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Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
27.07.2025

23.40

Registriernummer der Meldung
2390747

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 von drei Maschinen bis weit nach 23.00 Uhr. Davon waren allerdings zwei HC Carrier. Warum durfte eine dritte Maschine landen? Gibt es einen nachvollziehbaren Grund warum nun fast täglich drei Landungen in der zu schützenden Nachtzeit kommen? Gibt es Aktionen von der zuständigen Behörde die zu einer Vermeidung / Minderung führen? MfG

Meldung wurde eingetragen am
28.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Nachtflugbeschwerde wurde der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) weitergegeben.
Am 27.07.2025 um 23:22 Uhr landete zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen (SR 4799 um 22:47 Uhr und und LH 2200 um 23:19 Uhr) der Flug LH 360 aus Frankfurt.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:20 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren die Wetterverhältnisse an diesem Tage.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
26.07.2025

23.56

Registriernummer der Meldung
2390746

Beschreibung der Meldung
Nächtliche Ruhestörung durch eine laute Landung einer Maschine kurz vor Mitternacht ohne HC Status.
Eine Ausnahmegenehmigung aufgrund von " Vermeidung von Störungen Luftverkehr" kann nicht vorliegen, da die Maschine erst um 7.20 Uhr wieder ab BRE starten musste. Zeit genug also von z.B. Hannover hierher zu kommen. Bitte um eine nachvollziehbare Antwort. MfG

Meldung wurde eingetragen am
27.07.2025

Antwort
Der Grund für die Landungen wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 26.07.2025 um 23:54 Uhr landete der Flug SR 4587 aus Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung wäre um 20:45 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme und daraus resultierende Zeitnischenprobleme.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Für die Entscheidungen über die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen prüft die Genehmigungsbehörde zunächst, ob anhand der rechtlichen Vorgaben (LuftVG, Flughafengenehmigung) ein begründeter Fall vorliegt. Sodann erfolgt die Ermessensentscheidung darüber, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Hierbei sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen.
Einerseits ist dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm Rechnung zu tragen.
Andererseits ist das Interesse an der Erteilung der Ausnahmeerlaubnis zumeist zur Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr zu sehen.
Auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation finden Sie die Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen in Bremen, Informationen zur Abwägung und Entscheidung der beantragten Ausnahmeerlaubnisse sowie Details zu den Flügen mit beantragten bzw. genutzten Ausnahmeerlaubnissen in tabellarischer Form (derzeitiger Bearbeitungsstand: Juni 2025): https://www.wissenschaft-haefen.bremen.de/luftfahrt/flughafen_bremen/umweltinformationen-10874




Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2025

22.47 - 23.15

Registriernummer der Meldung
2390742

Beschreibung der Meldung
Nächtlicher Fluglärm nach 22.30 Uhr von drei Flugzeugen. Hiervon waren zwei Flieger HC Carrier. Warum wurde ein dritter Nachtflug genehmigt ?. Nächtlicher Fluglärm macht krank ! MfG

Meldung wurde eingetragen am
25.07.2025

Antwort
Am 24.07.2025 erfolgten am Bremer Flughafen während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr die drei Landungen SR443 um 22:46 Uhr, LH 360 um 22:48 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr.
Die Gründe für die Landungen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Zusätzlich zu den beiden Home-Carrier-Flügen SR443 um 22:46 Uhr und LH 2200 um 23:12 Uhr landete um 22:48 Uhr der Flug LH 360 aus Frankfurt, für den eine Ausnahmeerlaubnis zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt wurde. Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 360 wäre um 22:15 Uhr gewesen. Grund für die Verspätung waren Abfertigungsprobleme am Abflughafen.

Am Bremer Verkehrsflughafen gilt von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr die Flugbeschränkungszeit. Während dieser Zeit sind gemäß der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen zwei abendliche Home Carrier Landungen bis 23 Uhr und im Verspätungsfall bis 24 Uhr, Flüge mit erteilten Ausnahmeerlaubnissen von der Luftfahrtbehörde sowie sonstige Nachtflüge wie z.B. Ambulanz- und Ausweichlandungen zulässig.



Seehausen

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
24.07.2025

0:00

Registriernummer der Meldung
2390724

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli wurde unser Wohnhaus gegen Mitternacht mehrfach von einem tief fliegenden Propellerflugzeug mit dem Kennzeichen PCT379 überflogen.
Das Flugzeug passierte unser Haus in kurzen Abständen insgesamt sechs Mal.

Diese nächtlichen Überflüge führten zu erheblicher Lärmbelästigung und Schlafstörung.
Ich bitte Sie daher um Auskunft, aus welchem Grund diese Flüge durchgeführt wurden und ob sie mit den geltenden Vorschriften für nächtlichen Flugbetrieb vereinbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
24.07.2025

Antwort
In der Nacht vom 23.07.2025 auf den 24.07.2025 fand am Bremer Verkehrsflughafen um 22:50 Uhr die letzte Flugbewegung (Landung LH 2200 aus München) statt.

Bei dem angemahnten Flug handelte es sich um Überpflüge des Ölaufklärers Dornier 228 entlang der Weser.
Das Turbopropellerflugzeug ist für den Umweltschutz im Einsatz und in der Lage am Tag sowie auch in der Nacht Gewässerverschmutzungen festzustellen.
Die Überflüge der Dornier 228 erfolgten in Flughöhen von ca. 1.500 bis 2.000 Fuß.
Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz aufgrund des Unfalls am Abend des 23.07.2025 im Bremer Industriehafen mit Öl-Austritt auf dem Gewässer geflogen wurde.


Stuhr

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
23.07.2025

15:28

Registriernummer der Meldung
2390723

Beschreibung der Meldung
um 15:28 Uhr überquerte heute ein Flugzeug in einer sehr ungewöhnlichen Flugkurve unser Haus.
Das Flugzeug befand sich unserer Meinung nach weder in der sog. kurzen Abflugroute noch in der langen aus Richtung Delmenhorst und war auch sehr tief.
Hatte das einen Grund ?
Wie schon mal erwähnt, haben wir im allgemeinen das Gefühl, dass die Flugzeuge tiefer
starten als gewöhnlich.
Hat sich da etwas geändert ?
MfG

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23.07.2025

Antwort
Bei dem Flug vom Bremer Verkehrsflughafen handelte es sich am 23.07.2025 um 15:25 Uhr um den Abflug der Sundair mit der Flugnummer SR 4738 nach Rhodos. Das Luftfahrzeug ist das lange Westabflugverfahren mit Südkurve vor Delmenhorst geflogen. Aufgrund der Vorgaben des Abflugverfahrens muss das Luftfahrzeug bis zum Erreichen von 2.500 Fuß (760 Meter) mit einem Steiggradienten von 6 % 365 Fuß (ca. 110 Meter) pro Nautischer Meile oder 1,852 km steigen. Über Groß Mackenstedt muss das Flugzeug mindestens eine Höhe von 2.200 Fuß (ca. 670 Meter) erreichen.

Das Luftfahrzeug ist, etwas weiter östlich Ihrer Wohnbebauung, gemäß dem veröffentlichten Abflugverfahren in einer Höhe von ca. 4.090 Fuß (ca.1.240 Fuß) über Groß Mackenstedt geflogen.


Obervieland

Bodenlärm
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Zeitpunkt der Störung
22.07.2025

Ca. 14:30h bis 15:00h

Registriernummer der Meldung
2390710

Beschreibung der Meldung
DAUERHAFTES Geräusch eines Motors mit Propeller. Ich vermute Kleinflugzeug. Warmlaufen einer Maschine kann so lange nicht dauern.

