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Fluglärm - Ihre Meldung ist erwünscht

Seit 2011 ermöglicht der Online Service Fluglärm betroffenen Bürger*innen, Beschwerden zu Fluglärm im Zusammenhang mit An- und Abflügen am Bremer Flughafens einzureichen. Beschwerden können einfach über ein Online-Formular gemeldet werden. Für die Bearbeitung Ihrer Fluglärmbeschwerde wird um möglichst genaue Angaben von Datum und Uhrzeit gebeten.
Zudem bietet der Online Service Fluglärm eine transparente Übersicht der Fluglärmbeschwerden, die anonymisiert veröffentlicht werden, sodass Interessierte die Beschwerdelage einsehen können.

Sie können eine Fluglärmbeschwerde melden oder die eingetragenen Beschwerden lesen.

Nach dem Absenden Ihrer Fluglärmbeschwerde über das Eingabeformular im Online-Portal erfolgt automatisiert die Zuteilung einer Registriernummer. Sie gilt als Eingangsbestätigung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur sachliche und ernst gemeinte Einträge bearbeitet werden.

  • Sollte zur Klärung des Fluglärmereignisses eine Nachfrage notwendig sein, nimmt die Fluglärmschutzbeauftragte per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf.
  • Fällt die Fluglärmbeschwerde in die Zuständigkeit einer anderen Stelle, bezieht die Fluglärmschutzbeauftragte - soweit es der Datenschutz zulässt - die zuständige andere Stelle zwecks Bearbeitung der Beschwerde ein.

  • Bei Nachtflugbeschwerden während der Flugbeschränkungszeiten von 22:30 Uhr bis 06:00 Uhr werden die Gründe bei der Landesluftfahrtbehörde erfragt und im Online-Service Fluglärm die jeweilige Begründung genannt.
  • Die DFS wird z.B. bei vermuteten Abweichungen von Flugverfahren einbezogen und um Überprüfung gebeten.
  • Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden. Detaillierte Auskünfte zu militärischen Flugbewegungen können bei der Flugbetriebs- und Informationszentrale beim Luftfahrtamt der Bundeswehr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8620730 (von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail fliz@Bundeswehr.org angefragt werden.

Der Bearbeitungsstand der Fluglärmbeschwerde kann anhand des Ampelsystems nachvollzogen werden. Alle veröffentlichen Beschwerden sind mit einem Farbpunkt versehen.

Die farbliche Kennzeichnung bedeutet Folgendes:

  • Rot: Beschwerde eingegangen, noch nicht bearbeitet
  • Gelb: Bearbeitung läuft, es können längere Wartezeiten auftreten, z.B. für Anfragen bei externen Stellen.
  • Grün: Beschwerde beantwortet. Die Antworten zum Sachverhalt der Beschwerde dienen dem Zweck der Information. Dies bedeutet jedoch nicht immer, dass das hinter der Beschwerde liegende Sachthema oder Problem gelöst ist.
  • Der Online-Service ist kein Diskussionsforum. Es wird um sachliche Äußerungen gebeten, die Ihr Anliegen beschreiben.
  • Die Landesbeauftragte für den Datenschutz hat mitgeteilt, dass Sachverhalte wie z.B. die Einleitung und der Ausgang von Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, Informationen über Organtransporte und Ähnliches aus Gründen des Datenschutzes nicht im Onlinesystem eingestellt werden dürfen. Beschwerden, die sich auf einen entsprechenden Sachverhalt beziehen, bekommen einen entsprechenden Hinweis und gelten als abschließend bearbeitet.
  • Das Datenschutzkonzept sieht vor, dass alle Einträge nach Ablauf von 5 Jahren aus dem System gelöscht werden. Dabei ist der Zeitpunkt maßgebend, auf den sich die Beschwerde bezieht.