Für alle Investitionsvorhaben (einschließlich BHKW über 50 kW elektrischer Leistung), die durch Reduzierung des Energiebedarfs, geringeren Primärenergieeinsatz und Minderung von CO₂-Emissionen den Umwelt- und Ressourcenschutz im Unternehmen verbessern, kommt eine Förderung als individuelle Einzelmaßnahme in Betracht. Außerdem können betriebliche Energiekonzepte bezuschusst werden, die Energieverbrauchsschwerpunkte aufzeigen und unternehmensbezogene Energieeinsparmaßnahmen vorschlagen.
Die Beurteilung der Förderfähigkeit solcher Vorhaben und der Förderhöhe erfolgt nach den Vorschriften der REN-Richtlinie einzelfallbezogen.
Vorhaben zur Optimierung der Energieeffizienz werden auch von anderen öffentlichen Stellen gefördert. So werden derzeit beispielsweise Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs auf Bundesebene gefördert.
Das REN-Programm fördert hier nachrangig. Wenn eine Kumulierung zulässig ist und sich für ein solches Vorhaben eine höhere REN-Förderung ergibt, kann der übersteigende Förderanteil auf Grundlage des bremischen REN-Programms ergänzend gewährt werden. Die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Einzelfallprüfung.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen wie z.B.:
Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich Begleitung ihrer Durchführung
Art der Zuwendung
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Förderhöhe
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Förderquote um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Wer kann gefördert werden?
Sonstige Fördervoraussetzungen
Gefördert werden nur Vorhaben im Land Bremen.
Vorhaben können nur gefördert werden,
Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten
Die Förderanträge können formlos gestellt werden. Es wird empfohlen, das Vorhaben vor Antragstellung mit der zuständigen Ansprechperson zu erörtern:
Michael Richts
Tel.: 0421-361-29076
Fax: 0421-496-29076
E-Mail: [EMAIL; Michael.richts@umwelt.bremen.de]
Anschrift:
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Unterlagen für die Antragstellung
Es gelten die Bestimmungen der REN-Richtlinie (pdf, 178.2 KB), die durch Anklicken heruntergeladen werden kann.
Das Formblatt Erklärungen (pdf, 8.5 KB) ist auszufüllen und zu unterzeichnen.
Sofern es sich bei Ihrem Betrieb bzw. Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union handelt, fügen Sie dem Förderantrag bitte auch die Selbsterklärung KMU (pdf, 8 KB) bei.
Nach dem am 01.09.2012 in Kraft getretenen Landesmindestlohngesetz gewähren die Freie Hansestadt Bremen und die Gemeinden Bremen und Bremerhaven sowie Einrichtungen im Sinne von § 4 Landesmindestlohngesetz Zuwendungen gemäß § 23 der bremischen Landeshaushaltsordnung (LHO) nur, wenn sich die Zuwendungsempfänger/innen verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den festgelegten Mindestlohn – zurzeit ein Entgelt von 11,13 Euro brutto je Stunde – zu zahlen. Für Ihren Förderantrag ist eine entsprechende Erklärung (pdf, 13.4 KB) erforderlich.