Meldung wurde eingetragen am
22.07.2025

Antwort
Am 22.07.2025 erfolgten auf dem Gelände des Bremer Flughafens im Zeitraum von 14:28 Uhr bis 15:03 Uhr technische Arbeiten an einer Beechcraft King Air 350.
Diese fanden auf der hierfür ausgewiesenen Fläche auf dem Flughafengelände statt. Die Kompensierfläche liegt aus Gründen der Minimierung der Lärmbelastung möglichst weit von Wohnbebauungen entfernt. Leider lassen sich trotzdem die Geräuscheinwirkungen auch in entfernteren Bereichen nicht komplett verhindern, insbesondere bei für die Schallausbreitung günstigen Wetterlagen.

Neustadt

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
22.07.2025

10:55

Registriernummer der Meldung
2390703

Beschreibung der Meldung
Es fliegen über unsere wohnunhen täglich mehrfach hubschrauber so extrem niedrig das bei uns die ganze wohnung wackelt..
Wir haben haustiere zuhause die mehrmals am tag wegen diese hubschrauber die direkt über unseren dächern fliegen extrem verängstigt sind.. teilweise ist so mehrmals hintereinander und ist extrem störend.. wenn ich nicht zuhause bin während die hunschrauber über die dächer fliegen bekommen unsere haustiere mega die panik attacken.. das läuft schon seid jahren so und ich bitte um aufklärung.. die hunschrauber sind meistens von der ADAC !!

Meldung wurde eingetragen am
22.07.2025

Antwort
Der Inhalt Ihrer Fluglärmbeschwerde zu den Hubschrauber-Überflügen wurde zuständigkeitshalber an die Luftfahrtbehörde bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation weitergeleitet.
Bei den benannten Flügen handelt es sich der Beschreibung nach um Flüge des Rettungshubschraubers „Christoph 6“ der ADAC Luftrettung in Bremen. Der Hubschrauber wird in Bremen und Umgebung als Rettungsmittel und als Notarzt-Einsatzmittel eingesetzt. Die Flüge können somit Notarzt-Einsätze, Flüge zum Krankenhaus oder Flüge zurück zum Standort am Klinikum Links der Weser gewesen sein. Für Flüge zur medizinischen Hilfeleistung (HEMS – Helicopter emergency medical services) gelten besondere Vorschriften, die eine Abweichung von den Mindestflughöhen erlauben, um möglichst schnelle Hilfe zu gewährleisten und Konflikte mit der sonstigen Luftfahrt zu vermeiden.


Obervieland

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
21.07.2025

18.36

Registriernummer der Meldung
2390702

Beschreibung der Meldung
Tiefer und entsprechend lauter Überflug (Start) direkt über unser Grundstück mit einer großen Maschine der Turkish Airlines. Bitte um eine aussagefähige Begründung warum diese Lärmbelästigung erfolgt ist und die offizielle Flugroute nicht eingehalten werden konnte. MfG

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Abfluges TK 1334 am 21.07.2025 um 18:54 Uhr mit früher Südkurve über Wohngebiete in Habenhausen und Arsten gebeten.
Nach Mitteilung der DFS konnte die Cockpit-Besatzung des Fluges TK 1334 aus Wettergründen dem veröffentlichten Abflugverfahren nicht folgen und beantragte bei der DFS eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe. Dieser Antrag wurde von der DFS bewilligt.
Für die sichere Führung eines Luftfahrzeuges ist ausschließlich die jeweilige Cockpit-Besatzung verantwortlich. Folgerichtig bewertet diese auch, ob beispielsweise dem originär zugewiesenen Abflugverfahren weiter gefolgt werden kann.
Ist dies nicht möglich, muss die DFS davon ausgehen, dass der entsprechende Antrag einer Cockpit-Besatzung um eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe ausschließlich im Interesse der Sicherheit im Luftverkehr erfolgt.


Obervieland

Verlegung einer Flugroute
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Zeitpunkt der Störung
21.07.2025

1857

Registriernummer der Meldung
2390701

Beschreibung der Meldung
Flugroute start abweichend Drehpunkt zu früh. Kennziffer TC-JZH, Bremen nach Istanbul

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung wurde um Überprüfung des Abfluges TK 1334 am 21.07.2025 um 18:54 Uhr mit früher Südkurve über Wohngebiete in Habenhausen und Arsten gebeten.
Nach Mitteilung der DFS konnte die Cockpit-Besatzung des Fluges TK 1334 aus Wettergründen dem veröffentlichten Abflugverfahren nicht folgen und beantragte bei der DFS eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe. Dieser Antrag wurde von der DFS bewilligt.
Für die sichere Führung eines Luftfahrzeuges ist ausschließlich die jeweilige Cockpit-Besatzung verantwortlich. Folgerichtig bewertet diese auch, ob beispielsweise dem originär zugewiesenen Abflugverfahren weiter gefolgt werden kann.
Ist dies nicht möglich, muss die DFS davon ausgehen, dass der entsprechende Antrag einer Cockpit-Besatzung um eine geänderte Flugverkehrskontrollfreigabe ausschließlich im Interesse der Sicherheit im Luftverkehr erfolgt.


Neustadt

Kleinflieger
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Zeitpunkt der Störung
19.07.2025

11:00

Registriernummer der Meldung
2390700

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute mit einer dringlichen Beschwerde an Sie, da die Belastung durch den Flugverkehr von Hobby- und Kleinflugzeugen in meiner Wohngegend zunehmend unerträglich geworden ist.

Insbesondere an Wochenenden, vor allem samstags, sowie an wetterbedingt schönen Tagen kommt es zu einer auffällig hohen Frequenz von Kleinflugzeugen, die mitunter in sehr niedriger Flughöhe und damit extrem lautstark über unsere Wohngebiete hinwegfliegen. Die dabei entstehende Lärmbelastung beeinträchtigt nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern stellt auch ein nicht zu vernachlässigendes gesundheitliches Risiko für Anwohner:innen dar, die Erholung im eigenen Zuhause suchen.

Was auffällt:
• Die Flugzeuge fliegen häufig niedriger als erwartet, wodurch der Lärm besonders stark wahrgenommen wird.
• Es handelt sich nicht um einzelne Flüge, sondern oft um eine dauerhafte Abfolge von Überflügen – mit teils nur wenigen Minuten Abstand.
• Gerade in den Mittags- und Nachmittagsstunden entsteht eine permanente Geräuschkulisse, die an freie Tage kaum noch Erholung zulässt.

Ich bitte daher eindringlich darum,
1. den Umfang dieser Flüge zu prüfen,
2. die Einhaltung von Flughöhen und Flugrouten zu kontrollieren,
3. und ggf. Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu veranlassen – insbesondere an Wochenenden.

Als Anwohner bin ich auf einen erträglichen Lärmhintergrund angewiesen. Ich erwarte eine Rückmeldung zu den Möglichkeiten, wie sich die Situation für uns vor Ort verbessern lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
21.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung gebeten.

Nach Mitteilung der DFS sind am 19.07.2025 im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr lediglich zwei Kleinflugzeuge im Drei-Minuten-Abstand entlang der Weser, nahe Ihres Wohnbereichs in der Neustadt geflogen. Die Flüge erfolgten in Höhen von etwa 1.500 bzw. 1.600 Fuß (ca. 460 bis 490 Meter).

Allgemein ist zu beachten, dass sich Ihre Wohnbebauung querab der Sichtabflugstrecke zum Pflichtmeldepunkt „November“ befindet. Diese Abflugstrecke verläuft entlang der Weser und dient dazu, die Kontrollzone nach Norden zu verlassen. In diesem Bereich ist daher grundsätzlich mit Verkehr von Kleinflugzeugen, Motorflugzeugen sowie Flügen nach Sichtflugregeln zu rechnen. Vor allem an Wochenenden. Dies zeigt sich auch bei den Flügen vom 19.07.2025, die die Abflugstrecke „November“ nutzten.

