Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als oberste Strahlenschutzbehörde für die Durchführung und den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft liegt insbesondere der Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituation (radiologischer Notfallschutz) sowie der Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (unter anderem Radonvorsorge oder Bewältigung natürlicher radioaktiver Altlasten).
Es gibt eine Reihe von wichtigen gesetzlichen Grundlagen:
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Atomgesetz
Verordnung über Anforderungen und Verfahren zur Entsorgung radioaktiver Abfälle
Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz bieten weitreichende Informationen zur Ionisierender Strahlung und den radiologischen Notfallschutz.
Die Strahlenschutzkommission ist ein Beratungsgremium des Bundesumweltministerium und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen.