Ziele der Lärmkartierung
Ziel der Lärmkartierung ist es, alle fünf Jahre die Lärmbelastung durch die Lärmquellen Straße, Schiene, Flugverkehr und Industrie und Gewerbe rechnerisch zu ermitteln. Die Berechnungen erfolgen dabei entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie getrennt für den 24-Stunden-Zeitraum (Lärmindex LDEN) sowie die Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr (Lärmindex LNight).
Die Farbdarstellung erfolgte bis 2017 in Anlehnung an die DIN 18005. Seit 2022 wird das aktualisierte Farbschema der DIN 45682 genutzt. Die Darstellung in Bändern gleichen Schalldruckpegels beginnt ab 45 dB(A) für die Nacht und ab 55 dB(A) über 24 Stunden.
Die Berechnungen berücksichtigen dabei die zum Zeitpunkt der Lärmkartierung aktuellen Verkehrszahlen und Bebauung. Auch konkret geplante Bauprojekte (neue Straßen oder auch gewerbliche Anlagen) dürfen erst nach Inbetriebnahme berücksichtigt werden. Die letzte Lärmkartierung erfolgte im Jahr 2022.
Die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zählen gemäß der Umgebungslärmrichtlinie zu den Ballungsräumen. Im Land Bremen werden alle Straßen mit mehr als durchschnittlich 1000 Kraftfahrzeugen/Tag kartiert. Datengrundlage für die Lärmkartierung des Straßenverkehrs ist ein Verkehrmodell, in das u.a. eigene Verkehrszählungen und die Ergebnisse aus der Bundesverkehrszählung einfließen. Für die Stadtgemeinde Bremen sind weitere Informationen dazu auf der Internetseite der Verkehrsabteilung zu finden.
Beim Industrielärm ist der Hafenlärm berücksichtigt; dabei wurden an einigen Stellen Messungen durchgeführt, die in die Berechnungen zur Lärmkartierung einfließen. Neben dem Lärm der nichtbundeseigenen Schienenstrecken (z.B. Straßenbahn in der Stadt Bremen) wird auch der Lärm des Verkehrsflughafens Bremen kartiert. Jede dieser Lärmquellen wird in einer eigenen Ausbreitungskarte dargestellt. Daher gibt es folgende Lärmkarten für die Stadt Bremen: Straßenlärm, Schienenlärm, Industrielärm und Fluglärm. Der Schienenlärm wird in den im Geoportal der Stadt Bremen veröffentlichten Lärmkarten unterschieden in Schienenlärm der landeseigenen Schienenwege der Farge-Vegesacker Eisenbahn und der Hafenbahn sowie einer gesonderten Lärmkarte für das Netz der Straßenbahn.
Die Lärmkarten 2022 der Stadtgemeinde Bremen finden Sie hier im GeoPortal der Stadt Bremen.
Für die Stadt Bremen gibt es folgende Lärmkarten:
Der Schienenlärm wird in den im GeoPortal veröffentlichten Lärmkarten unterschieden in Schienenlärm der landeseigenen Schienenwege der Farge-Vegesacker Eisenbahn und der Hafenbahn sowie einer gesonderten Lärmkarte für das Netz der Straßenbahn. Der Lärm verursacht durch die Schienenwege des Bundes (insbesondere Deutsche Bahn) wird vom Eisenbahn-Bundesamt kartiert und die Ergebnisse von diesem veröffentlicht (siehe Abschnitt "Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes").
Auch die Lärmkarten 2017 sind weiterhin im GeoPortal verfügbar.
Wichtig: Eine Vergleichbarkeit der Lärmkartierungen 2017 und 2022 (4. Stufe) ist aufgrund der neuen Berechnungsvorschriften zur Kartierung 2022 nur sehr eingeschränkt gegeben.
Benutzerhinweise für die Lärmkarten: Das Menu für die verschiedenen Lärmquellen lässt sich links oben über einen Klick auf "Themen" öffnen. Im aufgeklappten Menü lassen sich im Bereich "Fachdaten" - "Umwelt und Klima" -"Lärm" die verschiedenen Lärmkarten aktivieren. Bei Nutzung des oben genannten Links sind die Lärmkarten 2022 bereits vorausgewählt. Die Legende der verschiedenfarbigen Pegelklassen lässt sich jeweils über den Informationsbutton hinter der jeweiligen Karte im Menü anzeigen. Die bundeseigenen Schienenwege (z.B. Strecken der Deutschen Bahn) sind in einem extra Menü "Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes" - "Isophonen Ballungsraum" zu finden. Über das Suchfeld oben rechts lässt sich eine genaue Adresse suchen.
Zur Lärmkartierung der Stadtgemeinde Bremen wurde im Dezember 2022 ein zusammenfassender Bericht (pdf, 715.6 KB) veröffentlicht. Dieser beinhaltet Informationen der einzelnen Lärmquellen sowie die nach EU-Vorgabe zu bestimmenden Betroffenenzahlen.
Zu kartierende Lärmquellen im Ballungsraum Bremerhaven sind neben dem Straßenverkehr auch nicht bundeseigene Schienenwege sowie Industrie- und Hafenflächen. Als nichtbundeseigene Schienenwege wurde die Hafenbahn und die abzweigende evb-Strecke Richtung Bremervörde berücksichtigt. Der Rangierbahnhof Speckenbüttel, inklusive der Bahnhofsteile im Überseehafen (Weddewarder Tief, Imsumer Deich, Kaiserhafen, Nordhafen), wurden dabei erstmals gemäß der Vorgaben durch die LAI-Hinweise zur Lärmkartierung als Flächenquellen berücksichtigt. In vorhergehenden Kartierungen wurden die Rangiervorgänge im stadtbremischen Überseehafengebiet noch beim Industrielärm berücksichtigt.
Informationen zur Lärmkartierung der 4. Stufe in der Stadtgemeinde Bremerhaven sind auf der Projektseite des Stadtplanungsamtes zu finden. Dort ist auch der Bericht zur Lärmkartierung verlinkt. Über das Navigationsmenü auf der rechten Seite lässt sich zudem auch die Lärmkartierung 2017 (3. Stufe) aufrufen.
Wichtig: Eine Vergleichbarkeit der Lärmkartierungen 2017 und 2022 (4. Stufe) ist aufgrund der neuen Berechnungsvorschriften zur Kartierung 2022 nur sehr eingeschränkt gegeben.
Für die Lärmkartierung an bundeseigenen Schienenwegen ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Dies betrifft insbesondere die Schienenwege der Deutschen Bahn.
Informationen zur Lärmkartierung des EBA sind auf der Informationsseite zu finden. Betrachtet werden können die Lärmkarten im interaktiven Kartendienst des EBA.
Lärmmessungen Industriehafen
Zur Bestimmung der Lärmpegel in der Umgebung des Industriehafens wurden seitens der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bzw. der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bisher zwei Langzeitlärmmessungen durchgeführt. Informationen und Ergebnisse der Messung sind auf der Projektseite zu finden.
Lärmdaten aus der Bauleitplanung
Für viele Orte in Bremen liegen neben der Lärmkartierung Daten aus Lärmberechnungen im Rahmen von Bauleitplanverfahren vor. Je nach Verfügbarkeit können diese Daten als erster Anhaltswert für die Lärmbeurteilung vor Ort durch die Fachbehörden genutzt werden. Weitere Informationen finden sich auf der Unterseite Bauleitplanung (noch zu erstellen).
Wer sich über die Lärmkartierung im Land Bremen hinaus weiter zur Lärmkartierung informieren möchte, findet in der folgenden Liste einige interessante Links: