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Fluglärmbeschwerdensuche




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Horn-Lehe

allgemeiner Fluglärm

rot

Status der Meldung

rot

Zeitpunkt der Störung

02.09.2026

19:45

Registriernummer der Meldung

2456574

Beschreibung der Meldung

Heute Abend hörten wir in Bremen Horn ein wahnsinniges lautes Geräusch am Himmel : es war ein Flugzeug, es flog sehr tief. Und gestern gab es auch ziemlich tiefer Flug, aber nur gehört, nicht gesehen. Können Sie bitte mehr dazu sagen?

Meldung wurde eingetragen am

02.09.2026

Huchting

Militär

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

01.09.2026

16:06

Registriernummer der Meldung

2456572

Beschreibung der Meldung

Heute um 16.06. Uhr starteten 2 Militärtransportflugzeuge vom Flughafen
Bremen über die Flutgeschädigten-Siedlung Wienberger Str. / Hohenhorster
Weg /Kirchhuchting.
Die beiden nebeneinander startenden Flugzeuge flogen sehr niedrig über
die Siedlung ab. Leider kenne ich mich mit den Namen der Abflugrouten
nicht aus. Aber es handelt sich hier nicht um eine der üblichen Routen.
Die Lautstärke war so stark, dass sie sicher die noch zu tolerierende
Lärmschwelle bei weitem überschritten haben. Ich möchte um Klärung bitten, welche Ausnahmegenehmigung hier zum
tragen kam und mit welcher Begründung?


Meldung wurde eingetragen am

02.09.2026

Antwort

Am 01.09.2026 um 16:05 Uhr flogen zwei Transportflugzeuge vom Typ Airbus A400M am Bremer Flughafen. Für die genannten Flüge von militärischen Luftfahrzeugen bedarf es keiner Ausnahmeerlaubnis.

Zur Überwachung der Fluggeräusche von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen betreibt die Flughafen Bremen GmbH eine Fluglärmmessanlage mit insgesamt neun fest installierten Messstationen in der Umgebung des Bremer Flughafens.
Nachfolgend erhalten Sie die mit den Überflügen verbundenen maximalen Schalldruckpegel in dB(A), gemessen an den Messstellen 7 (Roland Center) und 8 (Hohenhorster Weg) in Kirchhuchting.
MS 7: 87,8 dB(A) am Roland Center
MS 8: 82,8 dB(A) im Hohenhorster Weg

Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die zentrale Ansprechstelle der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden:
Kostenlose Rufnummer Bürgertelefon: 0800-8620730 (Montag - Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: fliz@Bundeswehr.org
Internet: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

24.08.2026

22:45

Registriernummer der Meldung

2456514

Beschreibung der Meldung

Ich zeige den Start einer Ryanair-Maschine mit Ziel Mallorca an.
Ein öffentliches Interesse bestünde in einer ungestörten Nachtruhe!


Meldung wurde eingetragen am

25.08.2026

Antwort

Der Grund für den Flug FR 6587 um 22:44 Uhr während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nach Mitteilung der Luftfahrtbehörde wäre der planmäßige Zeitpunkt für den Start des Fluges FR 6587 nach Mallorca um 18:45 Uhr gewesen.
Der Grund für die Verspätung war ein Wetterereignis und eine daraus resultierende abweichende Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874

Stuhr

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

22.08.2026

00:06 Uhr

Registriernummer der Meldung

2456513

Beschreibung der Meldung

Am Samstag, den 22.08.2026, gegen 00:06 Uhr flog eine Ryanair Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-DCJ vom Flughafen Bremen (BRE) ab. Die Maschine flog anschließend in südlicher Richtung über den Bereich Stuhr/Weyhe hinweg.

Der Start erfolgte somit deutlich nach Beginn der für den Bremer Flughafen geltenden Nachtflugbeschränkung.

Der Flug war aufgrund der Uhrzeit und der damit verbundenen erheblichen Geräuschentwicklung für mich deutlich wahrnehmbar und ruhestörend.

Ich bitte Sie daher um Mitteilung,

1. auf welcher Rechtsgrundlage der Start der EI-DCJ zu diesem Zeitpunkt zulässig war,
2. ob für diesen konkreten Start eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
3. falls ja, aus welchem Grund diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde,
4. ob es sich bei dem Flug um einen planmäßigen Flug, einen verspäteten Flug oder beispielsweise um einen Positionierungsflug handelte und
5. welche tatsächliche Startzeit für EI-DCJ bei der zuständigen Stelle dokumentiert ist.

Ich bitte ausdrücklich darum, den konkreten Vorgang bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu prüfen und mir die Begründung für die nächtliche Flugbewegung mitzuteilen.


Meldung wurde eingetragen am

25.08.2026

Antwort

Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.

Am 22.08.2026 um 00:05 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre am 21.08.2026 um 20:55 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung war eine abweichende Zeitnischenvergabe in Folge eines technischen Problems am Luftfahrzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.

Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Weyhe

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

24.08.2026

22:50

Registriernummer der Meldung

2456511

Beschreibung der Meldung

Sehr lange, deutlich lauter als sonst

Meldung wurde eingetragen am

24.08.2026

Antwort

Am Verkehrsflughafen Bremen startete um 22:44 Uhr ein Luftfahrzeug von Ryanair (Flugnummer FR 6587) nach Mallorca. Das Luftfahrzeug ist entsprechend des Abflugverfahrens über das Autobahnkreuz in Hemelingen geflogen und befand sich im Weiterflug ca. 2,5 km östlich Ihres Wohngebiets.
Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Nach Mitteilung der Luftfahrtbehörde wäre der planmäßige Zeitpunkt für den Start des Fluges FR 6587 nach Mallorca um 18:45 Uhr gewesen.
Der Grund für die Verspätung war ein Wetterereignis und eine daraus resultierende abweichende Zeitnischenvergabe.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874


Obervieland

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

20.08.2026

23:55

Registriernummer der Meldung

2446537

Beschreibung der Meldung

Warum bekommt ein Luftfahrzeug mitten in der Nacht eine Landegenehmigung und stöhrt die Nachtruhe der Anwohner?

Meldung wurde eingetragen am

21.08.2026

Antwort

Der Grund für die Landung der Lufthansa während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 20.08.2026 um 23:50 Uhr landete der Flug LH2200 aus München.
Planmäßiger Zeitpunkt für die Flugbewegung wäre um 23:00 Uhr gewesen.
Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis war nicht erforderlich, weil es sich um eine Home Carrier Landung handelte.
Nach der Home-Carrier-Regelung der Betriebsgenehmigung für den Bremer Verkehrsflughafen (Ziffer E.2.1.3 f.) sind zwei abendliche planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr und im Falle der Verspätung bis 24.00 Uhr erlaubt. Als Home Carrier am Verkehrsflughafen Bremen sind derzeit die Fluggesellschaften Lufthansa und Sundair anerkannt.


Stuhr

Nachtflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

15.08.2026

23::03

Registriernummer der Meldung

2407462

Beschreibung der Meldung

Wieder Ryanair !
Bre-PMI
Boeing 737-BAS
Es sollte geprüft werden, ob nicht Ryanair selbst zu einer Störung im Flugverkehr beiträgt.

Meldung wurde eingetragen am

17.08.2026

Antwort

Der Grund für die Nachtflugbewegung während der Flugbeschränkungszeit nach 22:30 Uhr wurde bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation) angefragt.
Am 15.08.2026 um 23:01 Uhr startete der Flug FR 6587 nach Mallorca.
Planmäßiger Zeitpunkt für den Start wäre um 20:40 Uhr gewesen.
Grund für die Verspätung waren technische Probleme am Luftfahrzeug.
Die Ausnahmeerlaubnis für den Flug wurde zur Vermeidung von Störungen im Luftverkehr erteilt.
Nach Abschnitt E.2.2 der Flughafengenehmigung kann die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation Ausnahmeerlaubnisse von den Nachtflugbeschränkungen erteilen. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis sind die Interessen der verschiedenen Betroffenen abzuwägen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation:
https://www.haefen.bremen.de/umweltinformationen-10874



Huchting

allgemeiner Fluglärm

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

13.08.2026

11:00

Registriernummer der Meldung

2407445

Beschreibung der Meldung

Ein ständig über dem südlichen Stadtgebiet, Huchting sowie dem angrenzenden Delmenhorst kreisender und dabei lärmender Hubschrauber. DAS NERVT!
Die Beobachtung wurde in den letzten Tagen häufig gemacht. Jetzt ist der Geduldsfaden gerissen und diese Beschwerde platziert.


Meldung wurde eingetragen am

13.08.2026

Antwort

Bezüglich des genannten Hubschrauberfluges am 13.06.2026 wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung gebeten.
Bei der genannten Flugbewegung handelte es sich um einen militärischen Hubschrauber (Mehrzweckhubschrauber NH-90) der Bundeswehr.
Bei Fragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb können Sie sich direkt an die zentrale Ansprechstelle der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr wenden:
Kostenlose Rufnummer Bürgertelefon: 0800-8620730 (Montag - Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: fliz@Bundeswehr.org
Internet: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/buergerservice-rund-um-den-militaerischen-flugbetrieb


Stuhr

Kleinflieger

gelb

Status der Meldung

gelb

Zeitpunkt der Störung

11.08.2026

12:15 Uhr

Registriernummer der Meldung

2407426

Beschreibung der Meldung

Am 11.08.2026 flog die Beech F33A Bonanza N5609S wiederholt enge Schleifen über dem Bereich Stuhr/südlich von Bremen. Anschließend setzte das Luftfahrzeug seinen Flug in nördlicher Richtung fort.
Nach den von ADS-B aufgezeichneten Daten befand sich das Flugzeug dabei in etwa 2.500–3.100 ft Höhe.
Ich bitte um Prüfung, welchem flugbetrieblichen Zweck die wiederholten Schleifen dienten und ob diese Flugführung über dem dicht besiedelten Wohngebiet aus flugbetrieblichen Gründen erforderlich war.
Insbesondere bitte ich um Prüfung, ob für diesen Flug eine weniger lärmbelastende Flugführung über weniger dicht besiedeltem Gebiet möglich gewesen wäre.
Sollte es sich um einen Trainings-, Warteschleifen- oder sonstigen Übungsflug gehandelt haben, bitte ich um Mitteilung, weshalb hierfür gerade der Bereich über den Wohngebieten von Stuhr gewählt wurde.

Meldung wurde eingetragen am

11.08.2026

Antwort

Bezüglich des aus Hamburg kommenden genannten Luftfahrzeuges wurde die DFS Deutsche Flugsicherung um Überprüfung des Fluges am Bremer Verkehrsflughafen gebeten.


Obervieland

Zusatzflug

Grün

Status der Meldung

Grün

Zeitpunkt der Störung

09.08.2026

18:56

Registriernummer der Meldung

2407424

Beschreibung der Meldung

Der ADAC Hubschrauber Christoph sechs flog direkt über unser Haus in niedriger Höhe.
Schon vor ein paar Tagen war ein Flug mit ähnlicher Flugroute aus Richtung Innenstadt, im Anflug auf Krankenhaus Links der Weser durchgeführt worden.
Der Lärmpegel am Boden war ähnlich.

Meldung wurde eingetragen am

09.08.2026

Antwort

Bezüglich Ihrer Fluglärmbeschwerde zum Flug von Christoph 6 am 09. August 2026 erhalten Sie nachfolgend die Auswertung der ADAC Luftrettung.
Nach Prüfung des Einsatzes kann mitgeteilt werden, dass der Anflug auf das Klinikum Bremen Links der Weser entsprechend der geltenden flugbetrieblichen Verfahren und Standards durchgeführt wurde.
Aufgrund der Nähe des Landeplatzes zum Verkehrsflughafen Bremen bestehen zwischen den beteiligten Stellen abgestimmte Betriebsverfahren. Diese sehen für den Anflugbereich unter anderem Flughöhen von weniger als 500 Fuß über Grund vor. Der dokumentierte Flugverlauf entsprach diesen Vorgaben. Die gewählte Flugroute stellt daher keinen ungewöhnlichen Anflug dar.

Darüber hinaus kann der subjektive Eindruck einer erhöhten Lärmbelastung dadurch entstehen, dass Hubschrauber im Rahmen eines Anfluges ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Gerade in diesen Flugphasen werden Rotorgeräusche am Boden oftmals als lauter wahrgenommen als bei einem schnellen Überflug in größerer Entfernung. Dies ist ein normaler flugbetrieblicher Effekt und dient der sicheren Durchführung des Anfluges.

Es besteht Verständnis dafür, dass die Lärmwahrnehmung insbesondere bei Überflügen in geringer Höhe als störend empfunden werden kann. Gleichzeitig sind die Besatzungen verpflichtet, Einsatzorte und Krankenhauslandeplätze unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen auf dem dafür vorgesehenen Anflugweg anzufliegen.



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Weser bg_img_weser · Jens Wunsch