Am 1.1.1997 trat die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung wurde in Umsetzung der Ratsempfehlung EU 1999/519/EU vollständig überarbeitet. Die novellierte Fassung trat am14.08.2014 in Kraft. Diese Verordnung regelt den Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen
Umwelteinwirkungen elektromagnetischer Felder.
Sie bestimmt im Falle des Neubaus ortsfester Anlagen zur Umspannung und Fortleitung der Elektrizität (Niederfrequenzanlagen) dass Gebäude die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, nicht überspannt werden dürfen.
Sie gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, die gewerblichen Zwecken und hoheitlichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung nach §4 des Bundes - Immissionsschutzgesetzes bedürfen.
Im Sinne dieser Verordnung sind Hochfrequenzanlagen ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 Watt EIRP (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) oder mehr, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen.
Die Standortbescheinigung wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erteilt, wenn sichergestellt ist, dass die betreffende ortsfeste Sendanlage die gültigen Grenzwerte zum Schutz von Personen einhält. Hierfür errechnet die BNetzA einen standortspezifischen Sicherheitsabstand unter Berücksichtigung der bereits vor Ort vorhandenen Feldstärken. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ist gewährleistet, dass auch militärisch genutzte ortsfeste Sendefunkanlagen bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes durch die BNetzA berücksichtigt werden.
Die Standorte von Mobilfunksendeantennen können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Die Seite bietet darüber hinaus alle für die Ermittlung von Feldstärken erforderlichen Informationen.
Auf dieser Seite sind ebenfalls Messorte eingetragen, an denen im Rahmen eines bundesweiten Sondermessprogramms Messungen der elektrischen und magnetischen Feldstärken durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgenommen wurden.
Die Messorte wurden in der Nachbarschaft von Mobilfunkantennen nach Vorschlägen von Anwohnern ausgewählt. Dazu wurde ein eigens dafür entwickeltes kompaktes Messsystem, genannt AMS, Automatisches Messsystem, an Messorten außerhalb von Gebäuden, aufgestellt. Im Land Bremen war das Messsystem seit April 2007 bis Dezember 2008 an 3 verschiedenen Messorten auf Gebäudedächern jeweils über mehrere Monate im Einsatz. Während dieser Zeit registrierte es fortlaufend die elektromagnetischen Felder, zeichnete sie stündlich auf und übertrug die Daten zum Server der BNetzA in Mainz. Für zwei relevante Frequenzbereiche wird auf der Seite http://emf2.bundesnetzagentur.de/emf_mess.html für den Verlauf von Tagen, Wochen und Monaten dargestellt, wie hoch die Grenzwertausschöpfung durch Funkanlagen am Messort ist. Nach einer Konvention der BNetzA erfolgt die Angabe der Ergebnisse in prozentualer Inanspruchnahme des Grenzwerts % GW].
EMF Ergebnisse Automatisches Messsystem AMS der BNetzA an Aufstellorten in Bremen - Angabe in %-Inanspruchnahme des Grenzwerts (% GW)
Frequenzbereich f 1 Hz – 10 MHz (Bedingung 1 + 2)* | Frequenzbereich f 100 kHz – 300 GHz(Bedingung 3 + 4)*] | |||||
2007 | Oktober | November | Dezember | Oktober | November | Dezember |
DIAKO Krankenhaus Gröpelinger Heerstr. 406 | 0,31-0,47 | 0,34-0,69 | 0,22-0,55 | 7,5-10,6 | 4,5-10,6 | 0,03-2,3 |
2008 | Februar | März | April | Februar | März | April |
Sporthalle TVL Bremerhaven Wurster Strasse 204 | 0,15-0,26 | 0,15-0,26 | 0,11-0,43 | 0,04-0,07 | 0,03-0,07 | 0,03-0,10 |
2008 | Oktober | November | Dezember | Oktober | November | Dezember |
Kippenberg Gymnasium Schwachhauser Heerstr. 62 | 0,2-0,4 | 0,2-0,37 | 0,5 | 0,1-0,2 | 0,16-0,50 | 0,06 |
Abkürzungen in der Tabelle:
Das AMS war von April 2007 bis Dezember 2007 auf dem Dach des Krankenhauses DIAKO in Gröpelingen , von Dezember 2007 bis April 2008 auf dem Dach des Sportvereinsheim TVL in Bremerhaven und von Mai 2008 bis Dezember 2008 auf dem Dach des Kippenberg-Gymnasiums, Schwachhausen, aufgestellt. Die ausgewerteten Messergebnisse zeigen, dass die Grenzwerte nie erreicht, sondern nur zu einem sehr geringen Bruchteil ausgeschöpft wurden. Dieser Bruchteil war an allen Standorten unerheblich. Er lag in der Mehrzahl der Messzeiträume klar unterhalb von 1% des maßgeblichen Grenzwertes.
Auf dem Dach des Gröpelinger Messortes spielten Einstrahlungen von Sendeanlagen von Mobilfunkgesellschaften und Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (wie z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) eine Rolle. Neben der automatischen Messstation befanden sich eine Vielzahl von Sendeantennen. Bis zu ca. 11% des zulässigen GW wurde zeitweise in Anspruch genommen.
Bedingung 1 + 2: die maßgeblichen Funkdienste sind Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle wie Rundfunk, Amateurfunk, TV
Bedingung 3 + 4: die maßgeblichen Funkdienste sind neben Mobilfunk Betriebsfunk, Datenfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk
Folgende Formulare stehen zur Verfügung
Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (pdf, 418.1 KB)
Anzeige für Niederfrequenzanlagen (pdf, 28.3 KB)
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