Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als oberste Strahlenschutzbehörde für die Durchführung und den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung zuständig.
Im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft liegt insbesondere der Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituation (radiologischer Notfallschutz) sowie der Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen (unter anderem Radonvorsorge oder Bewältigung natürlicher radioaktiver Altlasten).