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Deponie Bremerhaven

Grauer Wall

Die Deponie Grauer Wall wird seit 1958 zur Ablagerung von unterschiedlichen Abfällen betrieben, die aus der Region Bremerhaven stammen.

Die Genehmigungssituation wurde im Jahre 2008 angepasst, weil sich das Deponierecht geändert hatte. Ziel dieser Anpassungen waren dabei mittlerweile verbesserte Umweltschutzniveaus in die Errichtung und Überwachung der Deponie einzubringen.

Die aus Kostengründen auch vom Betreiber in Erwägung gezogene Schließung der Deponie wurde wieder verworfen, weil die Deponie die Entsorgungssicherheit für die Region Bremerhaven und für das Land Bremen sowohl für private Anlieferer als auch für Industriebetriebe sicherstellt.

Um diese Ziele zu erreichen, waren innovative Lösungen notwendig, weil sich der Stand der Deponietechnik in den 50 Jahren des Betriebs weiter entwickelt hatte. Der Standort war und ist weiterhin geeignet für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie. Die unterschiedlichen Anforderungen an einen geringen Flächenverbrauch, ein hohes Umweltschutzniveau und an abfallwirtschaftliche wie auch deponierechtliche Belange sind vielfältig und erfordern ein hohes Maß an technischer Planung.

Fläche: Ca. 20 ha
Standort: Wurster Straße 222, 27580 Bremerhaven
Deponieklassen: I und III
Betreiber: Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH, Zur Hexenbrücke 16, 27570 Bremerhaven, Tel. 0471 186-0
Beteiligung der Stadt Bremerhaven: 25,1%

Die Berücksichtigung dieser vielfältigen Belange gelang durch ein zum damaligen Zeitpunkt neuartiges Konzept der sogenannten "Deponie auf Deponie". Mit der Umsetzung dieses Konzeptes konnte einerseits die Sicherung des vorhandenen Altdeponiestandortes erreicht werden als auch die Errichtung eines vom Altteil getrennten neuen Deponieteils. Damit wurde Deponiekapazität ohne zusätzlichen Flächenverbrauch geschaffen und eine wirtschaftliche sowie schnellstmögliche Sicherung der Altdeponie realisiert.

Diese Lösung war allerdings mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Mit dem Betreiber wurde deshalb ein "öffentlich-rechtlicher Vertrag" über die Inhalte der vorgesehenen Planung abgeschlossen, der Rechtssicherheit für die Behörde und den Betreiber gewährleistete.

Auf der Grundlage der genehmigungs- und umweltrechtlichen Vorgaben sowie anknüpfend an diesen Vertrag wurde in einem Verfahren ein Planfeststellungbeschluss erlassen. Die politischen Gremien, die Öffentlichkeit und die Behörden Bremerhavens haben dieses Verfahren intensiv begleitet, so dass das Ergebnis als breiter öffentlicher Konsens im Sinne der Stadt Bremerhaven angesehen werden kann.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde von einem Vertreter der Bürgerinitiative rechtlich angegriffen und nach intensiver Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht Bremen für rechtmäßig befunden. Der Planfeststellungsbeschluss hat Rechtskraft erlangt.

Der Betrieb der Deponie Grauer Wall erfolgt demzufolge in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb solcher Anlagen. Er erfüllt darüber hinaus die abfallwirtschaftlichen Belange des Oberzentrums Bremerhaven und gewährleistet das Prinzip der Entsorgungsnähe, das besagt, dass Abfälle möglichst am Ort des Entstehens zu entsorgen sind, um weite Transportwege zu vermeiden.

Um das Maß der Belastungen für die Bevölkerung in akzeptablen Grenzen zu halten, gibt es gesetzlich verankerte und gesellschaftlich anerkannte Normen. Der Regelbetrieb der Deponie erfolgt unter Einhaltung dieser Normen. Eine Umweltbeeinträchtigung durch die Deponie ist vor dem Hintergrund dieser Bewertungskriterien nicht zu erwarten. Alle im Planfeststellungsverfahren abzuwägenden Belange wurden geprüft. Es besteht demzufolge ein Rechtsanspruch des Betreibers auf den Betrieb der Deponie, der für die Stadt Bremerhaven langfristige Entsorgungssicherheit bedeutet.

Nachfolgend sind für interessierte Leser einige Antworten auf Fachfragen detailliert beschrieben. Außerdem besteht die Möglichkeit, über die eingestellten Anlagen und Verlinkungen weitergehende Informationen zum Deponierecht allgemein, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu weiteren Themen, die die Deponie betreffen, anzusehen.

  1. Warum wird die Deponie Grauer Wall benötigt?
    Die Deponie wird benötigt, um die nicht verbrennbaren Abfälle, die in der Region Bremerhaven anfallen, aufzunehmen. Darunter sind insbesondere Abfälle zu verstehen die bei Baumaßnahmen anfallen, wie Boden und Abfälle aus der Industrie und Asbestabfälle. Darüber hinaus Schlacken und Aschen aus der Bremerhavener Verbrennungsanlage. Zusätzlich zu diesem Angebot, werden Grünabfälle angenommen und landwirtschaftlich verwertet. Die nächstgelegene Deponie mit einem ähnlich breiten Entsorgungsangebot befindet sich in größerer Entfernung (Bremen, Brake).
  2. Können die Abfälle auch woanders entsorgt werden?
    Die Abfälle können auch auf auswärtigen Deponien abgelagert werden, die für einen ähnlichen Katalog von Abfällen zugelassen sind. Das hätte deutlich längere Transportwege zur Folge, was sowohl die Kosten erhöht als auch die Umweltbelastung. Deshalb wird aus ökonomischen und ökologischen Gründen eine Entsorgung am Entstehungsort der Abfälle bevorzugt.
  3. Ist der Standort für den Betrieb einer Deponie geeignet?
    Der Standort ist durch eine sehr mächtige, für Wasser undurchlässige Schicht im Untergrund gekennzeichnet. Ähnlich mächtige dichtende Schichten findet man eher selten. Die Deponieverordnung sieht bestimmte Mindestmächtigkeiten dieser Schichten unter Deponiestandorten vor, die unter der Deponie Grauer Wall deutlich übertroffen werden. Das bestätigen diverse Gutachten.
    Diese Schichten im Untergrund verhindern eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Stoffe, die aus der Deponie stammen. Das geschieht aufgrund der sehr hohen Dichtwirkung dieser sehr feinkörnigen und damit undurchlässigen Schichten, als auch durch die Fähigkeit, Schadstoffe aufzunehmen und dauerhaft zu binden. Je mächtiger diese Schichten sind, desto höher ist der Sicherheitspuffer. Selbst die sehr strengen Anforderungen an Deponien für gefährliche Abfälle werden in diesem Punkt immer eingehalten und stellenweise deutlich übertroffen. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers ist daher aus gutachterlicher Sicht nicht zu besorgen.
    Die Hauptaktivitäten des Deponiebetriebes erfolgen auf der Westseite des Deponiegeländes. Die dem Wohngebiet und dem Speckenbütteler Park zugewandte sogenannte Ostflanke des Deponiekörpers wird schon seit Jahrzehnten nicht mehr betrieben und ist durch Baum- und Strauchbewuchs kaum mehr als Deponie zu erkennen.
  4. Wer ist für die Kontrolle und Überwachung zur Einhaltung von Luft,- Gewässer-und Bodengüte zuständig?
    Kontroll- und Überwachungsverfahren zur Deponie Grauer Wall
    Was wird kontrolliert? Wem obliegt die Kontrollfunktion?
    Kontrollbereich Zuständigkeit / überwachende Behörde
    Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde = Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen
    Luft (Thema Staub)
    Emissionsschutz ausgehend von der Anlage Deponie Grauer Wall = Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    Immissionschutz im Rahmen der Luftreinhaltung = Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen
    Wasser (Reinhaltung Grundwasser)
    Überwachung der Gewässergüte des Grundwassers = Wasserbehörde Bremerhaven, Umweltschutzamt
    Reinhaltung oberirdischer Gewässer (Überwachung der Gewässergüte der Neuen Aue) = Wasserbehörde Bremerhaven, Umweltschutzamt
    Böden
    Überwachung des stillgelegten Teils der Deponie (Ostflanke) = Bodenschutz- und Altlastenbehörde Bremerhaven, Umweltschutzamt
  5. Gelangen von der Deponie Gefahrstoffe ins Grundwasser?
    Es gibt mehrere Sicherungssysteme, die das verhindern. Zum einen der Untergrund, der eine hohe Grundwasserschutzwirkung zeigt, zum anderen ein hydraulisches System, das einen Zustrom des Grundwassers in den Ringgraben der Deponie sicherstellt, so dass kontinuierlich Wasser aus dem Untergrund der Deponie abgezogen wird und nicht dem Grundwasser zufließen kann.
    Die neuen Deponieteile sind nach dem neuesten Stand der Technik abgedichtet, so dass aus diesen Bereichen ein Zufluss von Stoffen aus der Deponie in das Grundwasser praktisch ausgeschlossen ist.
  6. Werden Messungen im Grundwasser durchgeführt?
    Das Umweltschutzamt Bremerhaven führt regelmäßige Messungen des Grundwassers durch und wertet sie aus. Bisher sind keine Auffälligkeiten erkennbar gewesen.
  7. Wird die Umgebung durch Staub belastet?
    Die BEG ist durch den Planfeststellungsbeschluss verpflichtet, die Staubentstehung entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist ein technisch aufwändiges Bewässerungssystem entwickelt worden, das die Staubentstehung verhindert.
  8. Werden Staubmessungen durchgeführt?
    Es werden Staubmessungen in der Umgebung der Deponie durchgeführt, die vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beauftragt wurden. Die ersten Ergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten.
  9. Was geschieht bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Auflagen?
    Die Einhaltung der fachspezifischen Auflagen wird durch die zuständigen Ämter regelmäßig und anlassbezogen überwacht. Bei Verstößen greifen behördlich festgelegte Verfahren.
  10. Wie lange wird die Deponie noch betrieben?
    Die Kapazität der Deponie ist so ausgelegt, dass der Betrieb eine Entsorgungssicherheit für mindestens 10 Jahre gewährleistet.
  11. Welche Abfallarten werden abgelagert?
    Es sind für die Deponie diverse Abfallarten genehmigt, die im Planfeststellungsbeschluss einzeln benannt sind. Der Großteil der Abfallmengen besteht aus Böden und Verbrennungsrückständen.
  12. Woher stammt der Müll?
    Der für die Deponie bestimmte Abfall stammt zu 95 % aus Bremerhaven. Die restlichen 5 % kommen aus dem Umland. Zusätzlich erfolgen Anlieferungen in das, auf der Deponie betriebene, Zwischenlager für verbrennbare Abfälle. Diese Abfälle stammen nicht nur aus der Umgebung und werden in der Müllverbrennungsanlage verwertet.
  13. Wird Asbest abgelagert?
    Asbest wird unter strengen Auflagen abgelagert, mit denen eine Gefährdung der auf der Deponie arbeitenden Menschen und der Umgebung verhindert wird.
  14. Wird auch Giftmüll abgelagert?
    Es werden neben Abfällen wie Böden auch gefährliche Abfälle abgelagert. Dabei handelt es sich z. B. um Verbrennungsrückstände aus der Verbrennungsanlage. Diese Abfallarten werden nach der Einlagerung mit geeigneten anderen Stoffen abgedeckt.

Planfeststellungsbeschluss für die Deponie Bremerhaven (pdf, 8.9 MB)

Antrag Deponie Bremerhaven:
Anlage 01 Nichttechnische Zusammenfassung
Anlage 01 Hydrogeologischer Schnitt (pdf, 398.3 KB)

Anlage 02 Pläne
Anlage 02 Bestandslageplan Gesamtdeponie (pdf, 2.2 MB)
Anlage 02 Lageplan Flurstückgrenzen (pdf, 1 MB)
Anlage 02 Grundwassergleichenplan 18.1.2006 (pdf, 3.7 MB)
Anlage 02 Grundwassergleichenplan 05.2.2007 (pdf, 3.6 MB)
Anlage 02 Lageplan planfestgesteller Endausbau 1983 (pdf, 423.7 KB)
Anlage 02 Lageplan Deponieabschnitte (pdf, 1.5 MB)
Anlage 02 Lageplan Oberkante Abfallprofilierung (pdf, 1.4 MB)
Anlage 02 MFD_DA3_4_5 (pdf, 1.1 MB)
Anlage 02 Lageplan Sickerwasserfassung DA2 und innerer Fan (pdf, 1.9 MB)
Anlage 02 Lageplan Rekultivierung (pdf, 1.1 MB)
Anlage 02 Lageplan Oberflächenwasserfassung (pdf, 1.3 MB)
Anlage 02 Hydrogeologischer Schnitt (pdf, 398.3 KB)
Anlage 02 Schnitte A & B (pdf, 1.8 MB)
Anlage 02 Schnitte C & D (pdf, 2.2 MB)
Anlage 02 Hydraulischer Längstschnitt Entwässerungsmulde (pdf, 440 KB)
Anlage 02 Mehrfach Funktionale Abdichtung (pdf, 619.6 KB)
Anlage 02 Oberflächenabdichtungssysteme (pdf, 843 KB)
Anlage 02 Detail Randwall Durchdringungsbauwerk (pdf, 906.6 KB)
Anlage 02 Detail Randwall (pdf, 743.2 KB)
Anlage 02 Hydraulische Trennung DA3 & DA5 (pdf, 855 KB)
Anlage 02 Detail Entwässerungsmulde (pdf, 305.3 KB)
Anlage 02 Detail Deponiebetriebs- und wartungsweg (pdf, 333 KB)
Anlage 02 Detail Verrohrung innerer Fangegraben (pdf, 639.5 KB)
Anlage 02 Ausbau hydraulische Falle (pdf, 1.7 MB)
Anlage 02 Detail Pumpenschachtkombination P2 (pdf, 807.7 KB)
Anlage 02 Detail Drosselschacht 4 (pdf, 471.5 KB)
Anlage 02 Detail Sickerwasserleitung mit Rigole DA3_4_5 (pdf, 286.3 KB)

Anlage 03 Flurstückskarte (Auszug aus Liegenschaftskataster)
Anlage 03 Auszug aus Liegenschaftskataster Flurstück (pdf, 611.1 KB)
Anlage 03 Eigentümernachweis Flurstück 38_16 Neue Aue (pdf, 181.8 KB)
Anlage 03 Eigentümernachweis Flurstück 133_01_DGW (pdf, 340.3 KB)

Anlage 04 Abfallkatalog
Anlage 04 Abfallkatalog (pdf, 14 KB)

Anlage 05 Einvernehmungserklärung Naturschutzbehörde
Anlage 05 Einvernehmungserklärung Naturschutzbehörde (pdf, 662.4 KB)

06 Landschaftsökologischer Fachbeitrag
Anlage 06 Biotypenplanung (pdf, 655.2 KB)
Anlage 06 Biotypenplanung mit bilanziertem Bereich (pdf, 1.8 MB)
Anlage 06 Landschaftsbild (pdf, 5.9 MB)
Anlage 06 Schnitt 200 (pdf, 252.1 KB)
Anlage 06 Landschaftsökologischer Fachbeitrag Erweiterung Grau (pdf, 4.9 MB)

