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Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung

radioaktives Zeichen von pixabay

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als oberste Strahlenschutzbehörde für die Durchführung und den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung zuständig.

Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft liegt insbesondere der Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituation (radiologischer Notfallschutz) sowie der Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (unter anderem Radonvorsorge oder Bewältigung natürlicher radioaktiver Altlasten).

Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz bieten weitreichende Informationen zur Ionisierender Strahlung und den radiologischen Notfallschutz.

Die Strahlenschutzkommission ist ein Beratungsgremium des Bundesumweltministerium und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen.