Radioaktive Altlasten sind bestehende Kontaminationen aus früheren industriellen Tätigkeiten (zum Beispiel unter Nutzung oder Verarbeitung von künstlichen radioaktiven Stoffe oder Materialien), die zu einer erhöhten Strahlenexposition auf betroffenen Betriebsgeländen oder anderen Arealen führen können.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft als oberste Landesbehörde für den Strahlenschutz hat die Aufgabe bei Verdachtsfällen auf radioaktive Kontamination diesen nachzugehen und radiologisch zu bewerten, um potenzielle Risiken für Menschen und Umwelt festzustellen.
Liegt auf Basis der radiologischen Bewertung eine radioaktive Altlast vor sind geeignete Schutzmaßnahmen zu veranlassen, wie Sanierungen, Sicherungsmaßnahmen oder Nutzungsbeschränkungen von Flächen oder Gebieten.
Die Strahlenexposition ist unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren so weit wie möglich zu minimieren, um eine weitere Nutzung – sofern strahlenschutzkonform umsetzbar - zu ermöglichen.
Der Bewertungs- und Bewältigungsprozess radioaktiver Altlasten ist ferner mit der Pflicht zur Information der Öffentlichkeit und langfristigen Kontrollen betroffener Bereiche verbunden.
Die vom Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie den zuständigen Landesbehörden erarbeitete Arbeitshilfe radioaktive Altlasten dient in diesem Bereich als Hilfestellung, um bei einem vorliegenden Altlastenverdacht durch Kontamination mit Radionukliden zu prüfen, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen