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Umweltbildung für Kinder und Jugendliche

Landesweite Sonder-Ausschreibung 2022 zur Klimabildung

Im Land Bremen soll das Angebot an außerschulischer Klimabildung grundlegend verbessert und ausgebaut werden, so dass Kindern und Jugendlichen zukünftig in den Stadtteilen ein vielfältiges Netz an leicht erreichbaren Klimabildungsangeboten zur Verfügung steht. Nach politischem Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 08.02.2022 werden mit dieser Sonderausschreibung gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven Mittel aus dem „Handlungsfeld Klimaschutz“ in Aussicht gestellt. Um einen Fokus auf Informations-, Bildungs- und Netzwerkarbeit zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu legen, können mit dieser einmalig auf Sachkosten und Investitionen ausgerichteten Förderung im Bereich Klimabildung für Kinder und Jugendliche die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten sinnvoll und zielgerichtet ergänzt werden. Damit soll der Ausbau an Klimabildungsangeboten für Kinder und Jugendliche zur Unterstützung der Transformation hin zu einer klimafreundlichen, -resilienten und biodiversitätserhaltenden Gesellschaft vorangetrieben werden.

Die Sonder-Ausschreibung steht unter dem Motto:
„Vielfältige Lernorte für Klimabildung in Bremen und Bremerhaven“
Unter dem Leitziel der „Förderung von Kommunikations- und Informationsinstrumenten im Klimaschutz“ sollen in der außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche tätige, gemeinnützige Vereine und Einrichtungen finanziell dabei unterstützt werden, Naturerlebnisräume und Umweltbildungsorte neu anzulegen oder bestehende Gelände und Gebäude umzugestalten oder zu ertüchtigen. Dadurch sollen die Möglichkeiten für zukünftige Angebote zur Klimabildung für Kinder und Jugendliche verbessert und erweitert werden. Im Rahmen dieser Förderung können beispiels-weise neue „grüne Lernorte im Freien“ angelegt, bestehende Umweltbildungsgelände ertüchtigt, Demonstrationsobjekte, Materialien oder Gerätschaften beschafft, Themengärten gestaltet oder Räumlichkeiten für die Klimabildung geschaffen oder ausgestattet werden.
Die Förderung ist auf die Jahre 2022 und 2023 begrenzt und die geförderten Vereine müssen den Fortbestand der Lernorte über die Laufzeit des Projekts hinaus aus eigenen Mitteln für einen jeweils festzulegenden Zeitraum gewährleisten.
Laufzeit der Projekte:
Frühester Beginn: 01.07.2022 / Spätestes Laufzeitende: 30.06.2023
Die Einreichungsfrist für die Anträge endet am 02. Mai 2022.
Der Förderverein Umwelt Bildung Bremen e. V. begutachtet die eingereichten Anträge. Das Umweltressort entscheidet voraussichtlich Ende Mai nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Projektförderungen.
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie des Umweltressorts zur Förderung von gemeinnützigen Projekten zu „Umwelt- und Naturschutz“ sowie zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ vom 10. September 2015 (Förderbereich 2.2 „Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche“), die unter www.umweltbildung-bremen.de, Stichwort „Förderung“ zur Verfügung steht.
Abweichend von den Festlegungen in dieser Richtlinie der Stadtgemeinde Bremen handelt es sich bei dieser Förderung um eine einmalige und landesweite Sonder-Ausschreibung von Fördermitteln. Gefördert werden in diesem Rahmen Projekte im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder und Jugendliche in Bremen und Bremerhaven, die einen aktiven inhaltlichen Bildungsbezug zu Klimaschutz und/oder Klimaanpassung aufweisen. Förderfähig sind, abweichend von der Richtlinie, grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden und nachweisbaren Sachkosten und Investitionen ab einem Gesamtprojektvolumen von 3.000 €, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Finanzierungsart ist Anteilsfinanzierung. Direkte Personalkosten werden nicht gefördert. Eine Eigenbeteiligung der An-tragstellenden wird vorausgesetzt, sie kann durch bare Eigenmittel, durch Sachmittel, durch Eigenleistungen ehrenamtlich Tätiger oder durch Drittmittel erbracht werden. Direkte Personalkosten werden als Eigenanteil nicht berücksichtigt.
Kriterien für die Vergabe der Mittel sind u. a. Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, längerfristige Wirksamkeit und Praxisnähe, sichtbare Ergebnisse, Beispielcharakter, Leitbildfunktion und innovativer Charakter des Projektes. Auf Aspekte des nachhaltigen Wirtschaftens wird großer Wert gelegt, d.h. es sind möglichst bio-faire Produkte, Printprodukte auf Recyclingpapier, nachhaltige Materialien und ressourcenschonende Verfahren einzuplanen.
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven.
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Das Projektziel sollte kurzfristig erreich-bar sein (Projektdauer grundsätzlich maximal ein Jahr).

Zur Bewerbung sind folgende drei Formulare der Sonder-Ausschreibung aktuell unter www.umweltbildung-bremen.de herunterzuladen und vollständig auszufüllen:
1. Der Förderantrag, unterschrieben durch den oder die Zeichnungsberechtigte/n des Vereins bzw. der Einrichtung,
2. die ausführliche Projektbeschreibung sowie
3. der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan.

Die Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen berät gerne bei der Antragstellung:
Telefon: 0421-7070101, E-Mail: info@umweltbildung-bremen.de
Adresse: Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen, Am Dobben 43a, 28203 Bremen.
Bitte aufgrund der aktuellen Situation bevorzugt per Mail Kontakt aufnehmen, gerne kann dann auch ein Telefontermin zur Beratung vereinbart werden.

Die Unterlagen sind bis zum 2. Mai 2022 (Eingangsdatum) per Post in einfacher Ausfertigung an die Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen zu senden, im Sinne der Nachhaltigkeit ohne (Plastik-) Mappen und Deckfolien und möglichst doppelseitig auf Recyclingpapier ausgedruckt. Parallel ist zusätzlich per E-Mail ein elektronisches Exemplar der kompletten Bewerbung im jeweiligen Originalformat an die Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen zu senden.
Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet.
Für die „Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen“ beim Förderverein Umwelt Bildung Bremen e. V.:
Sabine Schweitzer
Für „Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau“:
Dr. Ulrike Christiansen