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Elektrogeräte und Batterien

Entsorgung von elektronischen Geräten

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet alle Endverbraucher gebrauchte Elektrogeräte wie Kühlschränke, Toaster oder Computer an Verkaufsstellen oder bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern Entsorgung kommunal beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und Entsorgungsbetriebe Bremerhaven abzugeben. Diese Altgeräte einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Organisiert wird das System im Auftrag der Hersteller von einer gesetzlich vorgeschriebenen "Gemeinsame Stelle". Hierfür wurde von verschiedenen Verbänden und Firmen die Stiftung Altgeräteregister (EAR) gegründet.

Entsorgung von Batterien

Das Batteriegesetz bestimmt, dass gebrauchte Batterien an Verkaufsstellen und bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Entsorgung kommunal beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und [LINK; 23793;Entsorgungsbetriebe Bremerhaven]) kostenlos abgegeben werden können. Diese Altbatterien werden an das Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS) weitergeleitet, welches im Auftrag der Hersteller die Verwertung organisiert. Für gewerbliche Batterien gibt es weitere Erfassungssysteme, Autobatterien unterliegen der Pfandpflicht.