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Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer

Basisinformationen

Die Abfallerzeugernummer ist eine Kennnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle.
Notwendig wird diese bei Abfallerzeugern (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen), bei denen jährlich mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen.
Ebenso wird eine eigene Abfallerzeugernummer benötigt für Eintragungen in dem sogenannten Übernahmeschein bei Teilnahme an einem Sammelentsorgungsverfahren. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen Ihr Entsorgungsunternehmen sowie die zuständige Behörde.

Verfahren

Der Antrag ist vom Unternehmen bei der zuständigen Abfallbehörde einzureichen. Der Antrag kann online abgewickelt oder mit dem Formular an die Behörde versandt werden.
Nach Eingang des Antrags überprüft die Behörde deren Vollständigkeit und vergibt ggf. eine Kennnummer. Ist der Antrag vollständig eingereicht worden, erfolgt eine Eingangsbestätigung. Die Unterlagen sind aufzubewahren. Bei wesentlichen Änderungen ist die Behörde zu informieren.

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Kosten und Fristen

Für die Bearbeitung eines Antrags zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer fallen Gebühren nach dem Zeitaufwand der behördlichen Bearbeitung an.

Zuständige Stellen

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Weser bg_img_weser · Jens Wunsch