Der Bremer Senat hat auf seiner Sitzung am 10.02.2015 das Bremer Klimaschutz- und Energiegesetz beschlossen. Die Gesetzesnovelle sieht vor, die Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Nicht in dieser Minderung enthalten sind die Emissionen der Stahlindustrie. Das Gesetz orientiert sich darüber hinaus an dem Leitziel, die Treibhausgas-Emissionen der Industrieländer bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Senat wird verpflichtet, für die Jahre 2030 und 2040 zu gegebener Zeit geeignete quantitative Zwischenziele festzulegen.
Konkret heißt es im Gesetzestext: "Mit dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz werden Rahmenbedingungen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zum Schutz der für die Bereitstellung von Energie zur Verfügung stehenden Ressourcen für das Land Bremen festgelegt. Mit dem Gesetz nimmt das Land Bremen seine Verantwortung wahr, im Rahmen seiner Möglichkeiten Beiträge zur Erreichung zentraler Ziele der internationalen, europäischen und deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik zu leisten und die Risiken des Klimawandels zu mindern."
Umweltsenator Joachim Lohse äußerte sich sehr zufrieden über den Beschluss des Senats: "Nach der Verabschiedung durch die Bürgerschaft hat Bremen dann als viertes Bundesland ein Klimaschutzgesetz. Nur wenn der Klimaschutz auf Länderebene und bis hinunter in die kleinsten Kommunen effizient und verpflichtend verankert wird, werden auch wir unseren Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten." Zugleich rief Lohse die amtierende Bundesregierung auf, die Ziele auf Bundesebene nicht aus den Augen zu verlieren. "Der Streit um die Kohlekraftwerke sollte dringend beendet werden. Uralt-Meiler müssen stillgelegt werden."
Als geeignete Handlungsstrategien für Bremen werden in dem Gesetz insbesondere die sparsame Energieverwendung, die Steigerung der Energieeffizienz, die verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme sowie die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien benannt. Mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu mildern beziehungsweise zu begrenzen, wird das Land Bremen verpflichtet, unter Einbeziehung der beiden Städte eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel zu entwickeln.
Das Klimaschutz- und Energieprogramm ersetzt das Landesenergieprogramm. Es ist alle vier Jahre fortzuschreiben und der Bürgerschaft vorzulegen. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr berichtet der zuständigen Fachdeputation jährlich über die Entwicklung der Kohlendioxid-Emissionen im Land Bremen. Sofern dabei festgestellt wird, dass das für die Reduzierung der Emissionen festgelegte Ziel voraussichtlich nicht erreicht werden kann, teilt der Senat innerhalb eines Jahres der Bürgerschaft mit, in welchem Ausmaß und aus welchen Gründen das Ziel voraussichtlich verfehlt wird und inwieweit Maßnahmen ergriffen werden sollen, um einer Verfehlung entgegenzuwirken. Zur Beratung, Begleitung und Anregung in Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik setzt der Senat einen wissenschaftlichen Beirat ein.
Das Land Bremen sowie die Städte Bremen und Bremerhaven werden verpflichtet, innerhalb eines Jahres energetische Anforderungen an ihre öffentlichen Gebäude festzulegen und anzuwenden. Für das Land und die Stadtgemeinde Bremen gilt bereits für eigene Gebäude die vom Senat am 25. August 2009 beschlossene Richtlinie "Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde)". Sie umfasst nicht die Anmietung von Gebäuden. Diese Richtlinie wird an die neuen landesgesetzlichen Vorgaben anzupassen sein.
Die Ziele und Handlungsstrategien des Gesetzes sollen im Rahmen der Bauleitplanung und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen künftig verstärkt berücksichtigt werden. Die beiden Städte werden verpflichtet, in städtebaulichen Konzepten ihre Ziele und Strategien zum Klimaschutz zu beschreiben.
Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) (pdf, 362.1 KB)