder auf der Flugstrecke, ist.


Stuhr

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
17.07.2025

00:01

Registriernummer der Meldung
2390680

Beschreibung der Meldung
Wenn in Bremen Nachtflugverbot vorliegt wieso darf die Maschine RYR6587 von Bremen nach Frankfurt um 00:00 starten. Ausnahmen finde ich ja okay aber um Mitternacht?

Meldung wurde eingetragen am
17.07.2025

Antwort
Für den Bremer Verkehrsflughafen gilt es kein generelles Nachtflugverbot. Es gelten gemäß der Betriebsgenehmigung Flugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr.

Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den verspäteten Start der Boeing 737 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Luftfahrtbehörde.
Am 17.07.2025 um 00:01 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre am 16.07.2025 um 19:50 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war ein technisches Problem am Flugzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874




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