Bei der Auswertung des gesamten Tages konnten zwischen ca. 12:21 Uhr und 17:00 Uhr Überflüge eines Kleinflugzeuges von einem Flugplatz in Niedersachsen über der Neustadt festgestellt werden.
Diesbezüglich wurde der Luftfahrt-Verein kontaktiert.
Nach Mitteilung des Piloten des einmotorigen Leichtflugzeuges Robin DR 400 des Luftfahrt-Vereins wurden im Rahmen einer Veranstaltung zur Jugend- und Nachwuchsförderung im Luftsport auf dem Flugplatz In diesem Jahr am 19.07.2025 insgesamt vier Flüge durchgeführt. Dabei wurde jeweils vom Flugplatz in Niedersachsen aus in die Bremer Kontrollzone eingeflogen und über der Bremer Altstadt jeweils 1-2 Vollkreise gedreht. Im Anschluss wurde ein Anflug auf die Piste 09 des Bremer Flughafens durchgeführt. Der Weg von der Altstadt zum Flughafen führte dabei über Teile der Bremer Neustadt. Nach dem Tiefanflug folgte im Anschluss der Ausflug aus der Kontrollzone Richtung Verden. Die Flüge wurden mit der Genehmigung der zuständigen Flugsicherung „Bremen Turm“ und unter Einhaltung der Mindestflughöhen und Luftraumgrenzen durchgeführt. Zudem wurde darüber informiert, dass Lärmschutz ein wichtiges Anliegen, sowohl beim Flugbetrieb in der Umgebung des eigenen Flugplatzes als auch an anderen Flugplätzen oder auf der Flugstrecke, ist.


Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
17.07.2025

00:01

Registriernummer der Meldung
2390680

Beschreibung der Meldung
Wenn in Bremen Nachtflugverbot vorliegt wieso darf die Maschine RYR6587 von Bremen nach Frankfurt um 00:00 starten. Ausnahmen finde ich ja okay aber um Mitternacht?

Meldung wurde eingetragen am
17.07.2025

Antwort
Für den Bremer Verkehrsflughafen gilt es kein generelles Nachtflugverbot. Es gelten gemäß der Betriebsgenehmigung Flugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr.

Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den verspäteten Start der Boeing 737 nach Mallorca während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nachfolgend erhalten Sie die Mitteilung der Luftfahrtbehörde.
Am 17.07.2025 um 00:01 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre am 16.07.2025 um 19:50 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war ein technisches Problem am Flugzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Stuhr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
12.07.2025

23:41

Registriernummer der Meldung
2390675

Beschreibung der Meldung
Am Abend des 12. Juli 2025 startete der Flug SDR48QM der GetJet Airlines (Boeing 737-800, Route Bremen – Heraklion) laut Flightradar24 erst um 23:41 Uhr, obwohl die planmäßige Abflugzeit 22:45 Uhr war.

Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in Stuhr, wo der Flug deutlich hörbar war und die Nachtruhe empfindlich gestört hat.

Nach meinem Kenntnisstand gilt für den Flughafen Bremen ein Nachtflugverbot ab 22:30 Uhr – abgesehen von engen Ausnahmen wie medizinischen Notfällen, Postflügen oder verspäteten Heimflügen bestimmter Airlines.
Daher bitte ich Sie um Auskunft:

1. War der verspätete Abflug von SDR48QM genehmigt?


2. Welche Gründe führten zu dieser erheblichen Verspätung?


3. Handelte es sich um einen genehmigungsfähigen Ausnahmefall gemäß den Bestimmungen des Nachtflugverbots?

Ich danke Ihnen im Voraus für eine transparente Klärung und hoffe auf eine Rückmeldung zu diesem Vorfall.
Sollten weitere solcher Flüge auftreten, behalte ich mir vor, dies regelmäßig zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen


Meldung wurde eingetragen am
16.07.2025

Antwort
Der Grund für die Ausnahmeerlaubnis für den Start der Boeing 737 nach Heraklion während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Nachfolgend erhalten Sie die Antworten bezüglich Ihrer Fragen.

1. War der verspätete Abflug von SDR48QM genehmigt?
Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion. Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen. Für den Flug wurde von der Luftfahrtbehörde Bremen eine Ausnahmeerlaubnis erteilt. Das Erteilen dieser Erlaubnis von den Nachtflugbeschränkungszeiten ist unter Ziffer E.2.2 der Flughafengenehmigung geregelt.

2. Welche Gründe führten zu dieser erheblichen Verspätung?
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.

3. Handelte es sich um einen genehmigungsfähigen Ausnahmefall gemäß den Bestimmungen des Nachtflugverbots?
Ein generelles Nachtflugverbot gibt es nicht, sondern Nachtflugbeschränkungszeiten ab 22:30 Uhr gemäß der Flughafengenehmigung für den Verkehrsflughafen Bremen.
Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis von den Nachtflugbeschränkungen sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen sowie auch die Genehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen werden auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation veröffentlicht: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Vahr

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
14.07.2025

23:40

Registriernummer der Meldung
2390671

Beschreibung der Meldung
Ich frage mich warum um diese Uhrzeit eine Dornier Maschine eine Platzrunde um Bremen fliegt?
Ich habe sie in flightradar24 exakt beobachtet, die Höhe in der Vahr war auch relativ niedrig.
Mit Bitte um Erklärung, warum soll ich ein Überflug um diese Uhrzeit nötig ist.

Meldung wurde eingetragen am
15.07.2025

Antwort
Am Bremer Verkehrsflughafen landetet am 14.07.2025 um 23:45 Uhr die Dornier 228. Das Luftfahrzeug wird zur Überwachung der Nord- und Ostsee gegen Meeresverschmutzungen durch Schiffe eingesetzt, wobei jegliche Verschmutzungen auf der Wasseroberfläche, unabhängig ob tags oder nachts, entdeckt werden können.
Der Grund, warum das Luftfahrzeug im Anflug Findorff, Schwachhausen und die Vahr überflogen hat, wurde bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH angefragt.
Für den Flug hat der Luftfahrzeugführer eine Flugverkehrskontrollfreigabe erhalten. Dies ist eine Erlaubnis, den Flug unter bestimmten Bedingungen oder Auflagen durchzuführen. Gemäß § 31 Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) kann die zuständige Flugverkehrskontrollstelle bei der Bewegungslenkung der ihrer Kontrolle unterliegenden Flüge den Flugverlauf, insbesondere den Flugweg und die Flughöhe, durch entsprechende Freigaben im Einzelnen festlegen.


Obervieland

Nachtflug
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Zeitpunkt der Störung
14.07.2025

23:12

Registriernummer der Meldung
2390670

Beschreibung der Meldung
Späte Landung.

Meldung wurde eingetragen am
14.07.2025

Antwort
Der Grund für die Landung des Fluges LH 2200 aus München um 23:13 Uhr während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Bei dem genannten Flug handelte es sich um eine Home Carrier-Landung.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Landung des Fluges LH 2200 aus München wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.

Stuhr

allgemeiner Fluglärm
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Zeitpunkt der Störung
14.07.2025

täglich ab 06:00h

Registriernummer der Meldung
2390669

Beschreibung der Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit eine Beschwerde über den in den letzten Wochen und Tagen deutlich wahrnehmbaren Anstieg des Fluglärms im Bereich "Am Fuchsberg/Brambuschweg/Schlehenweg in Stuhr-Neukrug einreichen.

Besonders in den letzten sieben Tagen ab 06:00 Uhr kam es zu mehreren extrem hintereinander folgenden lauten Überflügen und das in sehr niedriger Höhe über das o.g. Wohngebiet. Besonders Ryanair-Maschinen fallen dabei auf.

Diese Flugbewegungen waren so intensiv, dass an Schlaf oder eine normale Gesprächsführung nicht zu denken war. Die Bürger in dieser Region empfingen dies Lärmbelästigung als erheblich störend und auch gesundheitsbeeinträchtigend. Ich bitte um eine Prüfung dieser Vorfälle sowie um eine Rückmeldung, ob es sich um reguläre Flugbewegungen oder ob Ausnahmen vom normalen Flugroutenverlauf vorlagen.
Eine Verlagerung der Flugroute um 1 km in der Region würde das ganze Thema der Lärmbelastung bei den Anwohnern mindern.

Für eine Rückmeldung Ihrerseits - idealerweise mit Angabe geplanter Maßnahmen - gegen die Lärmbelastung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Meldung wurde eingetragen am
14.07.2025

Antwort
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde um Überprüfung der frühmorgendlichen Flüge über Stuhr-Neukrug hinsichtlich des Flugverlauf und der Flughöhe gebeten.

Zu den täglichen Flügen ab 06:00 kann Ihnen mitgeteilt werden, dass am Bremer Verkehrsflughafen Luftfahrzeuge ab 06:00 Uhr grundsätzlich starten und landen dürfen. Dies erfolgt gemäß der bestandskräftigen Betriebsgenehmigung für den Bremer Flughafen.

An den Festlegungen von Flugverfahren (Flugrouten) sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), die Deutsche Flugsicherung (DFS), das Umweltbundesamt (UBA) und die Fluglärmkommissionen beteiligt. Flugverfahren werden durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) durch eine Rechtsverordnung festgesetzt.
Die Flugverfahren sind das Ergebnis einer umfangreichen und mehrfachen Beratung in der Fluglärmkommission unter Abwägung aller relevanten Aspekte. Sie stellen immer einen Kompromiss dar, da im Umfeld eines Verkehrsflughafens eine Belästigung durch Fluggeräusche nicht für alle Menschen vermieden werden kann.

Das Untersuchungsergebnis DFS Deutsche Flugsicherung zeigt, dass die Flüge aus flugsicherungsseitiger Sicht betrieblich unauffällig sind.

Für die Überprüfung der Flugverläufe und Flughöhen in Ihrem Wohnbereich, die wie in der Beschwerde beschrieben, zu einem wahrgenommenen Anstieg der Geräuschpegel geführt haben, wurden die Flughöhe berechnet, die ein Abflug über Stuhr-Neukrug laut dem veröffentlichten Abflugverfahren unter Berücksichtigung des Steiggradienten erreichen sollte. Die Höhe liegt bei ca. 2.700 Fuß.
Es wurden alle Flüge seit dem 01.01.2025 ausgewertet. Insgesamt handelte es sich um ca. 2150 Abflüge, davon befanden sich ca. 24 Abflüge knapp unter der Flughöhe von 2.700 Fuß. Diese wenigen Abweichungen betreffen fast ausschließlich Klein- oder Propellerflugzeuge sowie Hubschrauber.

Wie bereits telefonisch angeboten, besteht die Möglichkeit, den mobilen Lärmmesswagen der Flughafen Bremen AG zur Erfassung der Fluggeräusche in Ihrem Wohngebiet zu installieren.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärmmessanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Im Bedarfsfall kann der mobile Lärmmesswagen der Flughafen Bremen GmbH eingesetzt werden, um die Fluglärmsituation vor Ort einschätzen zu können.


Stuhr

Nachtflug
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)
Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
12.07.2025

23.42

Registriernummer der Meldung
2390667

Beschreibung der Meldung
Wie kann es sein, dass in Bremen eine Maschine noch
um diese Zeit startet?

Meldung wurde eingetragen am
13.07.2025

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Stuhr

Nachtflug
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
12.07.2025

23:45

Registriernummer der Meldung
2390666

Beschreibung der Meldung
gegen 23:45 über unser Wohngebiet ein Startendes Flugzeug ausserhalb der geregelten
Abflugzeiten.
Warum ??

Meldung wurde eingetragen am
12.07.2025

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 12.07.2025 um 23:41 Uhr startete der Flug SR 4586 nach Heraklion.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 12:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung: Das ursprünglich für diesen Flug vorgesehene Flugzeug war defekt. Es musste erst ein Ersatzflugzeug herangeführt werden, um die Passagiere nach Heraklion zu bringen.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von noch gravierenderen Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach der Flughafengenehmigung (Abschnitt E.2.2) kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874




Obervieland

Nachtflug
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2025

23:33 Uhr

Registriernummer der Meldung
2390647

Beschreibung der Meldung
Die Nachtruhe wurde gestern um 23:33 Uhr und vorgestern um 23:13 Uhr gestört. In letzter Zeit kommt es häufiger zu späten Flügen.
Nachtflüge bis 23 Uhr kann ich noch tolerieren, aber nicht nach 23 Uhr über dicht bebautem Wohngebiet.
Es werden hier Ausnahmen zur Regel gemacht.

Meldung wurde eingetragen am
10.07.2025

Antwort
Der Gründe für die verspäteten Landungen am 8. Juli um 23:21 Uhr sowie am 9. Juli um 23:34 Uhr am Bremer Flughafen wurden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 08.07.2025 um 23:21 Uhr landete der Flug LH 2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Am 09.07.2025 um 23:35 Uhr landete der Flug SR 4739 aus Rhodos.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.

Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt. Nach der Flughafengenehmigung beträgt das jährliche maximal zulässige Kontingent 730 (zwei Mal 365) Home Carrier Landungen, welches von den Airlines nicht in diesem Umfang genutzt wird.






Grolland

Militär
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Status der Meldung
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Zeitpunkt der Störung
09.07.2025

13:30-14:10

Registriernummer der Meldung
2390646

Beschreibung der Meldung
Ein großer grauer Militärhubschrauber dreht seine Runden über Grolland. Die niederfrequenten Rotorgeräusche sind sehr störend. Warum in der Mittagszeit?

Meldung wurde eingetragen am
10.07.2025

Antwort
Bezüglich der Fluggeräusche kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden.
Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärm-Messanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Ihre Wohnbebauung befindet sich weiter nördlich von der Messstelle 6 in der Schwäbisch Hall Straße. An der Messstelle 6 verursachte der Überflug des Militärhubschraubers einen maximalen Schalldruckpegel von 62, 3 dB(A), der noch unterhalb der Auslöseschwelle für ein korreliertes Fluglärmereignis an der Messstelle liegt. D.h. die Auslöseschwelle wurde nicht überschritten bzw. die Geräuschdauer war nicht ausreichend. Bezüglich der beschriebenen störenden niederfrequenten Geräusche können anhand der Auswertung keine Aussagen getroffen werden.

Da es sich um militärischen Flugbetrieb handelte, können Sie sich für detaillierte Auskünfte wie z.B. zu militärischem Flugbewegungen während der angemahnten Mittagszeit an die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8620730 (von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail wenden:
Tel.: 0800 8620730 (Bürgertelefon)
Email: fliz@Bundeswehr.org






Obervieland

Nachtflug
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Status der Meldung
Die Meldung wurde bearbeitet (grün)

Zeitpunkt der Störung
05.06.2025

00:07

Registriernummer der Meldung
2389965

Beschreibung der Meldung
Landung eines großen Flugzeugs

Meldung wurde eingetragen am
09.06.2025

Antwort
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 05.06.2025 um 00:08 Uhr landete der Flug LH2200 aus Bremen. Planmäßiger Zeitpunkt der Landung wäre um 22:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme, die zu einem Flugzeugwechsel führten. Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde von der Landesluftfahrtbehörde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.



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