Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energien oder die Erstellung eines Energiekonzeptes plant, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau einen Zuschuss beantragen.
Ziel der Förderung ist es, durch zusätzliche und freiwillige Maßnahmen den Energieeinsatz und den Ausstoß von CO2-Emissionen im Land Bremen zu verringern. (Klimaschutz, Ressourcenschutz).
Antragsberechtigt sind
Maßnahmen, zu denen der Antragsteller nach geltendem Recht oder durch Auflagen verpflichtet ist oder die allein aus Gründen der Instandhaltung, Sanierung oder Kapazitätserweiterung durchgeführt werden, können nicht gefördert werden.
Es sind allgemeine und je nach Vorhaben technische Voraussetzungen zu erfüllen, die der Förderrichtlinie zu entnehmen sind.
für individuelle Einzelprojektförderung zur Förderung für Maßnahmen der sparsamen und rationellen Energienutzung und -umwandlung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm) beantragen. Erforderlich sind Maßnahmenbeschreibung mit relevanten technischen Informationen; Angaben zu Energieverbräuchen und Preisen, Maßnahmenbedingte Einsparungen, Investitions- und Betriebskosten; Jahresabschluss und Angaben zur Finanzierung; Zeitplan; ausgefüllte Formblätter Erklärung, Mindestlohn, ggf. KMU.
Für das geplante Vorhaben muss ein maßnahmenbezogener Antrag auf Förderung aus dem REN-Programm gestellt werden.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Förderungsmittel haben die Vorhaben Vorrang, deren Verwirklichung wegen der Höhe der erreichbaren CO2-Reduktion im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Zuwendungsstelle telefonischen Kontakt aufzunehmen.
Das Vorhaben muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis über das durchgeführte Vorhaben muss spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme vorgelegt werden.
Aktualisiert am 04.07.2023