Status der MeldungDie Meldung wurde bearbeitet (grün)
Zeitpunkt der Störung
25.11.2024
6:00
Registriernummer der Meldung2387476
Beschreibung der MeldungIn letzter Zeit gibt es ungewöhnlich viel Fluglärm über Findorff. Wie kommt das?
Ist das nur vorübergehend?
Danke
Meldung wurde eingetragen am25.11.2024
AntwortZunächst wurde die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH um Überprüfung gebeten.
Am 25.11.2024 um 06:00 Uhr gab es über dem Stadtteil Findorff keinen Luftverkehr. Es konnte auch kein Hubschrauber oder Kleinflugzeug festgestellt werden..
Der erste Flug in Bremen ist am 24. November um 06:03 Uhr Richtung Westen nach Amsterdam gestartet.
Über Bremen-Findorff gibt es auch kein veröffentlichtes Abflugverfahren. Ankommende Flüge werden auch nicht über Bremen-Findorff zum Endanflug geführt.
Das Untersuchungsergebnis der Auswertung der DFS der vergangenen zwei Wochen zeigt lediglich Kleinflieger, die unter Sichtflugbedingungen geflogen sind, und Hubschrauber vom ADAC und der DRF Luftrettung.
Aufgrund Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass Sie Flüge nach Sichtflugregeln wahrgenommen haben. Flüge nach Sichtflugregeln müssen der DFS nicht zwingend bekannt sein.
Überflüge von besiedelten Gebieten sind mit Verweis auf § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie die Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe gemäß SERA.5005 f erlaubt.
In Absatz 1 LuftVG heißt es: „Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.“ Das LuftVG finden Sie im Internet unter dem folgenden Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
In SERA.5005 f ist für die Europäische Union die Mindestflughöhe für den Sichtflug festgelegt. SERA steht für Standardised European Rules of the Air.
Demnach muss ein Flug über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von mindestens 300 m (1000 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Starts und Landungen.