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Kontakte Strahlenschutz Land Bremen

Die Aufgaben des Landes Bremen im Bereich Strahlenschutz sind vielfältig. Eine Auflistung der wichtigsten Kontakte haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Anzeigen und Genehmigungen §§ 12, 17, 25 und 29 Strahlenschutzgesetz

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist für die Entgegennahme von Anzeigen und die Erteilung von Genehmigungen nach §§ 12, 17, 25 und 29 Strahlenschutzgesetz zuständig.

Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist für die Entgegennahme der Ernennung von Strahlenschutzverantwortlichen und der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten nach §§ 69 und 70 Strahlenschutzgesetz verantwortlich.

Betrieblicher Strahlenschutz, ionisierende und nicht ionisierende Strahlung

Bei Fragen zum betrieblichen Strahlenschutz oder ionisierende und nicht ionisierende Strahlung wenden Sie sich bitte an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Thorsten Otten

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Abgabe radioaktiver Abfälle bei der Landessammelstelle

Ansprechpartnerin für die Abgabe radioaktiver Abfälle bei der Landessammelstelle ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Thorsten Otten

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Fachkunde Strahlenschutz in der Medizin

Die Ärztekammer Bremen ist für die Anerkennung von Fachkunde und Kursen in der Medizin zuständig.

Weser bg_img_weser · Jens Wunsch