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Landesförderprogramm für vorbereitende Untersuchungen für Anergienetz-Pilotprojekte

Am 05.09.2024 ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten

Anergienetze (auch "kalte Nahwärmenetze" genannt) auf Basis von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme sind lokale, leitungsgebundene Systeme klimaverträglicher Wärmeversorgung. Sie stellen insbesondere eine interessante Option für innerstädtische Gebiete mit Reihenhausbebauung dar, in denen andere klimaverträgliche Formen der Wärmeversorgung (Fernwärme, dezentrale Wärmepumpen) nicht oder nur mit Einschränkungen realisierbar sind. Sie können somit potenziell einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung von bestehenden Gebäuden und damit zur Sicherung der Energieversorgung, der Erhaltung der Umwelt und insbesondere zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Während Anergienetze in Neubaugebieten bereits erfolgreich realisiert worden sind, liegen für den Einsatz dieser Systeme in Bestandsgebieten jedoch bisher kaum praktische Erfahrungen vor. Das Land Bremen hat daher ein erhebliches Interesse daran, die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit von Anergienetzen im Gebäudebestand im Rahmen von Pilotprojekten zivilgesellschaftlicher Initiativen praktisch zu erproben.
Aus diesem Grund fördert das Land Bremen die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für Pilotprojekte zur Realisierung von gemeinwohlorientierten Anergienetzen im Bremer Gebäudebestand mit einer Vollfinanzierung. Ziel der Förderung ist es, vorbereitende Untersuchungen für bis zu drei Pilotprojekte im Land Bremen zu ermöglichen und deren Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen. Zugleich soll mit der Förderung die Chance gegeben werden, zivilgesellschaftliche Initiativen bei der Realisierung zukunftsfähiger und gemeinwohlorientierter Formen der Wärmeversorgung zu unterstützen.

Die Förderrichtlinie und das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts unter "Dokumente".

  • Untersuchungen zur Lokalisierung von bestehenden Versorgungsleitungen
  • Probebohrungen und geothermische Tests
  • Untersuchungen zur technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit

Antragsberechtigt sind eingetragene Genossenschaften. Die Bewilligungsstelle kann im Einzelfall Anträge von zivilgesellschaftlichen Initiativen mit anderen Organisationsformen zulassen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per Email zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson:
Katja Stanislowski