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Lärmaktionsplanung im Land Bremen

Lärmaktionspläne haben den Zweck, Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in einer Stadt oder Gemeinde zu erarbeiten. Sie sind nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtend von den Städten und Gemeinden aufzustellen. Auf der Grundlage von veröffentlichten Lärmkarten werden Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Im Land Bremen erfolgt die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen getrennt für die Ballungsräume Bremen und Bremerhaven jeweils durch die Stadtgemeinden.

In den Jahren 2023 und 2024 wurde der Lärmaktionsplan der aktuellen 4. Stufe für die Stadtgemeinde Bremen auf der Basis der neuen Lärmkarten von 2022 erarbeitet. Der Lärmaktionsplan wurde nach Befassung in den Deputationen Umwelt und Verkehr und dem Senat in der Sitzung vom 17.09.2024 durch die Stadtbürgerschaft beschlossen. Er steht im Folgenden zum Download bereit.

Ziel des Lärmaktionsplans ist die Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen durch umsetzbare Maßnahmen unter Berücksichtigung von politischen Beschlüssen und Finanzierungsmöglichkeiten. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Lärmaktionsplanung keine konkreten Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben. Ebenso stellt der Lärmaktionsplan selbst keine Rechtsgrundlage für z.B. straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dar. Der Lärmaktionsplan entfaltet also keine unmittelbare Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger. Für die öffentliche Verwaltung ist er insofern verbindlich, dass sie bei planungsrechtlichen Festlegungen (etwa bei der Aufstellung eines Bebauungsplans) die Aussagen des Lärmaktionsplans bei der Abwägung der verschiedenen Belange zu berücksichtigen hat.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in zwei Phasen über die Onlinebeteiligungsplattform DIPAS stattfand.
Die erste Phase des Beteiligungsverfahrens erfolgte vom 01. bis 31.03.2023. Hier konnten Hinweise auf Lärmhotspots geliefert werden. Die Beiträge wurden im Prozess der Lärmminderungsplanung berücksichtigt. Relevante Eingaben flossen in den Entwurf zum Lärmaktionsplan ein und sind im Bericht zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung in Anhang A, Anlage 1 ersichtlich.
Die zweite Beteiligungsphase fand in der Zeit vom 15.04. bis 13.05.2024 statt. Während der Zeit konnten Anmerkungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans eingebracht werden. Informationen zur zweiten Stufe der Beteiligung finden sich in Anhang A, Anlage 2.

Konkrete Maßnahmen im Lärmaktionsplan betreffen z.B. die Themenbereiche

  • Prüfung von Tempo 30 an elf der am stärksten von Lärm betroffenen Straßenzügen
  • Lärmsanierung an Straßen- und Schienenwegen des Bundes
  • Lückenschluss an Bahnlinien
  • Überarbeitung der Ruhigen Gebiete der Stadtgemeinde

Siehe dazu auch im Abschnitt "Projekte aus dem Lärmaktionsplan".

Lärmaktionsplan 2024 zum Download:

Im Folgenden sind einige Projekte aufgeführt, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung erarbeitet wurden oder aufgrund ihrer Lärmrelevanz im Lärmaktionsplan erwähnt sind.

Bedarfsanalyse Bahnlärm
In den Jahren 2016-2017 wurde vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für das Stadtgebiet Bremen eine Bedarfsanalyse zum Bahnlärm erstellt, um besonders stark betroffene Gebiete zu identifizieren.

Lärmmessungen Industriehafen
Zur Bestimmung der Lärmpegel in der Umgebung des Industriehafens wurden seitens der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bzw. der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bisher zwei Langzeitlärmmessungen durchgeführt. Informationen und Ergebnisse der Messung sind auf der Projektseite zu finden.

Prüfung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen
Im Rahmen des Lärmaktionsplans 2024 wurden insgesamt 11 Straßenabschnitte identifiziert, in denen zukünftig die Umsetzung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen geprüft werden soll. Weitere Informationen sind auf der Unterseite zu Tempo 30 zu finden.

Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Informationen zum mittlerweile beschlossenen Lärmaktionsplan des EBA sind unter www.laermaktionsplanung-schiene.de abrufbar.

Lärmaktionsplan des EBA zum Download
Der Lärmaktionsplan ist inklusive Anhänge hier abrufbar. In Anhang 1 sind bundesweite Ergebnisse der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteilungen dargestellt. In Anhang 2 finden sie ab S. 58 Informationen zum Ballungsraum Bremen, wie z.B. Daten der Lärmsanierung und die Stellungnahme des Referats Immissionsschutz bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Lärmaktionsplan.

Der derzeit noch gültige Lärmaktionsplan des Ballungsraums Bremerhaven ist aus dem Jahr 2013. Eine Kurzfassung des Lärmaktionsplans 2013 für Bremerhaven finden sie hier (pdf, 258.1 KB).

Erarbeitung des aktuellen Lärmaktionsplans
In der Zeit vom 22.04. bis zum 17.05.2024 lief in Bremerhaven die erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2024. Aktuell läuft dier Erarbeitung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan in Bremerhaven. Für Anfang des Jahres ist die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans geplant. Informationen werden rechtzeitig auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Bremerhaven veröffentlicht. Eine Fertigstellung des Lärmaktionsplans der vierten Stufe für den Ballungsraum Bremerhaven wird nach derzeitigem Stand im Frühjahr 2025 erwartet.

Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für Bremerhaven
Informationen zum Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für Schienenwege des Bundes in Bremerhaven sind hier abrufbar. In Anhang 2 ab S. 66 sind Informationen für den Ballungsraum Bremerhaven dargestellt.

Wer sich über die Lärmaktionsplanung im Land Bremen hinaus weiter zur Lärmaktionsplanung informieren möchte, findet in der folgenden Liste einige interessante Links:

Kontakt

Herr Stellan Teply

Ansprechpartner Umgebungslärm

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen


Frau Anja Gätjen

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen