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Schutz vor Radon im Land Bremen

Radon

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das geruch-, farb- und geschmacklos ist und beim Zerfall von Uran im Boden entsteht. Häufig ist hier das Isotop Radon- 222 gemeint. Es kann aus dem Erdreich in Gebäude eindringen, sich dort anreichern und die Atemluft belasten.

Eine hohe Radonkonzentration sowie lange Expositionszeiträume erhöhen das Risiko für Lungenkrebs, da die radioaktiven Zerfallsprodukte in der Lunge verbleiben. Nach dem Tabakkonsum ist Radon die zweihäufigste Ursache für die Entstehung von Lungenkrebs in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet das novellierte Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung erstmals spezifische Regelungen zum Schutz vor Radon. Hierzu wurde für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze ein einheitlicher Referenzwert für die Radonaktivitätskonzentration von 300 Bq/m3 festgelegt. Ergänzend sind bei Neubauten Mindestanforderungen zur Radonminimierung festgelegt sowie im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen der übergreifende Radonschutz zu berücksichtigen.

Nach § 121 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzgesetz sind die zuständigen Landesbehörden verpflichtet sogenannten Radonvorsorgegebiete aufzuweisen, für die erwartet wird, dass die jährliche gemittelte Radonaktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Bq/m3 überschreitet. In diesen Gebiete gelten ferner spezifische bauliche Vorgaben für die Errichtung oder Veränderung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen.

Aus Sicht des Geologischen Dienstes für Bremen kann im Land Bremen auf die Ausweisung von Radonschutzgebieten verzichtet werden, da zuverlässige Informationen vorliegen, dass der Referenzwert für die Radonaktivitätskonzentration von 300 Bq/m3 nicht erreicht wird:

„Aufgrund der lokalen [geologischen] Gegebenheiten […] ist die Aktivitätskonzentration natürlicher Radionuklide in Bremen, wie in Norddeutschland generell, sehr gering ist. Dies wird durch bestehende veröffentlichte Messergebnisse des Umweltbundesamtes, des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Bremer Wasserbehörde und der Landesmessstelle Radioaktivität an der Universität Bremen für Proben am Bremer Grund- bzw. Rohwasser und im Falle des Edelgases Radon-222 in der Bodenluft bestätigt. Alle veröffentlichen Messwerte liegen deutlich unter den Richtwerten der Trinkwasserverordnung“.

Stellungnahme zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten in Bremen, GDfB, Juni 2020

Weitere Informationen zu Radon im Allgemeinen sowie Fragen zu Schutzmaßnahmen einschließlich Radonmessungen finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Strahlenschutz.