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Aschedeponie Farge

Die Nordwestdeutsche Kraftwerk AG - Kraftwerk Farge - hat am 25.04.1976 einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt, um das Wiesengelände zwischen Wilhelmshavener Straße, Farger Straße und dem Berner Fährweg durch den Einbau von Füllboden und Kraftwerksasche aufzuhöhen. Es wurden Aschen aus dem Rauchgas-Elektrofilter und Aschen-Granulat aus dem Wasserbad der Schmelzfeuerung genutzt.

Das Grundstück gehörte dem Kraftwerksbetreiber. Die baurechtliche Genehmigung wurde am 30.11.1977 erteilt. Auf Antrag des Betreibers erfolgte am 02.11.1983 die Planfeststellung der Deponie als Anlage zum Ablagern von Kraftwerksasche durch den Senator für das Bauwesen.

Das Gelände wurde von 1973 bis 1983 um ca. 3 m auf das Niveau des Werksgeländes mit Aschen aus dem Rauchgas-Elektrofilter und Aschen-Granulat aus dem Wasserbad aufgehöht und mit dem abgeschobenen Füllboden abgedeckt. Es war eine Überdeckung von 30 cm mit Füllboden und von 30 cm mit abgeschobenem Rekultivierungsboden vorgesehen. Der Ablagerungsbetrieb wurde 1983 eingestellt.

Nach der Stilllegung wurde die Deponie mit einer Bodenschicht überdeckt und begrünt. Anschließend erfolgte eine Rekultivierung mit Sträuchern, Bäumen und Wiesensaat. Heute wird das Gelände als Naherholungsgebiet genutzt.

Standort: Nördlich der Wilhelmshavener Straße, Bremen Farge
Fläche: Die Deponie umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha.
Betreiber: Onyx Kraftwerk Farge GmbH & Co. KGaA

Der Planfeststellungsbeschluss stammt vom 02.11.1983 und ist als Dokument angefügt.

  1. Wofür wurde die Aschedeponie benötigt?
    Die Aschedeponie wurde benötigt, um die Verbrennungsrückstände des Kraftwerks Farge zu deponieren. Mittlerweile werden diese Abfälle in der Bauindustrie verwertet.
  2. War der Standort für den Betrieb einer Deponie geeignet?
    Ja, der Standort war nach den in den 70iger Jahren geltenden Standards geeignet. Die Nähe zum Anfallsort der Abfälle war einer der ausschlaggebenden Gründe für die Entscheidung.
  3. Welche Abfallarten wurden abgelagert?
    Es wurden Aschen aus dem Rauchgas- Elektrofilter und Aschengranulat aus dem Wasserbad der Schmelzfeuerung abgelagert.
  4. Wird das Grundwasser kontrolliert?
    Das Grundwasser wird regelmäßig durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau als zuständige Wasserbehörde kontrolliert. Durch Gutachten ist belegt, dass von der Deponie nach aktuellem Kenntnisstand keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.
  5. Kann man die Deponie zurückbauen?
    Man könnte die Deponie zurückbauen. Das führt allerdings zu einer erheblichen Mobilisierung der Inhaltsstoffe der Deponie und ggf. zu einem Transport in das Grundwasser. Außerdem hat sich auf dem Deponiegelände mittlerweile eine hochwertige Bepflanzung entwickelt, die zerstört würde. Insofern überwiegen die Nachteile eines Rückbaus.
  6. Geht von der Deponie eine Gefahr aus?
    Nach den vorliegenden Erkenntnissen geht von der Deponie nach heutigem Kenntnisstand keine Gefahr für die Umwelt oder für den Menschen aus

Herr Rainer Bewer

bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau