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Landschaftsschutzgebiete

Gebiete mit Verordnungen nach 1968

Für folgende Landschaftsschutzgebiete sind anstelle oder zusätzlich zu der ersten Verordnung von 1968 neue Verordnungen erlassen worden:

Die Ausweisung dieses Landschaftsteiles in der Ochtumniederung als Landschaftsschutzgebiet war erforderlich, um die hier vorhandenen, ökologisch wertvollen Landschaftsstrukturen, insbesondere den offenen Landschaftsraum mit seinem großräumigen und weitgehend störungsarmen Grünland-Graben-Areal auch als Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Der hohe Schutzstatus trägt der hohen Wertigkeit des Gebietes sowie den Anforderungen der europäischen FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und deren nationaler Umsetzung in Bundes- und Landesrecht Rechnung.

Das Gebiet Niedervieland-Wiedbrok-Stromer Feldmark gliedert sich im Wesentlichen in folgende Landschaftsstrukturen:

  • Grünland-Graben-Areal des zentralen Niedervielandes, des Wiedbroks und der Stromer Feldmark,
  • Abschnitte der Ochtum und der Varreler Bäke,
  • sekundäre Sandstandorte, vor allem auf dem ehemaligen Spülfeld Hasenbüren
  • winterlich überstaute Grünländer im Duntzenwerder
  • tidebeeinflusste Gewässer und Auenstrukturen im Vorder- und Hinterwerder
  • Stillgewässer und Altwasserbiotope,
  • Feldgehölze, Feuchtwälder und -gebüsche.

LSG-Verordnung Niedervieland-Wiedbrok-Stromer Feldmark

Die hohe Wertigkeit des gesamten Blocklandes mit den angrenzenden Burgdammer Wiesen spiegelt sich wider in der Meldung als EU-Vogelschutzgebiet und teilweise als FFH-Gebiet. Große Teile des Gebietes sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ökologisch aufgewertet worden.

Gerade die Größe des Raumes und die Vernetzung der verschiedenen Biotoptypen machen die Bedeutung und damit auch die Schutzwürdigkeit des Bereiches in der unteren Wümme- und oberen Lesumniederung aus. Die vorhandenen Arten und Lebensgemeinschaften sind bereits schutzwürdig, allerdings auf Grund ihrer Gefährdung auch besonders schutzbedürftig, so dass eine dauerhafte Unterschutzstellung als Schutzgebiet zur Sicherung des Status-quo und zur Erfüllung der Anforderungen aus EU-, Bundes- und Landesrecht unverzichtbar war.

Das Gebiet gliedert sich im Wesentlichen in folgende Landschaftsstrukturen:

  • großflächige von Gräben durchzogene Feuchtgrünlandgebiete des zentralen Blocklandes,
  • vernetzte Fleet- und Grabensysteme mit Kleingewässern,
  • Röhricht-/Gehölz- und Uferstrukturen der Braken, Kolke, großen Fleete beziehungsweise der Kleinen Wümme,
  • regelmäßig überflutete und vernässte Grünlandgebiete in den Poldern Semkenfahrt und Oberblockland,
  • Grünland-Graben-Areal im Übergang zwischen Lesum und Geestrand in den Burgdammer Wiesen.

LSG-Verordnung Blockland-Burgdammer Wiesen

Die Ausweisung dieses Landschaftsteiles im Werderland und des nördlich der Lesum gelegenen Teils des EU-Vogelschutzgebietes "Werderland" als Landschaftsschutzgebiet war erforderlich, um die hier vorhandenen, ökologisch wertvollen Landschaftsstrukturen, insbesondere den offenen Landschaftsraum mit seinem großräumigen und weitgehend störungsarmen Grünland-Graben-Areal auch als Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Der Schutzstatus trägt der hohen Wertigkeit des Gebietes sowie den Anforderungen der europäischen FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und deren nationaler Umsetzung in Bundes- und Landesrecht Rechnung.

Die hohe Wertigkeit des gesamten Werderlandes mit den nördlich angrenzenden Flächen an der Lesum spiegelt sich wider in der Meldung als EU-Vogelschutzgebiet und teilweise als FFH-Gebiet.

Das Gebiet gliedert sich im Wesentlichen in folgende Landschaftsstrukturen:

  • großflächige von Gräben durchzogene Feuchtgrünlandgebiete des zentralen Werderlandes,
  • vernetzte Fleet- und Grabensysteme mit Kleingewässern,
  • Röhricht-, Gehölz- und Uferstruturen an verschiedenen ehemaligen Kleientnahmestellen und Braken und am Ufer der Weser und der Lesum,
  • extensiv genutzte Grünlandgebiete in den Kompensationsflächen in der Lesumbroker Feldmark,
  • Gehölzbestände im Bereich der Großen Dunge und entlang der Straßen und Siedlungsflächen.

LSG-Verordnung Werderland und Lesumröhrichte

Teilgebiete dieses Schutzgebietes unterlagen überwiegend der Landschaftsschutzgebietsverordnung von 1968, die durch eine moderne, der Rechts- und Sachentwicklung angepasste Landschaftsschutzgebietsverordnung abgelöst wurde. Neu hinzu kam das Gebiet des Nachtweidesees mit seiner Umgebung, das als Kompensationsfläche festgesetzt ist, und die städtischen Flächen, die im Flächennutzungsplan noch als Friedhofsfläche dargestellt sind, für die jedoch für diesen Zweck kein Bedarf mehr gegeben ist, sowie die südlich daran angrenzenden Grünlandflächen.

LSG-Verordnung Lesumniederung und Burg-Grambke