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Radiologischer Notfallschutz

Ein radiologischer Notfall bezeichnet ein Schadensereignis, bei dem zum Beispiel durch Störfälle in Kernkraftwerken, bei Transportunfällen oder durch kriminelle Handlungen unerwartet erhebliche Mengen radioaktiver Strahlung freigesetzt wird.

Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, verfügt Deutschland über ein strukturiertes Notfallmanagementsystem für radiologische Notfallsituationen. Im Ernstfall greift eine enge Verzahnung zwischen Bundes- und Länderbehörden im Bereich des Strahlenschutzes, dem Katastrophenschutz sowie verschiedenen Hilfsorganisationen. Bei überregionalen Krisen übernimmt das beim Bundesumweltministeriums angesiedelte Radiologische Lagezentrum des Bundes die zentrale Koordination als Krisenstab. Gemeinsames Ziel aller Akteure ist es, die Auswirkungen der notfallbedingen Strahlenexposition auf die Bevölkerung und die Umwelt durch schnelles, abgestimmtes Handeln zu minimieren.

Bei lokalen und regionale Notfallsituationen sind zunächst die betroffenen Bundesländer zuständig: in Bremen agieren hier die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft als oberste Strahlenschutzbehörde in enger Zusammenarbeit mit der Senatorin für Inneres und Sport als oberste Katastrophenschutzbehörde und koordinieren gemeinsam das radiologische Notfallmanagement und veranlassen in Abstimmung mit dem Bund entsprechende situationsabhängige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet umfassende Informationen zum radiologischen Notfallschutz sowie eine Reihe von praktischen Tipps, wie zum Beispiel Behörden und Einsatzkräfte die Bevölkerung in einem Notfall schützen.