Anlage 07 Fachgutachten Staub
Anlage 07 Fachgutachten Staub (pdf, 2.7 MB)

Anlage 08 Lärmgutachten
Anlage 08 Lärmgutachten (pdf, 2.7 MB)

Anlage 09 Visualisierungen
Anlage 09 Eingangsbereich (jpg, 823.1 KB)
Anlage 09 Hundetrainingsplatz (jpg, 936.1 KB)
Anlage 09 Weddewarden (jpg, 1.5 MB)
Anlage 09 Weddewarden NordNordWest (jpg, 1.4 MB)
Anlage 09 Luftbild (jpg, 1 MB)
Anlage 09 Landschaftsbild (pdf, 5.9 MB)

Anlage 10 Monitoringprogramm
Anlage 10 Monitoringprogramm (pdf, 12.3 KB)
Anlage 10 Überwachungsparameter GW (pdf, 12 KB)
Anlage 10 Überwachungsparameter SIWA (pdf, 8.2 KB)

Anlage 11 Ausbauzeichnung GM1 - GM S6
Anlage 11 Ausbauzeichnung GM1 - GM S6 (pdf, 6.9 MB)

Anlage 12 Geotechnisches Fachgutachten Untergrund
Anlage 12 Geotechnisches Fachgutachten Untergrund (pdf, 9.8 MB)

Anlage 13 Wasserhaushaltsbetrachtungen
Anlage 13 Wasserhaushaltsbetrachtungen (pdf, 620.3 KB)

;Anlage 14 Hydraulische Berechnungen
Anlage 14 Hydraulische Berechnungen (pdf, 889 KB)

Anlage 15 Diagramme Analytik
Anlage 15 GM S1 bis S6 (pdf, 788.8 KB)
Anlage 15 Sickerwasser (pdf, 246.9 KB)

Anlage 16 Bauantragsunterlagen
Anlage 16 Kurzerläuterung Bauantrag (pdf, 48.7 KB)
Anlage 16 Bauantragsformular (pdf, 397.5 KB)
Anlage 16 Qualifizierter Lageplan (pdf, 1.2 MB)
Anlage 16 Bauvorlage (pdf, 52 KB)

Anlage 17 Entwässerungsbauantragsunterlagen
Anlage 17 Kurzerläuterung Entwässerungsbauantrag (pdf, 62.7 KB)
Anlage 17 Form Entwässerunsbauantrag (pdf, 123 KB)
Anlage 17 Schreiben BEG-Logistics (pdf, 130.4 KB)

Anlage 18 Deponiebeirat
Anlage 18 Deponiebeirat GrauerWall Protokoll 1 Sitzung (pdf, 221.9 KB)
Anlage 18 Deponiebeirat GrauerWall Protokoll 2 Sitzung (pdf, 655.3 KB)

Erläuterungsbericht (pdf, 2.4 MB)

Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Bremen (pdf, 102.6 KB)

Antwort des Senats auf kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (doc, 137.5 KB)

Diverse Gutachten
Auslöseschwellen (pdf, 941.5 KB)
Grundwasserschwellen (pdf, 2 MB)
Pirwitz Grenzwert PAK (pdf, 2.5 MB)
Hydrologie (pdf, 1.3 MB)
Rindenmonitoring (pdf, 5.7 MB)
Immissionsmessprogramm Staub 2014-16 Bremerhaven (pdf, 2.5 MB)
Bewertung der Luftqualität auf Grundlage der Immissionsmessungen (pdf, 8.7 MB)

Deponieverordnung
Deponie Stief
BEG
Pressemitteilung Bürgerdialog
Geschäftsordnung zum Deponiebeirat (pdf, 163.4 KB)

Herr Rainer Bewer

bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau