Für einzelne Bauwerke, vom Einfamilienhaus bis zum Bürokomplex, lassen sich die oberen Erdschichten zur Energiegewinnung nutzen. Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist das Referat 34, die Wasserbehörde, für die Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage der richtige Ansprechpartner. Unabhängig davon, ob die Erdwärme mit einer oder mehreren Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren erfolgend soll, muss vor der Errichtung der Anlagen das Vorhaben genehmigt werden.
Auch ein Response-Test fällt in die Zuständigkeit des Referats 34 und muss beantragt werden.
Je nach Vorhaben sind verschiedene Dokumente vorzulegen, um das Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Dazu können u.a.
gehören. Eine umfangreiche Liste findet sich im verknüpften Antragsformular.
Zunächst ist für das Verwaltungsverfahren ein Termin beim zuständigen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen. Dort findet eine Beratung statt, auch eine Liste der zugelassenen Sachverständigenorganisationen liegt dort (und online) als Verknüpfung bereit. Liegen alle Unterlagen in 2-facher Ausfertigung vor, kann der Antrag eingereicht werden.
In der Kommunikation mit dem Referat 34 sind die unterschiedlichen Adresssen von Dienstgebäude und Postanschrift zu beachten
Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Aktualisiert am 06.07.2023