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Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte

Einleitung

Altlastenauskünfte werden benötigt, um die mögliche Altlastensituation eines Grundstückes einschätzen zu können oder um einen Altlastenverdacht auszuschließen. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Planungssicherheit von Investitionsentscheidungen bei gewerblichen und privaten Kauf- oder Verkaufsvorhaben, bei der Bewertung von Grundstücken oder bei geplanten Bauvorhaben.

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jede interessierte Bürgerin und jeden interessierten Bürger erteilt.

Die Bodenschutzbehörde erteilt auf schriftliche Anfrage für einzelne Grundstücke Auskunft über altlastenrelevante Hinweise, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen. Grundstücksbezogene Anfragen werden in der Regel innerhalb von vier Wochen bearbeitet. Die Gebühren für eine Auskunft richten sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Sie betragen mindestens 70 Euro pro Grundstück.